EU-Ausländer auf Jobsuche - KV Pflicht?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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yentoh
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EU-Ausländer auf Jobsuche - KV Pflicht?

Beitragvon yentoh » 12.05.2012, 12:01

Hallo zusammen,

ich habe versucht mein Problem durch die Suchoption zu loesen, wurde aber leider nicht fuendig.
Mein Problem ist folgendes: eine Freundin aus Spanien kam im Januar nach Deutschland.
In dieser Zeit hat sie 4 Wochen lang einen sozialversicherungspflichtigen Job gehabt. Den Job kuendigte sie und sucht nun einen Neuen. Da sie knapp bei Kasse ist, wollte sie aus der KV austreten, die behauptet nun, dass fuer sie bereits eine Krankenversicherungspflicht besteht. Die Freundin hat eine spanische Auslandsversicherung (da muss ich nochmal nachhacken was genau das fuer eine ist)..
Besteht die Krankenversicherungspflicht tatsaechlich und wenn ja, welche Moeglichkeiten gibt es die Beitraege klein zu halten? (Anspruch auf ALG II hat sie nicht).

Gruesse, yentoh

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 12.05.2012, 12:23

Sie lebt länger als 3 monate in deutschland, es gilt deutsches Recht. Aufgut Deutsch Sie kann nicht aus der deutschen KV raus. Was hat denn die Kasse geschrieben inwieweit Sie denn noch versichert ist.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 12.05.2012, 12:33

Grundsätzlich besteht ja in Deutschland eine Versicherungspflicht. Dies gilt auch für EU/EWR Ausländer, die sich in Deutschland zum Zwecke der Arbeitsuche aufhalten.

Die Versicherungspflicht in Deutschland (§ 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V) besteht allerdings nicht, wenn man eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall hat. Mit anderen Worten, warum versicherungspflichtig, wenn die Krankheitskosten doch abgesichert sind. Dies könnte durch die Auslandskrankenversicherung der Fall sein. Du solltest den Nachweis über diese Auslandskrankenversicherung bei der Kasse einreichen.


Ferner sollte die Freundin sehr wohl ALG II beantragen. Denn Spanien hat das sog. EFA (Europäische Fürsorgeabkommen) unterschrieben. Die Bundesregierung hat zwar im Dez. 2011 einen sog. Vorbehalt erklärt, dass die BRD nicht mehr gewillt ist, ALG II für diese Personen dennoch zu zahlen.

Aber es gibt schon die ersten sozialgerichtlichen Verfahren, wo die Jobcenter dennoch verpflichtet wurden, ALG II zu gewähren.

Guckst Du hier:

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151162&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151174&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=151557&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive

Die erste Sozialgerichte gehen davon aus, dass der erklärte Vorbehalt rechtswidrig ist.

yentoh
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Beitragvon yentoh » 12.05.2012, 13:04

Vielen Dank fuer die ausfuehrliche Antwort! Mal schauen ob die Versicherung die sie vorlegen kann, ausreichend ist um den Nachweis zu erbringen.


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