familienversicherung bei Stiefkinder

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 26.02.2012, 10:40

Bitte alle Anfragen deswegen an den Landesverband Mitte oder BKK Bundesverband.

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 26.02.2012, 10:52

Wieso jetzt ne Anfrage an den Landesverband?

Du hast doch etwas hierzu geschrieben und wirst hierfür eine Grundlage haben. Stelle doch die Passage aus dem 140-seitigen Rundschreiben hier ein. Oder hast Du dir das ausgedacht?

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 27.02.2012, 21:12

Wat iss vergil?

Nu mal Butter bei die Fische!?

Sind die Dir ggf. vorliegenden Information "top secret" und nicht für die Öffentlichkeit vorgesehen? Sind wir hier beim BND (Bundesnachrichtendienst) und beim Security-Dienst der Kassen?

Oder hast Du hier im Schweinsgalopp nur irgendetwas gepostet, wo nichts hintersteckt? So unter dem Motto, ausser Spesen nix gewesen. Ich mache sie alle heiss und lasse ich sie dumm sterben?!

Ich erwarte schon von Dir eine dezidierte Antwort.

ullischnulli
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 5
Registriert: 24.12.2011, 11:28

Gewonnen

Beitragvon ullischnulli » 06.04.2012, 13:58

Hallo poster,

passend zu Ostern haben wir eine sehr gute (und meines Erachtens auch gerechtfertigte) Nachricht in Bezug auf das Thema dieses Threads bekommen - die Beitragsforderung wurde nämlich in einer Einzelfallentscheidung der Krankenkasse auf die tatsächliche Höhe der von der Krankenkasse erbrachten Leistungen (insgesamt 220,- Euro) reduziert. Auf die ursprüngliche Forderung von mittlerweile 2500,- Euro wird verzichtet.

Zum weiteren Hergang seit meiner letzten Meldung:

Nachdem die Krankenkasse den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt hat, folgte kurze Zeit später der ablehnende Widerspruchsbescheid des Widerspruchsausschusses der Krankenkasse und bereits 7 Tage später die Vollstreckungsankündigung gegen den Sohn meiner Lebensgefährtin.

Noch am gleichen Tage erfolgten 3 Schritte durch uns:

1) Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde dieser Krankenkasse, also beim Bundesversicherungsamt in Bonn, wegen unverhältnismäßig hoher Beitragsnachforderung, Nichtbeachtung des § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V und das repressive Vorgehen mit Hilfe der Vollstreckung.

2) Klageeinreichung beim Sozialgericht

3) Einschaltung der BILD-Zeitung

Bereits 5 Tage nach Eingang der Beschwerde beim Bundesversicherungsamt erfolgte ein Einlenken der Krankenkasse, sodass auf eine Intervention des Bundesversicherungsamtes zu schließen ist =D> =D> =D>

Fazit: Ich sehe mich in meinem Rechtsempfinden gestärkt, dass unverschuldet zustande gekommene und rückwirkend erhobene Beiträge bei sozial Schwachen zumindest auf das tatsächliche Maß der erbrachten Leistungen reduziert werden können und sollen.

Ich denke, dass damit der Fall abgeschlossen ist.

Ich bedanke mich bei allen Mitdiskutanten und wünsche allen ein gesegnetes Osterfest.

Gruß

Ulli


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste