Freiwillige Versicherung rückwirkend abschließen?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Maffay85
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Freiwillige Versicherung rückwirkend abschließen?

Beitragvon Maffay85 » 21.04.2012, 01:23

Hallo,

es geht um Person X. Person X ist vor einem halben Jahr aus der studentischen Krankenversicherung ausgeschieden, weil er 30 Jahr alt wurde. Nun hat er versäumt sich freiwillig zu versichern.

Im April hatte die Person einen Aufenthalt für 10 Tage in der Psychatrie. Nun kam ein Brief vom Krankenhaus, dass natürlich eine Mitgliedschaft bei der Krankenkasse nicht feststellbar ist.

Kann man sich nun rückwirkend bei der freiwilligen Versicherung versichern?

Falls nein, weiß jemand wie hoch die Kosten pro Tag in einer Psychatrie sind? An Person X wurden keine nennenswerten Behandlungen durchgeführt, sondern nur ein paar Arztgespräche, Medikamente am Abend... Da die Kosten sich sicherlich im 4stelligen Bereich befinden, gibt es dann zufällig die Möglichkeit einer Ratenzahlen für Person X?
Zuletzt geändert von Maffay85 am 21.04.2012, 10:39, insgesamt 1-mal geändert.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2012, 07:45

Grundsätzlich würde hier die sogannte Bürgerversicherung greifenm, 147 € x 6 =882 € round abut. Kommt billiger. ggf. kann auch nach § 26 SGB II ein Antrag auf Beitragszuschuss bei dem zuständigen aLG II Träger gestellt werden.

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Beitragvon Maffay85 » 21.04.2012, 09:58

Hallo Vergil,

vielen Dank für die schnelle Antwort!

Könnten sie bitte näher auf die Bürgerversicherung eingehen?

Meinen sie eine rückwirkende Bürgerversicherung nach § 5 Abs. 1 Satz 13 SGB V?

Gilt diese Grundlage für ihn auch? Person X ist 30 Jahre alt und Student. Er ist Ende September aus der studentischen Krankenversicherung geflogen. Ist nun trotzdem die GKV, die ihm gekündigt hat, weiterhin für ihn zuständig?

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Beitragvon Rossi » 21.04.2012, 11:29

Jawoll, es ist die sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V). Es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht. Niemand soll durch die Gegend rennen, der nicht krankenversichert ist.

Diese Pflicht besteht rückwirkend in der GKV und deswegen muss die Kasse auch den Krankenhausaufenthalt erst einmal löhnen.

Es ist die letzte Kasse zuständig, wo er als Student versichert war.

Am besten Kontakt mit der Kasse aufnehmen und die Bürgerversicherung eintragen lassen. Gleichzeitig eine Rate hinisichtlich des Beitragsrückstandes vereinbaren.

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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2012, 13:53

Sofern der zustand lebensgefährlich war............ und da kann man so herrlich lange drüberstreiten. Grundsätzlich.

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Beitragvon Maffay85 » 21.04.2012, 22:54

Danke an euch beiden für die Antworten.

Ihr schreibt einmal "deswegen muss die Kasse auch den Krankenhausaufenthalt erst einmal löhnen" und "Sofern der zustand lebensgefährlich war".

Heißt das also, dass die GKV nicht verpflichtet ist die Kosten des Krankenhausaufenthalts zu übernehmen, falls es Rückwirkend mit der Bürgerversicherung klappt?

Ich werde Montag mit der Krankenversicherung in Kontakt treten und werde berichten, wie es ausgegangen ist.

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Beitragvon Vergil09owl » 22.04.2012, 09:30

Ne soll heißen, es klappt wenn die Bürgerversicherung zustande kommt.

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Beitragvon Maffay85 » 05.05.2012, 23:01

Danke an euch beide. Hat alles nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V geklappt, so wie ihr meintet.

Grüße Maffay


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