Wie versichere ich meine Frau (Ukrainerin) bei Einreise?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Wie versichere ich meine Frau (Ukrainerin) bei Einreise?

Beitragvon magnumthevoice » 27.03.2012, 08:58

Hallo,
leider weiss ich jetzt nicht, ob ich den richtigen Forumsbereich gewählt habe,- wenn Nein, so bitte ich den Beitrag in den korrekten Bereich zu verschieben!
Ich bin seit einiger Zeit mit einer Ukrainerin zusammen und wir möchten im Herbst diesen Jahres heiraten! Sie hat einen 9jährigen Sohn, ist Apothekerin, wobei sie das erste Jahr hier in Deutschland nicht arbeiten kann, bis ihre Deutschkenntnisse eine Aprobation in Deutschland zulassen!

Meine Frage ist nun, wie ich sie und ihr Kind dann günstig versichern kann, da ich selbst in der PKV bin und ich die Beiträge für Frau und Kind nicht leisten kann! Eine Rückkehr in die GKV ist wohl nicht möglich, da ich bereits 56 Jahre alt bin! Dies wäre natürlich die galanteste Variante!
Ein auf 2 Jahre befristete Versicherung für ausländische Gäste geht ja auch nicht, da sich mit der Hochzeit ihr Status ändern wird!

Welche Möglichkeiten gibt es nun, meine zukünftige Frau und ihren Sohn günstig in der GKV unterzubringen?

Ich danke Euch schon mal vorab für jeden Rettungsversuch :-)

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Beitragvon Vergil09owl » 27.03.2012, 18:42

Kommt darauf an, § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 würde ab dem Datum der Einreise und des Daueraufenthaltes gelten, Beiträge sind wie in der Freiwilligen KV der GKV erhoben grundsätzlich. Kommt jetzt darauf an was du verdienst, der Kurze könnte denn in die Famileinversicherungder Ehefrau. Kostenlos.

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Beitragvon magnumthevoice » 27.03.2012, 22:05

Nach der Hochzeit hätte ich ca 2900 netto! Wie komme ich denn an die Beitragshöhe der freiwillgen KV?

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Beitragvon Rossi » 27.03.2012, 22:56

Nun denn, es ist schon mal keine freiw. Kv. Denn hierfür braucht man eine bestimmte Vorversicherungszeit.

Wenn, dann kommt nur die sog. Bürgerversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in Frage. Die Beitragsbemessung ist allerdings gleich.

Hierzu ist als 1. Hürde erforderlich, dass die Holde eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, die mehr als 12 Monate befristet ist.

Ferner darf die Ausländerbehörde für diese Erteilung der AE keine Krankenversicherung fordern. Dies ist meistens eine Ermessensvorschrift der Ausländerbehörden. Es ist aber sehr wichtig für den Zugang zur GKV.

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Beitragvon magnumthevoice » 28.03.2012, 09:18

Sorry, so ganz verstehe ich das nicht! Die Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ermöglicht erst den Zugang zur GKV, wenn die Aufenthaltserlaubnis 12 Monate überschreitet?
Ich habe auch schon reichlich gegoogelt, doch keine Infos zur Beitragshöhe gefunden!
Ist schon schade, dass ich nicht in die GKV zurück kann mit 56, dann wäre das Thema vom Tisch.....

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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2012, 09:42

http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _17011.pdf

Mal dies zur Beitragsbemessung

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159194,0

Bei dir würde denn Absatz 4.2 zum tragen kommen, Beiträge Ehegatten.

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Beitragvon magnumthevoice » 28.03.2012, 10:03

Ich habe jetzt mal alles durchgelesen, doch wirklich schlau geworden bin ich daraus auch nicht!
Im Moment sieht es so aus, als müsste ich den Junior privat versichern und für meine Zukünftige bin ich überhaupt nicht in der Lage, den monatlichen Beitrag zu ermitteln!
Ein grober Richtwert, ob ich für die beiden, bis zur Anerkennung ihrer Aprobation 100 oder 500€ monatlich zahlen muss, wäre schon einmal sehr hilfreich!

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Beitragvon Vergil09owl » 28.03.2012, 10:08

Sagen wir mal so 2900 :2 = 1450 € - Kind Bezugsgröße 2012 = rund 154 € für die Ehefrau meiner Meinung nach für die Frau, für das Kind nichts da es nicht dein Kind ist. Und denn gff. in der Familenversicherung deiner zukünftigen Frau ist.

Bezugsgröße 2012 mtl 2652 / 3 =884 €

Der Mindestbeitrag für deine Frau würde bei 154 liegen mit Pflegeversicherung

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Beitragvon magnumthevoice » 28.03.2012, 11:49

Vielen Dank für die ausführliche, mit Fakten versehene Antwort! Das klingt ja schon einmal recht angenehm / bezahlbar!

:)

grarco

Beitragvon grarco » 29.03.2012, 14:46

Hallo,

wenn die Einreise erst mal temporär ist gibt es ja spezielle Angebote für Gäste in Deutschland. Das ist so wie die Zusatzversicherung die wir bei Reisen ins Ausland in Anspruch nehmen. Bei einem längeren Aufenthalt dann natürlich ganz normal nach hier geltendem Recht.


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