Hallo liebe Forumsgemeinde!
Ich bin über google hier "gelandet" und hoffe auf Hilfe.
Folgende Situation:
Ich bin in als Arbeitnehmer in der GKV (IKKclassic).
Meine beiden Kinder 4 und 6 sind bis dato kostenfrei in der IKK classic familienversichert.
Meine Frau ist selbstständig und privat versichert.
Nun hat meine Frau (eigentlich juhu) erstmals die Grenze der Einkünfte für Selbständige überschritten, was ja bedeutet, dass unsere Kinder in der GKV auch Beiträge zahlen werden müssen.
Das Einkommen überstieg in 2010 erstmals diese Grenze. Die Steuererklärung für 2010 wurde im Dezemder 2011 erstellt und liegt noch beim F-Amt.
Nun endlich zur Frage: Müssen wir ab 2010 nachzahlen oder gilt es erst ab Einreichung des Steuerbescheides von 2010 bei der GKV bzw. ab Erhalt des Bescheides durch das F-Amt?.
Ich habe in einem alten Forumsbeitrag etwas von einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gelesen, dass die FAMI erst zum Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides endet. So richtig sicher bin ich mir aber nicht. Auch das in dem Beitrag verlinkte Urteil habe ich nicht wirklich interpretieren können.
Könnt ihr mir bitte zu meiner Frage antworten?
Danke Micha
Nachzahlung für Kinder (ehemals familienversichert)
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Jooh, so ist es.
Das verlinkte Urteil bringt Dir nix. Denn es ist im Bereich der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte ergangen.
Dies Urteil wird - nach einem Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes - analog auch für die Familienversicherung angewendet. Zumindest, wenn ich mich nicht irre!!!
Ich habe in einem alten Forumsbeitrag etwas von einem Besprechungsergebnis der Spitzenverbände der Krankenkassen gelesen, dass die FAMI erst zum Ende des Monats der Erstellung des Einkommensteuerbescheides endet. So richtig sicher bin ich mir aber nicht. Auch das in dem Beitrag verlinkte Urteil habe ich nicht wirklich interpretieren können.
Das verlinkte Urteil bringt Dir nix. Denn es ist im Bereich der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte ergangen.
Dies Urteil wird - nach einem Besprechungsergebnis des Spitzenverbandes - analog auch für die Familienversicherung angewendet. Zumindest, wenn ich mich nicht irre!!!
Nur ein Finanzamt kann einen Bescheid erlassen. So etwas nennt man Verwaltungsakt.
Steuerberater erteilen keine Bescheide, sie erstellen nur die Erklärung und reichen diese beim Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft und dann gibt es einen Bescheid durch das Finanzamt.
Lege einfach den Bescheid des Finanzamtes der Kasse vor; dies sollte dann laufen.
Steuerberater erteilen keine Bescheide, sie erstellen nur die Erklärung und reichen diese beim Finanzamt ein. Das Finanzamt prüft und dann gibt es einen Bescheid durch das Finanzamt.
Lege einfach den Bescheid des Finanzamtes der Kasse vor; dies sollte dann laufen.
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