Ich bin freiwillig gesetzlich versichert.
Meine Krankenkasse wollte letztes Jahr (Mai 2011) die jährliche Einkünfteüberprüfung vornehmen. Dafür sollte ich alle Einkunftsnachweise für 2010 einreichen.
Das habe ich getan.
Daraufhin wurden die Beiträge ab 01.01.2011 rückwirkend erhöht neu festgesetzt. Die Berechnung war hierbei völlig offensichtlich falsch und an der Grenze zur Willkür (es wurde einfach nur manche Nachweise berücksichtigt, andere fielen unter den Tisch; selbst der Steuerbescheid wurde ignoriert). Erst nach Widerspruchsverfahren bzw. kurz vorm Gang zum Sozialgericht (ich hätte gewonnen) hat die KK nun auf den letzten Drücker eingelenkt.
Ich habe nun ein Schreiben erhalten in dem man einräumt, dass die Beiträge falsch sind. Man hätte die Absicht meinem Widerspruch voll und ganz abhelfen und die Beiträge so festzusetzen wie ich schon vor einem Jahr vorgerechnet hatte.
Nun kommts aber:
Man würde die Beiträge ab 01.01.2011 vorläufig (!) auf den Betrag festsetzen den ich schon im Widerspruch geltend gemacht habe. Sobald der Steuerbescheid für 2011 dann da wäre, würde man ab 01.01.2011 neu festsetzen.
Frage:
Dürfen sie das?
Ich meine sie haben erst die Einkünfte für 2010 gewollt um die Beiträge ab 01.01.2011 festzusetzen. Die haben sie gekriegt. Dann haben sie völlig offenkundig falsch gerechnet und die Sache bist jetzt verschleppt. Deswegen war ihre Festsetzung ab 01.01.2011 falsch. Anstatt nun die Zahlen zu nehmen die sie eigentlich von Anfang an hätten nehmen müssen, die von 2010, wollen sie nun die tatsächlichen von 2011 um wieder ab 01.01.2011 festzusetzen.
Dürfen sie wirklich für ein und dasselbe Jahr je nach Gutdünken für die Beitragsberechnung mal die Einkünfte vom Vorjahr nehmen und mal die tatsächlichen Einkünfte?
Steht das irgendwo im Gesetz oder sonstwo?
Freiwillige GKV - Grundlage für Beiträge
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
ich mache das Geschäft im Bereich der freiw. Versicherung schon ein paar Jährchen.
Menschen vergessen ständig und Änderung (dies sind ja meist Erhöhungen)
mitzuteilen.
Erhält jemand eine Senkung, dann kommt ganz schnell eine Senkung.
Beamte bekommen auch des Öfteren eine Erhöhung .
z.B. Tariferhöhung, Alterszuschläge, Höhergruppierung oder
bei Landesbeamten im Mai 2011 sogar eine Sonderzahlung.
Frage ich sie dann ob sich war geändert hat sagen sie:
alles gleich geblieben.
jetzt etwas konkreter zu Deiner Frage:
Die Beiträge werden nach dem monatlichen Brutto berechnet.
von den Einmalzahlugen wird mtl. 1/12 angesetzt (auch vom brutto).
Dazu braucht man keinen Einkommensteuerbescheid.
Jedoch können sich aus dem STB andere Einnahmen wie Vermietung und Verpachtung ergeben. Oder auch Kapitaleinkünfte (unter Umständen).
Die steht alles in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler vom Spitzenverband.
Warum man sich bei Dir so schwer getan hat, kann man aus der Ferne schlecht nachvollziehen.
Ich denken doch mal, dass Du jede Änderung Deiner Bezüge unverzüglich mitteilst, oder ?
Menschen vergessen ständig und Änderung (dies sind ja meist Erhöhungen)
mitzuteilen.
Erhält jemand eine Senkung, dann kommt ganz schnell eine Senkung.
Beamte bekommen auch des Öfteren eine Erhöhung .
z.B. Tariferhöhung, Alterszuschläge, Höhergruppierung oder
bei Landesbeamten im Mai 2011 sogar eine Sonderzahlung.
Frage ich sie dann ob sich war geändert hat sagen sie:
alles gleich geblieben.
jetzt etwas konkreter zu Deiner Frage:
Die Beiträge werden nach dem monatlichen Brutto berechnet.
von den Einmalzahlugen wird mtl. 1/12 angesetzt (auch vom brutto).
Dazu braucht man keinen Einkommensteuerbescheid.
Jedoch können sich aus dem STB andere Einnahmen wie Vermietung und Verpachtung ergeben. Oder auch Kapitaleinkünfte (unter Umständen).
Die steht alles in den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler vom Spitzenverband.
Warum man sich bei Dir so schwer getan hat, kann man aus der Ferne schlecht nachvollziehen.
Ich denken doch mal, dass Du jede Änderung Deiner Bezüge unverzüglich mitteilst, oder ?
Ich habe jede Änderung mitgeteilt. Die Kasse war einfach nicht in der Lage oder nicht Willens Grundrechenarten durchzuführen für die man keine 30 Sekunden braucht.
Meine Frage ist nicht beantwortet:
Sie wollten erst für 01.01.2011 die Zahlen von 2010. Nun wollen sie die von 2011. Wieder für eine Festsetzung ab 01.01.2011.
Dürfen sie das? Und dürfen sie das auch die nächsten Jahre? Mal so, mal so, wie man es gerade braucht?
Meine Frage ist nicht beantwortet:
Sie wollten erst für 01.01.2011 die Zahlen von 2010. Nun wollen sie die von 2011. Wieder für eine Festsetzung ab 01.01.2011.
Dürfen sie das? Und dürfen sie das auch die nächsten Jahre? Mal so, mal so, wie man es gerade braucht?
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
http://www.gkv-spitzenverband.de/upload ... _17011.pdf
Vieleicht ist das da noch nicht so ganz durchgedrungen das auch Beamte ein monatliches Salär erhalten und das man dieses denn auch entsprechend beim Dienstherrn erfahren kann. Bzw das die Vergütungstabellen im Internet stehen.
Oder ist halt so das ein Profi wie Heinrich nicht vor Ort ist.
Soganz kann ich das Problemnicht verstehen.
Vieleicht ist das da noch nicht so ganz durchgedrungen das auch Beamte ein monatliches Salär erhalten und das man dieses denn auch entsprechend beim Dienstherrn erfahren kann. Bzw das die Vergütungstabellen im Internet stehen.
Oder ist halt so das ein Profi wie Heinrich nicht vor Ort ist.
Soganz kann ich das Problemnicht verstehen.
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