Keine KV - Selbständig - von Minijob auf Midijob

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Ronald1111
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Keine KV - Selbständig - von Minijob auf Midijob

Beitragvon Ronald1111 » 27.04.2012, 06:38

Hallo allerseits,

Habe einen "ähnlichen" Fall wie in http://www.forum-krankenversicherung.de ... php?t=4918 beschrieben und wäre sehr dankbar wenn mir jemand helfen könnte.

Zur Situation:

Bin 42, und selbständig seit mehr als 15 Jahren. War früher freiwilg versichert in der GK, habe dann vor ungefähr 7 Jahren in die PKV (ARAG) gewechselt. Als mein Gewinn zurück ging hatte ich dann ab 2008 Probleme die von €230 auf 430€ gestiegenen Beiträge zu bezahlen. Die letzen Beitragszahlungen leistete ich im Januar 2009 (2 x €430).

Da ich dann wieder nicht zahlen konnte, wurde der Vertrag gekündigt und ich bekam im März 2009 eine Rückerstattung von ungefähr 2 Monatsbeiträgen (€ 723,--).

Ab diesem Zeitpunkt war ich nicht mehr versichert und bekam auch keine Anschreiben mehr. Mir liegt jetzt gerade das Kündigungsschreiben nicht vor, weswegen ich jetzt auch nicht sagen kann ob die Kündigung rückwirkend für einen Zeitpunkt in 2008 erfolgte.

Ich habe mich dann weiter selbständig durchgeschlagen und nahm zusätzlich Anfang 2011 einen Minijob (€ 380,--) an. Jetzt kann ich diesen aufstocken lassen, auf ca. €500,--. Dadurch würde ich aber GKV-pflichtig, bzw. müsste beim Arbeitgeber eine KV angeben.

Meine Einkünfte aus der Selbständigkeit sind höher als aus dem Minijob.

Meine Fragen:

1. Bin ich wirklich gekündigt aus der PKV, da die effektive Auflösung ja erst nach dem Stichtag 01.01.2009 erfolgte, selbst wenn im Schreiben stünde, sie wäre zum 31.12.2008 erfolgen?

2. Wäre ich nicht gekündigt, hätte die PKV dann Ansprüche auf Zahlung von Beiträgen ab dem 01.01.2009 zum Basistarif(ca. €600/Monat -> * 41 = 24600 + Säumniszuschläge)?

3.Oder kann ich in die GKV ohne dann an diese nachzahlen zu müssen?

4. Soll ich Gewerbe abmelden, dann in eine PKV, dann auf Midijob, dann in GKV und dann wieder Gewerbe anmelden?


Vielen Dank vorab

Dipling
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Beitragvon Dipling » 27.04.2012, 09:59

Zum 31.12.2008 durfte die PKV bei hinreichenden Beitragsrückständen noch kündigen. Dass die Schlussabrechnung später war, spielt keine Rolle.
Ohne Kündigung hätte die PKV weiterhin Beitragsansprüche je nach damaligem Tarif. Aber die Kündigung gab es nun mal.

Bei Antritt des Midijobs geht es nur dann in die GKV, wenn der Job vom Zeiteinsatz und der wirtschaftlichen Bedeutung gegenüber der Selbständigkeit überwiegt, was offenbar nicht der Fall ist.

Daher ist die Variante Gewerbe abmelden, Midijob aufnehmen, dadurch Eintritt in die GKV und spätere Wiederaufnahme des Gewerbes die günstigste Option. Nachzahlungen fallen bei dieser Vorgehensweise nicht an, da als zuletzt privat Versicherter keine Versicherungspflicht in der GKV bestand; die GKV also keine Nachforderungen stellen kann.

Der vorherige Eintritt in eine PKV wie auch unter 4. genannt ist jedoch ein sinnloser und teurer Umweg (hoher einmaliger Strafzuschlag).


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