keine KV, deshalb kein ALG II und deshalb keine KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank2
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Will mal den letzten Stand in meiner Sache posten.
Nachdem ich zum x-ten Mal bei der KK vorgeritten bin, auch bewaffnet mit Rundschreiben, wird der Versicherungsschutz während der Zeit des ALG-Bezuges weiterhin abgelehnt und nur hergestellt, wenn ich die Mitgliedschaft ab 2007 mit der damit verbundenen Beitragszahlung beantrage.
Die Arge lehnt die Bearbeitung meines Antrages weiterhin ab, weil ich keine Mitgliedschaft in einer KK nachweise.
Ich habe noch einmal einen letzten Versuch unternommen, dass die AOK mir die Gründe für die Ablehnung schriftlich schriftlich mitteilen sollen. Antwort nach 4 Wochen: keine.
Habe jetzt einen Anwalt beauftragt. Jetzt geht die Prozedur von vorne los: jetzt schreibt der erst mal wieder an die KK und an die Arge. Also wieder warten. Einziger Unterschied zu vorher: ich habe noch weniger Geld, weil ich erstmal Vorkasse leisten durfte, damit der tätig wird.
Mittlerweile stapeln sich bei mir die Mahnungen: vom roten Kreuz wegen dem Notfalleinsatz, vom Krankenhaus, das die OP-Kosten erstattet haben will und noch einige andere.
Alle Arztbesuche gehen nur noch mit Vorkasse, voll peinlich wenn man dort steht und alle im Wartezimmer kriegen mit, dass man nur dran kommt, wenn man erst mal 100.- € über den Tresen schiebt. Und alles wird als Privatpatient abgerechnet zum 2,3 fachen Satz. Selbst wenn die ganze Sache mit der KK durch ist, die erstatten mir nie und nimmer die volle Höhe. Das nächste Drama ist da schon vorprogrammiert.
Die erste Pfändung vom Finanzamt habe ich jetzt auch schon hinter mir. Ich denke, das war der Anfang der Lawine...
Nachdem ich zum x-ten Mal bei der KK vorgeritten bin, auch bewaffnet mit Rundschreiben, wird der Versicherungsschutz während der Zeit des ALG-Bezuges weiterhin abgelehnt und nur hergestellt, wenn ich die Mitgliedschaft ab 2007 mit der damit verbundenen Beitragszahlung beantrage.
Die Arge lehnt die Bearbeitung meines Antrages weiterhin ab, weil ich keine Mitgliedschaft in einer KK nachweise.
Ich habe noch einmal einen letzten Versuch unternommen, dass die AOK mir die Gründe für die Ablehnung schriftlich schriftlich mitteilen sollen. Antwort nach 4 Wochen: keine.
Habe jetzt einen Anwalt beauftragt. Jetzt geht die Prozedur von vorne los: jetzt schreibt der erst mal wieder an die KK und an die Arge. Also wieder warten. Einziger Unterschied zu vorher: ich habe noch weniger Geld, weil ich erstmal Vorkasse leisten durfte, damit der tätig wird.
Mittlerweile stapeln sich bei mir die Mahnungen: vom roten Kreuz wegen dem Notfalleinsatz, vom Krankenhaus, das die OP-Kosten erstattet haben will und noch einige andere.
Alle Arztbesuche gehen nur noch mit Vorkasse, voll peinlich wenn man dort steht und alle im Wartezimmer kriegen mit, dass man nur dran kommt, wenn man erst mal 100.- € über den Tresen schiebt. Und alles wird als Privatpatient abgerechnet zum 2,3 fachen Satz. Selbst wenn die ganze Sache mit der KK durch ist, die erstatten mir nie und nimmer die volle Höhe. Das nächste Drama ist da schon vorprogrammiert.
Die erste Pfändung vom Finanzamt habe ich jetzt auch schon hinter mir. Ich denke, das war der Anfang der Lawine...
Sorry, das darf doch wohl nicht wahr sein.
Ich empfehle Dir als erstes eine einstweilige Anordnung gegen das zuständige Jobcenter. Die Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt ist hier völlig rechtswidirg. Die Leistungen zum Lebensunterhalt haben nix mit der fehlenden Mitgliedsbescheinigung zu tun.
Darüber hinaus ist alles in § 175 Abs 3 SGB V geregelt.
Behalte Dir ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor, weil man ignorant das Gesetz mißachtet. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Leistungen zu versagen, es ist alles gesetzlich geregelt. Dies setzt allerdings voraus, dass das Jobcenter zunächst das Gesetz liest. Dies hat das Jobcenter definitiv nicht gemacht. Aus diesem Grund behälst Du dir Schadensersatzansprüche vor.
Ferner würde ich jetzt die Aufsichtsbehörde der involvierten Kasse einschalten. Teilweise ist es das Bundesversicherungsamt (für einige Ersatzkassen) oder die jeweiligen Landesbhörden der Bundesländer zuständig. Die Aufsichtbehörde findet man in der Regel auf der Homepage der Kasse.
Schildere dort die stringente Abwehrhaltung, dass man hier entgegen des verbindlichen Rundschreibens Dir weiterhin große Steine in den Weg legt und den Zugang zur Krankenversicherung vereitelt. Leite das Verfahren nach § 175 Abs. 2a SGB V ein.
Ich empfehle Dir als erstes eine einstweilige Anordnung gegen das zuständige Jobcenter. Die Versagung der Leistungen zum Lebensunterhalt ist hier völlig rechtswidirg. Die Leistungen zum Lebensunterhalt haben nix mit der fehlenden Mitgliedsbescheinigung zu tun.
Darüber hinaus ist alles in § 175 Abs 3 SGB V geregelt.
Behalte Dir ausdrücklich Schadensersatzansprüche vor, weil man ignorant das Gesetz mißachtet. Es gibt überhaupt keinen Grund, die Leistungen zu versagen, es ist alles gesetzlich geregelt. Dies setzt allerdings voraus, dass das Jobcenter zunächst das Gesetz liest. Dies hat das Jobcenter definitiv nicht gemacht. Aus diesem Grund behälst Du dir Schadensersatzansprüche vor.
Ferner würde ich jetzt die Aufsichtsbehörde der involvierten Kasse einschalten. Teilweise ist es das Bundesversicherungsamt (für einige Ersatzkassen) oder die jeweiligen Landesbhörden der Bundesländer zuständig. Die Aufsichtbehörde findet man in der Regel auf der Homepage der Kasse.
Schildere dort die stringente Abwehrhaltung, dass man hier entgegen des verbindlichen Rundschreibens Dir weiterhin große Steine in den Weg legt und den Zugang zur Krankenversicherung vereitelt. Leite das Verfahren nach § 175 Abs. 2a SGB V ein.
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- Postrank2
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Heute habe ich einen Versagungs-/Entziehungsbescheid erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass sämtliche Leistungen ab 01.11.2011 ganz versagt werden.
Begründung: Verletzung der Mitwirkungspflicht wegen Nichtvorlage der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse!
Das einzig positive, das ich diesem Bescheid abgewinnen kann ist, dass ich ein Stück Papier in der Hand habe, mit dem ich was anfangen kann. Werde Widerspruch einlegen, mal schaun was rauskommt.
Begründung: Verletzung der Mitwirkungspflicht wegen Nichtvorlage der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse!
Das einzig positive, das ich diesem Bescheid abgewinnen kann ist, dass ich ein Stück Papier in der Hand habe, mit dem ich was anfangen kann. Werde Widerspruch einlegen, mal schaun was rauskommt.
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- Postrank2
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Habe jetzt ein neues Schreiben der KK erhalten, darin steht:
Sehr geehrter Herr ...
.. beabsichtigt das Jobcenter sie als krankenversichertes Mitglied bei uns anzumelden. In diesem Zusammenhang benötigen wir ihre Mithilfe.
"Seit dem 01.01.2009 kommte eine Mitgliedschaft bei einer gesetzl. Krankenkasse nicht zustande, wenn unmittelbar vor dem Bezug von ALG II
- eine priv. KKV bestand oder
- der zu Versichernde weder privat noch gesetzlich krankenversichert war
und
- eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit als Beamter, Soldat oder als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 49.500.- €/Jahr
oder
die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Inland bestand und damit keine Versicherungspflicht nach deutschem Recht vorgelegen hätte."
Habe das kursiv Geschriebene wortwörtlich hier widergegeben, falls Fragen zum Verständnis auftauchen
Was ist das jetzt wieder für eine Regelung? Widerspricht die jetzt nicht dem Rundschreiben?
Dann hängt noch ein Fragebogen dran:
Fragebogen zur Prüfung der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ab Bezug von ALG II
Darin Fragen mit Antworten zum ankreuzen:
1. Wie waren sie zuletzt krankenversichert?
privat
gesetzlich
noch nie privat versichert
noch nie gesetzlich versichert
2. Vor dem Bezug von ALG II war ich
selbständig als ...
als Arbeitnehmer mit Einkommen über 49.500 €/Jahr beschäftigt bei Firma ...
war ich Beamter/Soldat
war ich im Ausland beschäftigt, ....
Dazu jeweils Nachweise vorlegen.
Weiß jetzt nicht, was das wieder soll. Denke, aber, dass kann ich ja problemlos ausfüllen und unterschreiben oder nicht?
Wobei das alles schon bei denen vorliegt. Habe ich im Formular zur Wahl der Mitgliedschaft ja bereits angegeben, mit Unterschrift. Gespeichert bin ich ja auch noch, haben mir sogar den Verlauf meiner Mitgliedschaft ausgedruckt. Bis 2004 war ich bei denen, danach nirgends!
Sehr geehrter Herr ...
.. beabsichtigt das Jobcenter sie als krankenversichertes Mitglied bei uns anzumelden. In diesem Zusammenhang benötigen wir ihre Mithilfe.
"Seit dem 01.01.2009 kommte eine Mitgliedschaft bei einer gesetzl. Krankenkasse nicht zustande, wenn unmittelbar vor dem Bezug von ALG II
- eine priv. KKV bestand oder
- der zu Versichernde weder privat noch gesetzlich krankenversichert war
und
- eine hauptberuflich selbständige Erwerbstätigkeit oder eine Tätigkeit als Beamter, Soldat oder als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 49.500.- €/Jahr
oder
die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Inland bestand und damit keine Versicherungspflicht nach deutschem Recht vorgelegen hätte."
Habe das kursiv Geschriebene wortwörtlich hier widergegeben, falls Fragen zum Verständnis auftauchen

Was ist das jetzt wieder für eine Regelung? Widerspricht die jetzt nicht dem Rundschreiben?
Dann hängt noch ein Fragebogen dran:
Fragebogen zur Prüfung der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ab Bezug von ALG II
Darin Fragen mit Antworten zum ankreuzen:
1. Wie waren sie zuletzt krankenversichert?
privat
gesetzlich
noch nie privat versichert
noch nie gesetzlich versichert
2. Vor dem Bezug von ALG II war ich
selbständig als ...
als Arbeitnehmer mit Einkommen über 49.500 €/Jahr beschäftigt bei Firma ...
war ich Beamter/Soldat
war ich im Ausland beschäftigt, ....
Dazu jeweils Nachweise vorlegen.
Weiß jetzt nicht, was das wieder soll. Denke, aber, dass kann ich ja problemlos ausfüllen und unterschreiben oder nicht?
Wobei das alles schon bei denen vorliegt. Habe ich im Formular zur Wahl der Mitgliedschaft ja bereits angegeben, mit Unterschrift. Gespeichert bin ich ja auch noch, haben mir sogar den Verlauf meiner Mitgliedschaft ausgedruckt. Bis 2004 war ich bei denen, danach nirgends!
Zuletzt geändert von PontiusPilatus am 26.03.2012, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Mir ging es eigentlich weniger um das ausfüllen des Formulars, als dem Satz, dass es ab 2009 keine Möglichkeit gibt, als vorher Selbständiger ohne KV-Versicherung und jetztiger ALGII-Empfänger in der gesetzlichen Kasse versichert zu sein, obwohl dies die letzte Kasse war, bei der ich versichert war.
Mittlerweile stimmt das mit ALGII-Empfänger ja auch nicht oder nicht mehr, bzw. hat noch nie gestimmt, da mein Antrag ja abgelehnt wurde und ich keine Leistungen erhalten habe! Gerade wegen dem fehlenden Versicherungsschutz.
Bitte liebe Profis, was ist jetzt dran an dieser Aussage? Ich dachte, die letzte Kasse ist zuständig? Jetzt aber ab 2009 nicht mehr, wenn man selbständig war und keine Versicherung hatte oder wie?
Und wenn dem so ist, hätte mir man das nicht sagen müssen, als ich die Kasse gewählt habe, dass das überhaupt nicht mehr geht? Zuletzt gings doch zumindest noch über Mitgliedschaft seit 2007 und Nachzahlung der Beiträge. Ich habe mittlerweile noch bei einer anderen gesetzl. Kasse angefragt, die haben mich gleich durchgewunken, ich muss zur letzten Kasse.
Mittlerweile stimmt das mit ALGII-Empfänger ja auch nicht oder nicht mehr, bzw. hat noch nie gestimmt, da mein Antrag ja abgelehnt wurde und ich keine Leistungen erhalten habe! Gerade wegen dem fehlenden Versicherungsschutz.
Bitte liebe Profis, was ist jetzt dran an dieser Aussage? Ich dachte, die letzte Kasse ist zuständig? Jetzt aber ab 2009 nicht mehr, wenn man selbständig war und keine Versicherung hatte oder wie?
Und wenn dem so ist, hätte mir man das nicht sagen müssen, als ich die Kasse gewählt habe, dass das überhaupt nicht mehr geht? Zuletzt gings doch zumindest noch über Mitgliedschaft seit 2007 und Nachzahlung der Beiträge. Ich habe mittlerweile noch bei einer anderen gesetzl. Kasse angefragt, die haben mich gleich durchgewunken, ich muss zur letzten Kasse.
Nun denn, es ist doch relativ einfach. Beantworte die Frage doch!
Zitat:
Darin Fragen mit Antworten zum ankreuzen:
1. Wie waren sie zuletzt krankenversichert?
. gesetzlich
Zitat:
2. Vor dem Bezug von ALG II war ich
selbständig als ... Nein, war nicht selbständig
als Arbeitnehmer mit Einkommen über 49.500 €/Jahr beschäftigt bei Firma ... Nein
war ich Beamter/Soldat Nein
war ich im Ausland beschäftigt, .... Nein
Zitat:
Darin Fragen mit Antworten zum ankreuzen:
1. Wie waren sie zuletzt krankenversichert?
. gesetzlich
Zitat:
2. Vor dem Bezug von ALG II war ich
selbständig als ... Nein, war nicht selbständig
als Arbeitnehmer mit Einkommen über 49.500 €/Jahr beschäftigt bei Firma ... Nein
war ich Beamter/Soldat Nein
war ich im Ausland beschäftigt, .... Nein
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- Postrank7
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- Registriert: 13.10.2011, 19:04
Hallo,
auch in dem Fall hätte ich eine andere Kasse gewählt und gleichzeitig von mir aus mitgeteilt, dass weder unmittelbare Selbständigkeit noch der Absatz 5A Sgb5 zutrifft.
Dann wäre die Sache bei einer anderen Kasse problemlos über die Bühne gegangen.
Warum die letzte Kasse, wenn die sich womöglich nie gemeldet hat ?
Ich tendiere eher zur Anzeigeversicherung: d.h.: wer keine Leistungen in Anspruch genommen hat, ist nach wie vor trotz Versicherungspflicht versicherungsbefreit.
auch in dem Fall hätte ich eine andere Kasse gewählt und gleichzeitig von mir aus mitgeteilt, dass weder unmittelbare Selbständigkeit noch der Absatz 5A Sgb5 zutrifft.
Dann wäre die Sache bei einer anderen Kasse problemlos über die Bühne gegangen.
Warum die letzte Kasse, wenn die sich womöglich nie gemeldet hat ?
Ich tendiere eher zur Anzeigeversicherung: d.h.: wer keine Leistungen in Anspruch genommen hat, ist nach wie vor trotz Versicherungspflicht versicherungsbefreit.
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- Postrank7
- Beiträge: 106
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Wenn ich Arbeitmarktpolitiker wäre, würde ich die Jobcenter abschaffen und als Einheit in die Agentur f. Arbeit eingliedern.
Die geschönte Statistik gehört auch abgeschafft.
Der Blödsinn "marktpolitischer Auftrag" gehört auch abgeschafft.
Letzendlich muss sich jeder selbst vermitteln. Es gibt nur öffentliche Hilfen.(Ganzil, Bewerbungstraining, Weiterbildung)
Aber wie heisst es so schön: Weil Ihr zu blöd seid, Euch selbst zu vermitteln oder vom Jobcenter verschaukeln zu lassen.
Ich bin aber nicht blöd, das System habe ich längst durchschaut.
Die geschönte Statistik gehört auch abgeschafft.
Der Blödsinn "marktpolitischer Auftrag" gehört auch abgeschafft.
Letzendlich muss sich jeder selbst vermitteln. Es gibt nur öffentliche Hilfen.(Ganzil, Bewerbungstraining, Weiterbildung)
Aber wie heisst es so schön: Weil Ihr zu blöd seid, Euch selbst zu vermitteln oder vom Jobcenter verschaukeln zu lassen.
Ich bin aber nicht blöd, das System habe ich längst durchschaut.
Guten Tag
Auch ich lese seit einiger Zeit hier mit, und wollte mich nun mal Anmelden um auch meinen Dank für die viele nette Hilfe zum Ausdruck zu Bringen.
Bin in einer ähnlichen Situation und werde das wohl demnächst angehen müssen.
Arbeitslos .. nicht gemeldet und schlage mich seit 2002 so durch.
War vorher bei der Aok und normaler Arbeiter , werde es wohl auf dem Weg über Alg 2 und GSK Wechsel versuchen, da ich Angst habe wenn ich wieder zur AOk gehe , erheblich nachzahlen zu müssen, auch wenn meine Einkünfte monatlich nahe 0 waren.
Habe auch erst kürzlich von der Versicherungspflicht erfahren.
Meine Versicherungskarte lief 2006 ab , und habe keine neue und auch keine Schreiben von der Aok erhalten.
Wenn ich damals aufgefordert wurde die Versicherungskarte zurückzuschicken, haben die mir dann gekündigt ?
Oh viel zu viel geschrieben, wollt eigentlich nur Pontius viel Glück wünschen, wie gings weiter ?
Naja da muss ich wohl durch,zumindest bin ich erst 35 und Fit.
Gruss und alles Gute
Auch ich lese seit einiger Zeit hier mit, und wollte mich nun mal Anmelden um auch meinen Dank für die viele nette Hilfe zum Ausdruck zu Bringen.
Bin in einer ähnlichen Situation und werde das wohl demnächst angehen müssen.
Arbeitslos .. nicht gemeldet und schlage mich seit 2002 so durch.
War vorher bei der Aok und normaler Arbeiter , werde es wohl auf dem Weg über Alg 2 und GSK Wechsel versuchen, da ich Angst habe wenn ich wieder zur AOk gehe , erheblich nachzahlen zu müssen, auch wenn meine Einkünfte monatlich nahe 0 waren.
Habe auch erst kürzlich von der Versicherungspflicht erfahren.
Meine Versicherungskarte lief 2006 ab , und habe keine neue und auch keine Schreiben von der Aok erhalten.
Wenn ich damals aufgefordert wurde die Versicherungskarte zurückzuschicken, haben die mir dann gekündigt ?
Oh viel zu viel geschrieben, wollt eigentlich nur Pontius viel Glück wünschen, wie gings weiter ?
Naja da muss ich wohl durch,zumindest bin ich erst 35 und Fit.
Gruss und alles Gute
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- Postrank2
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- Registriert: 27.01.2012, 11:08
Bis jetzt nichts grundsätzlich Neues.
Widerspruchsstelle vom Jobcenter hat geschrieben, dass ich den Widerspruch gegen den Versagungs-/Entziehungsbescheid zurückziehen soll, weil mein Widerspruch deren Meinung nach eh nicht erfolgreich wäre, weil ich auf Grund der Einkommensprognose nicht hilfebedürftig bin!!!
Häh!!? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!
Wenn ich heute nichts zu kauen habe, aber eventuell in 3 Monaten das Geld hätte um mir heute was zum beissen kaufen zu können, dann bin ich nicht hilfebedürftig!!!
Oder anders ausgedrückt: wer bis heute ohne ALGII ausgekommen ist und überlebt hat, der braucht braucht weder heute, noch rückwirkend, noch in der Zukunft Hilfe!
Einen größeren Zynismus habe ich noch nicht erlebt.
Dann sollen die doch per Widerspruchsbescheid ablehnen, wenn ich keinen Erfolg haben sollte. Die sollen erst mal richtig unter Angabe der einschlägigen Paragraphen begründen, warum die mir die Leistungen verweigert haben. Werde nichts zurückziehen, dann ist mir der Klageweg ja genommen. Das könnte denen passen.
Ansonst siehts finanziell düster aus: mehrere Anwaltsschreiben wegen der unbezahlten Krankenhaus- und Arztrechnungen, sowie der Rechnungen vom DRK wegen Notarzteinsatz. Dazu noch diverse andere Rechnungs-Kleinigkeiten, die nerven nur, fallen betragsmässig bis jetzt nicht so ins Gewicht. Ausser es platzt denen der Kragen und geben es an Inkassounternehmen weiter.
Vom Finanzamt brauch ich ja erst gar nicht mehr zu sprechen, deren Geldeintreiber gehört ja quasi schon zur Familie, der war auch schon wieder da.
Hatte mittlerweile einen Zusammenbruch, weil ich das Ganze nicht mehr aushalten konnte, ständig die Schmerzen, kaum Schlaf deswegen. Nervlich völlig am Ende. Ständig das Grübeln, ob ich einen an der Klatsche habe und so total vernagelt bin, dass ich die Realität nicht mehr erkennen kann und alle anderen haben Recht, nur ich bin so verbohrt und merke es nicht mehr?
Widerspruchsstelle vom Jobcenter hat geschrieben, dass ich den Widerspruch gegen den Versagungs-/Entziehungsbescheid zurückziehen soll, weil mein Widerspruch deren Meinung nach eh nicht erfolgreich wäre, weil ich auf Grund der Einkommensprognose nicht hilfebedürftig bin!!!
Häh!!? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!!
Wenn ich heute nichts zu kauen habe, aber eventuell in 3 Monaten das Geld hätte um mir heute was zum beissen kaufen zu können, dann bin ich nicht hilfebedürftig!!!
Oder anders ausgedrückt: wer bis heute ohne ALGII ausgekommen ist und überlebt hat, der braucht braucht weder heute, noch rückwirkend, noch in der Zukunft Hilfe!
Einen größeren Zynismus habe ich noch nicht erlebt.
Dann sollen die doch per Widerspruchsbescheid ablehnen, wenn ich keinen Erfolg haben sollte. Die sollen erst mal richtig unter Angabe der einschlägigen Paragraphen begründen, warum die mir die Leistungen verweigert haben. Werde nichts zurückziehen, dann ist mir der Klageweg ja genommen. Das könnte denen passen.
Ansonst siehts finanziell düster aus: mehrere Anwaltsschreiben wegen der unbezahlten Krankenhaus- und Arztrechnungen, sowie der Rechnungen vom DRK wegen Notarzteinsatz. Dazu noch diverse andere Rechnungs-Kleinigkeiten, die nerven nur, fallen betragsmässig bis jetzt nicht so ins Gewicht. Ausser es platzt denen der Kragen und geben es an Inkassounternehmen weiter.
Vom Finanzamt brauch ich ja erst gar nicht mehr zu sprechen, deren Geldeintreiber gehört ja quasi schon zur Familie, der war auch schon wieder da.
Hatte mittlerweile einen Zusammenbruch, weil ich das Ganze nicht mehr aushalten konnte, ständig die Schmerzen, kaum Schlaf deswegen. Nervlich völlig am Ende. Ständig das Grübeln, ob ich einen an der Klatsche habe und so total vernagelt bin, dass ich die Realität nicht mehr erkennen kann und alle anderen haben Recht, nur ich bin so verbohrt und merke es nicht mehr?
Das Finanzamt sollte bei schlechter Einkommenssituation jedenfalls hinsichtlich der Einkommensteuer keine Ansprüche stellen - kann es ein, dass Steuererklärungen nicht abgegeben wurden und das Finanzamt deshalb hohe Schätzbescheide erlassen hat und das Jobcenter diese zur Einkommensprognose mit heranzieht?
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- Postrank2
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nein!
Die für mich schlechte Prognose beruht darauf, dass der Sachbearbeiter der dieses hirnlose Schreiben verfasst hat, wohl Null Ahnung von dem hat, was Brutto-, Nettoumsatz und Gewinn ist.
Höchst dümmliche Rechnung dieses Schreibtischtäters scheint zu sein: Rechnungsbetrag = Gewinn.
Weiterhin wird einfach der einzige Monat mit Einkommen als Prognose für den restlichen Bewilligungszeitraum angenommen. Die 3 Monate mit erwiesenen Null-Einkünften werden unter den Tisch fallen gelassen.
Dem Dümmsten müsste auffallen, dass dieser Betrag auf 4 Monate umgerechnet werden muss: 3 Monate ohne + 1 Monat mit Einkommen. Allenfalls den 4. Teil könnte man als Prognose nehmen. Und dieser 4. Teil brutto gerechnet liegt ca. 40% unter dem was ich monatl. haben müsste um nicht in die Miesen zu gehen. Hierbei alles auf absolutem finanziellen Low-Level gerechnet, kein fettes Luxusleben!
Wenn ich jetzt mit den Nettobeträgen rechne, dann siehts noch schlechter aus. Nehme ich die aufgelaufenen Arztrechnungen und Medikamentenkosten noch dazu, dann kann ich bei dieser Rechnung für jeden Monat nochmal 4000.- € auf den Fehlbetrag draufrechnen.
Aber vielleicht hab ich ja auch nur falsch gerechnet: je länger sich das Ganze ja hinzieht, umso kleiner wird mein monatlicher Fehlbetrag, da sich die Gesamtkosten ja dann auf mehr Monate verteilen. In weiteren 4 Monaten hat sich der Betrag ja dann halbiert, dann sind es nur noch über 2000.- € und in einem Jahr wären es nur noch 1000.- monatlich. Das ist das ganze Geheimnis, ich muss nur in längerfristigen Zeiträumen denken! Und in 3 Jahren bin ich schon bei einem passablen Taschengeldbetrag von 400.- €. Tja, wenn ich jetzt nur nicht das dumme Gefühl hätte, dass irgendetwas an dieser Rechnung wohl nicht aufgehen wird, dann würde ich liebend gern noch ein paar Jahre dazunehmen.
Die für mich schlechte Prognose beruht darauf, dass der Sachbearbeiter der dieses hirnlose Schreiben verfasst hat, wohl Null Ahnung von dem hat, was Brutto-, Nettoumsatz und Gewinn ist.
Höchst dümmliche Rechnung dieses Schreibtischtäters scheint zu sein: Rechnungsbetrag = Gewinn.
Weiterhin wird einfach der einzige Monat mit Einkommen als Prognose für den restlichen Bewilligungszeitraum angenommen. Die 3 Monate mit erwiesenen Null-Einkünften werden unter den Tisch fallen gelassen.
Dem Dümmsten müsste auffallen, dass dieser Betrag auf 4 Monate umgerechnet werden muss: 3 Monate ohne + 1 Monat mit Einkommen. Allenfalls den 4. Teil könnte man als Prognose nehmen. Und dieser 4. Teil brutto gerechnet liegt ca. 40% unter dem was ich monatl. haben müsste um nicht in die Miesen zu gehen. Hierbei alles auf absolutem finanziellen Low-Level gerechnet, kein fettes Luxusleben!
Wenn ich jetzt mit den Nettobeträgen rechne, dann siehts noch schlechter aus. Nehme ich die aufgelaufenen Arztrechnungen und Medikamentenkosten noch dazu, dann kann ich bei dieser Rechnung für jeden Monat nochmal 4000.- € auf den Fehlbetrag draufrechnen.
Aber vielleicht hab ich ja auch nur falsch gerechnet: je länger sich das Ganze ja hinzieht, umso kleiner wird mein monatlicher Fehlbetrag, da sich die Gesamtkosten ja dann auf mehr Monate verteilen. In weiteren 4 Monaten hat sich der Betrag ja dann halbiert, dann sind es nur noch über 2000.- € und in einem Jahr wären es nur noch 1000.- monatlich. Das ist das ganze Geheimnis, ich muss nur in längerfristigen Zeiträumen denken! Und in 3 Jahren bin ich schon bei einem passablen Taschengeldbetrag von 400.- €. Tja, wenn ich jetzt nur nicht das dumme Gefühl hätte, dass irgendetwas an dieser Rechnung wohl nicht aufgehen wird, dann würde ich liebend gern noch ein paar Jahre dazunehmen.
Hallo,
bei mir liegt der Fall ähnlich.
Selbständiger Kleinunternehmer im März Alg2 beantragt.
Sollte eine Bestätigung von der AOK besorgen.
2006 das letzte mal Versichert gewesen, durch Alg bezug bei der AOK.
AOK sagte das A Amt soll mich einfach versichern.
A Amt hat bei der Antragsabgabe mit AOK Telefoniert.
Ein Schreiben von der AOK sollte ich dann nachreichen.
Allg2 wurde ende März ohne einen Wisch von der AOK bewilligt.
AOK Chef krank, alle andern keine Ahnung.
War dann heute wieder auf der AOK Chef wieder da, es kam darauf raus das ich wenn ich Haubtberuflich Selbständig bin nachzahlen muss und einen Haufen Papierkram anschleppen muss. Und seit 2007 Nachzahlen müsste. Dann gäbe es die geforderte Bescheinigung.
Hab dann natürlich rumgemault. und beschlossen das ich nur im Nebenerwerb Selbständig bin. Und das er bitte auf dem A Amt anrufen solle um zu klären was da schief läuft. A Amt soll mich jetzt bei der AOK versichern. Ich warte jetzt mal paar Tage ab und frage dann auf dem A Amt nach. Bin zum Glück noch fit und muss nicht akut zum Arzt.
@PontiusPilatus wünsche Dir viel Glück und Gesundheit.
Behalt die Nerven und Kämpfe weiter für Dein Recht.
Gehört eh alles anders, BGE u. automatisch Lebenslang Krankenversichert, ohne Papierkram.
LG
genervter
bei mir liegt der Fall ähnlich.
Selbständiger Kleinunternehmer im März Alg2 beantragt.
Sollte eine Bestätigung von der AOK besorgen.
2006 das letzte mal Versichert gewesen, durch Alg bezug bei der AOK.
AOK sagte das A Amt soll mich einfach versichern.
A Amt hat bei der Antragsabgabe mit AOK Telefoniert.
Ein Schreiben von der AOK sollte ich dann nachreichen.
Allg2 wurde ende März ohne einen Wisch von der AOK bewilligt.
AOK Chef krank, alle andern keine Ahnung.
War dann heute wieder auf der AOK Chef wieder da, es kam darauf raus das ich wenn ich Haubtberuflich Selbständig bin nachzahlen muss und einen Haufen Papierkram anschleppen muss. Und seit 2007 Nachzahlen müsste. Dann gäbe es die geforderte Bescheinigung.
Hab dann natürlich rumgemault. und beschlossen das ich nur im Nebenerwerb Selbständig bin. Und das er bitte auf dem A Amt anrufen solle um zu klären was da schief läuft. A Amt soll mich jetzt bei der AOK versichern. Ich warte jetzt mal paar Tage ab und frage dann auf dem A Amt nach. Bin zum Glück noch fit und muss nicht akut zum Arzt.
@PontiusPilatus wünsche Dir viel Glück und Gesundheit.
Behalt die Nerven und Kämpfe weiter für Dein Recht.
Gehört eh alles anders, BGE u. automatisch Lebenslang Krankenversichert, ohne Papierkram.
LG
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