Nachzahlung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Ackermann
Beiträge: 2
Registriert: 24.04.2012, 10:18

Nachzahlung

Beitragvon Ackermann » 24.04.2012, 10:24

Schönen guten Tag....

Ich bin leider seit 01.08.2012 Arbeitslos und bekomme keinerlei Leistungen von der ARGE da ich noch bei meinen Eltern wohne. (Bin 22)

Ich habe schon seit längeren Magen-Darm Probleme und bin Depressiv geworden (durch den ganzen sinnlosen Staatlichen Stress den ich zuvor hatte)


Nach langem hin und her mit meinen Eltern sind die nun Bereit mir die 140-150€ für die Grundversorgung zu zahlen.
Darauf hin habe ich bei meiner Ex-Kasse angerufen und die sagte mir "Ich muss alle Beiträge nach zahlen"

Aber dies kann ich nicht ! Ich habe kein Einkommen und sollte dringst wieder zu einem Arzt.
Kann ja nicht sein das ich nicht Versichert bin, bloß weil ich die Nachzahlung nicht tätigen kann ?

Bei meinen Eltern kann ich leider nicht in die Familienversicherung da die Privat versichert sind und dies wäre zu Teuer für mich !



Jetzt bräuchte ich euer Hilfe und Rat wie ich am besten vorgehen kann !

Danke
Ackermann

Cassiesmann
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1167
Registriert: 08.03.2007, 22:17

Beitragvon Cassiesmann » 24.04.2012, 11:16

Die einfachste Lösung ist ein Job über 400€, um die Nachzahlung kommen Sie damit aber auch nicht herum.

Christa43
Postrank5
Postrank5
Beiträge: 72
Registriert: 08.03.2009, 17:17

Beitragvon Christa43 » 24.04.2012, 15:40

Hallo,

seit wann bist Du denn ohne Krankenversicherung?
Ich bin leider seit 01.08.2012 Arbeitslos

Kann ja wohl nicht stimmen. :)
Christa

Ackermann
Beiträge: 2
Registriert: 24.04.2012, 10:18

Beitragvon Ackermann » 24.04.2012, 18:21

Ups ich meine Natürlich seit 1.08.11 und seit dem auch nicht mehr Krankenversichert !

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Beitragvon Dipling » 24.04.2012, 19:07

Dieses Thema gab es hier schon oft.

Die alte Kasse darf ohne Klärung der nichtversicherten Zeit nicht ohne weiteres aufnehmen.

d.h. entweder nachzahlen (ggf. eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen und einen Ermäßigungantrag nach § 186(11) SGB V versuchen)

oder wie oben schon geschrieben einen sozialversicherungspflichtigen Job ab 401 EUR Gehalt aufnehmen und eine andere Kasse wählen; dabei zur Vorversicherung keine Angaben machen. Die gewählte Kasse ist aufgrund der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer zur Aufnahme verpflichtet. Eine Nachzahlung ist so -möglicherweise- vermeidbar.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Bing [Bot] und 19 Gäste