Krankenversicherung der Retner, Rückforderung möglich?

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Krankenversicherung der Retner, Rückforderung möglich?

Beitragvon Brauerbauer » 05.05.2012, 10:40

Hallo zusammen,

eine kurze Frage:
Ich bin in über die Krankenversicherung der Rentner bei einer GKV, da ich Halbwaise bin. Ich studiere im Ausland einen Aufbaustudiengang (Master) nach meinem deutschen Studium (Staatsexamen) und es ist rechtlich ein ziemlicher Graubereich hinsichtlich der Frage, ob ich noch rentenberechtigt bin oder nicht.

Ich wollte einmal fragen, wie es im Worst-Case-Scenario mit der KV ausschaut:
Sollte man feststellen, dass ich im letzten Jahr keinen Rentenanspruch hatte, was passiert mit meiner KV und evtl. Arztkosten?
Werde ich rückwirkend freiwillig versichert und muss den entsprechenden Versicherungsbeitrag zahlen? Falls ja, gilt dies auch, wenn ich das ganze Jahr keine Leistung in Anspruch genommen habe / nicht in Deutschland war? Kann es, wenn Arztkosten angefallen sind, passieren, dass ich rückwirkend als nicht versichert gelte und die Kosten aus eigener Tasche zahlen muss?
Wäre dankbar für jede Antwort, auch wenn ihr nur hinsichtlich einer der Fragen Bescheid wisst.

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Beitragvon Vergil09owl » 05.05.2012, 10:51

Ob du einen Rentenanspruchhast oder nicht prüft der RV Träger. Wenn denn nicht werden die Rentenzahlungen eingestellt. Sollte der denn fesstellen das kein Anspruch mehr auf eine Halbwaisenrente besteht, endet auch die Pflichtversicherung in der KvdR. Hängt also davon ab was der RV Träger dazu meint. Sollte die Halbwaisenrente beendet werden, geschihet dieses im hier und jetzt. Wurde ein Antrag auf Weitergewährung gestellt?
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 05.05.2012, 11:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Brauerbauer » 05.05.2012, 11:11

Ich habe zwischen den jährlichen Überprüfungen ein Auslandsstudium angefangen und mein deutsches Studium beendet, daher ist der Rententräger noch nicht im Bilde. Um evtl. moralischen Vorwürfen vorzubeugen: Ich habe bisher davon abgesehen, den Rentenversicherer zu informieren, da ich von hier aus den USA heraus keine möglicherweise stressige Auseinandersetzungen haben möchte. Wie aus dem Urteil des BFH vom 24. Februar 2010 · III R 80/08 hervorgeht, erfasst "in der Ausbildung" jedenfalls hinsichtlich Kindergeld meinen Masterstudiengang. Zudem sagen die Arbeitsanweisungen die man hier findet, auch, dass Masterstudiengänge in Ordnung gehen. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass einige Sachbearbeiter das anders sehen werden.

Im schlimmsten Fall wird also festgestellt, dass ich rückwirkend (seit Ende meines deutschen Studiums) nicht mehr rentenberechtigt war und ich würde mich freuen, wenn ihr mir sagen könntet, wie es dann mit obigen Fragen ausschaut.

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Beitragvon Vergil09owl » 05.05.2012, 11:23

Du hast jezt ein Problem, weil nämlich, ggf der RV Träger die Rentenzahlung einstellen kann wenn ein Antrag auf Weitergewährung nicht gestellt wurde. Würde denn heißen, Ende Rentenzahlung = Ende Mitgliedschaft in der GKV. Also denn geht es weiter, da du im dich überwiegend im Ausland aufhälst ruht eh die Mitgliedschaft in der deutschen GKV, da du ja überwiegend im Ausland lebst. Passieren tut denn eh nix, du wirst angeschrieben, die Brief kommen nicht an, EWA Anfrage wird gestarte und siehe da du bist im Ausland. kommt jetzt darauf an ob du Leistungen in anspruch genommen hast.

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Beitragvon Brauerbauer » 05.05.2012, 11:46

Ich wusste nicht, dass ein Antrag auf Weitergewährung notwendig ist... Denke, in der Hinsicht habe ich Mist gebaut. Wieso genau ist der fällig? Da ich nicht mehr versicherungspflichtig bin, oder da das Erststudium beendet wurde?

Der Rententräger stellt bis August nicht ein, da dann der neue Nachweis fällig wird. Und meine Post wird mir eingescannt und zugesandt.
Ich hatte vor, den Rententräger nach meiner Rückkehr nach Deutschland zu informieren und mir ging es ursprünglich nur darum, was dann, rückwirkend, mit der Krankenversicherung passiert. Außerdem interessiert mich, ob evtl. Arztkosten zurück gezahlt werden müssen, denn ich muss direkt nach meiner Rückkehr nach Deutschland zum Arzt und es kann sein, dass der ganze Kram mit dem Rententräger dann noch nicht geklärt ist. Heißt, es besteht die Möglichkeit, dass Arztkosten anfallen und ich würde gerne wissen, was mit denen geschieht, wenn rückwirkend festgestellt wird, dass ich keinen Anspruch hatte.

Edit: Gerade nachgeschaut. Ich denke, dein Gedankengang ist der, dass ich einen Antrag auf Weitergewährung stellen soll, da ich nicht mehr "in der Ausbildung" bin, schließlich ist das Erststudium beendet. Aber das sehe ich ja gerade anders. Ich behaupte, immernoch in der Ausbildung zu sein, da mein Erststudium nahtlos in das Masterstudium überging. Würde ich einen Antrag auf Weitergewährung stellen, würde ich implizit eingestehen, dass meine Ausbildung beendet ist und man mich doch bitte ausnahmsweise weiterhin verrenten möchte. Und genau so möchte ich nicht argumentieren.
Zuletzt geändert von Brauerbauer am 05.05.2012, 11:53, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Vergil09owl » 05.05.2012, 11:53

Also wenn du bis August noch eine Rente bekommst denn pasiert nix, denn besteht der Anspruch weiter. Auch die Krankenversicherung in Deutschland. Käme jetzt darauf an wann du nach Deutschland kommst.

Also sagen wir so Rente bis 31.08.12, Ende der Rentenbewilligung weil kein verlängernder Tatbestand vorliegt.

Grundsätzlich liegen die Vorraussetzungen für den Bezug der Rente vor.

Ende der GKV in Deutschland wäre denn 31.08.12. Teilt denn auch der Rentenversichträger der Kasse mit.

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Beitragvon Brauerbauer » 05.05.2012, 11:56

Das Problem ist, dass die Rente zwar bis zum 31.08.12 gewährt wurde, sie aber endet, sobald ich nicht mehr "in Ausbildung" bin (da schon über 18 Jahre alt). Wenn ich denen nach meiner Rückkehr offenlege, dass mein deutsches Studium am 31.09.11 beendet wurde und lediglich das Aufbaustudium in den USA bis August 2012 lief und der Rententräger jetzt die Meinung vertritt, ich sei seit Abschluss meines deutschen Studiums am 31.09.11 nicht mehr "in Ausbildung" und damit auch durchkommt, wird er mir doch rückwirkend den Rentenanspruch aberkennen und Leistungen zurückfordern. Oder sehe ich das falsch?
Und meine Fragen beziehen sich auf diesen Szenario.

P.S.: Sorry, wenn das so nicht ganz deutlich herüber kam.

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Beitragvon Vergil09owl » 05.05.2012, 12:00

Nö sehe ich nicht so,der Bewilligungsbescheid geht ja bis zum 31.08.2012, und das Studium in den USA ist ja wenn ich die Arbeitsanweisung richtig gelesen habe auch ein Ausbildungsbschnitt.

Und sofern du die ganze Zeit in den USA warst passiert da gar nix, weil de Weil du nicht unter das Deutsche Sv Recht fällst, ausser du bist wieder in Deutchland, dann fangen die Probleme an wenn denn die Rente endet und du nicht mehr eine Rente beziehst.

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 0_ABS1-3R4

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 6_240_ANL1

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Beitragvon Brauerbauer » 05.05.2012, 12:10

Ich dachte, solange man seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist man dort KV-pflichtig, da man jederzeit einen Unfall erleiden könnte, der eine Rücküberführung mit anschließender Krankenbehandlung notwendig macht? War ich da fehlinformiert?

Edit: Super, vielen Dank! Die Links sind Gold wert. Nun kann ich wieder halbwegs ruhig schlafen.
Zuletzt geändert von Brauerbauer am 05.05.2012, 12:14, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon Vergil09owl » 05.05.2012, 12:14

Grundsätzlich ja. gilt aber nur dann wenn man in Deutschland auch überwiegend lebt, was du ja zur Zeit nicht machst. Was die Krankenversicherung angeht zumindest, sobald du in Deutschland bist gilt Deutsches Recht.


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