Rückkehr aus Ausland mit Auslandskrankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

kalikula
Beiträge: 2
Registriert: 05.05.2012, 20:54

Rückkehr aus Ausland mit Auslandskrankenversicherung

Beitragvon kalikula » 05.05.2012, 21:38

Sehr geehrte Forum-Mitglieder,

ich habe in der Suchfunktion keine passende Lösung für meinen speziellen Fall gefunden. Leider kenne ich mich mit der Rechtsgrundlage noch nicht sehr gut aus und die anderen Fälle scheinen mir von meinem stark abzuweichen. Über Eure Hilfe und Euren Rat würde ich mich sehr freuen!

Ich war bis März 2011 bei der AOK Baden Württemberg versichert. Ich war bis zu diesem Zeitpunkt Student. Nach Beendigung des Studiums bin ich ins Nicht-EU-Ausland gegangen und habe dort bis jetzt gearbeitet. Im Juni 2012 werde ich nach D zurückkehren, vorerst arbeitslos.

Zu den Krankenkassen:
Ich habe meine Krankenversicherung bei der AOK zum März 2011 gekündigt. Stattdessen habe ich bei der HanseMerkur eine Reiseversicherung abgeschlossen. Diese galt bis einschließlich September 2011. Von Oktober 2011 bis Januar 2012 hatte ich keine Versicherung, weder in D noch im Ausland. Ab Januar 2012 habe ich bei der BDAE eine Auslandskrankenversicherung (welche pro Kalenderjahr eine dreimonatige Versicherung in D vorsieht) abgeschlossen. Seitdem bin ich bei der BDAE versichert. Zusätzlich war ich ab Februar 2012 im Ausland bei einer Krankenkasse versichert, bei der ich bis jetzt versichert bin.

Zu wohnrechtlicher Situation:
Ich war bis Dezember 2011 in D gemeldet, da ich nicht genau wusste wie schnell ich nach D zurück kehren würde. Ab Januar 2012 habe ich mich abgemeldet.

Meine Fragen:
- Wenn ich im Juni zurückkehre würde ich gerne die Auslandskrankenversicherung (BDAE) kündigen und in eine "normale" Krankenkasse eintreten. Ist das ohne weiteres möglich, auch wenn ich arbeitslos bin?
- Muss ich wieder zur AOK oder kann ich andere Krankenkassen aussuchen?
- Muss ich mit "Nachzahlungen" rechnen, wenn ich wieder bei der AOK eintrete?
- Ich habe schon früher in D gearbeitet, auch während des Studiums. Angenommen ich melde mich arbeitslos, wie äußert sich das auf meine Krankenkassenversicherung?

Ich entschuldige mich falls diese Situation bereits in anderen Beiträgen behandelt wurde und ich es übersehen habe. In diesem Fall wäre ein Link hilfreich.

Vielen Dank im Voraus,
kalikula

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 06.05.2012, 11:45

Nun denn, die BDAE zahlt ja nur überwiegend Krankheitskosten im Ausland. Damit dürfte es sich um eine klassische Auslandskrankenvericherung handeln. Fener dürfte die priv. Krankenversicherung nicht der Versicherungspflicht in der priv. Kv. gem. § 193 Abs. 3 VVG entsprechen. Somit bist Du zuletzt in der GKV verschert gewesen. Eine PKV in einem Nicht-EU-Land interessiert nicht.


Meines Erachtens musst Du dann wieder zur AOK Ba.-Wü. zurück und Dich dort gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V versichern. Ich kann mir jedoch vorstellen, dass es die AOK anders sehen wird. Probleme dürften die 3 Monate Versicherungsschutz in Deutschland bereiten.

Du hast auch kein Wahlrecht für die sog. Bürgerversicherung (§ 5 Abs. Nr. 13a SGB V). Es ist die letzte GKV zuständig.

Hinsichtlich einer Nachzahlung kommt es darauf an, ob Du noch deinen Wohnsitz in Deutschland behalten hast! Wenn Du dich abgemeldet hast, dann kann die Kasse nicht rückwirkend fordern. Solltest Du dich jedoch nicht abgemeldet haben, wird es auch hier vermutlich Probleme geben.

Durch eine reine Arbeitslosmeldung wirst Du nicht automatisch wieder Mitglied der GKV. Du musst schon Leistungen nach dem ALG I beziehen, dann funktioniert es.

Beantragst Du ALG II, kommt das gleiche Problem auf Dich zu. Es kommt auch hier darauf an, wie die Kasse die Versicherung bei der BDAE betrachtet.

Oh weia, Deine Geschichte könnte zu dem sog. Pontius-Pilatus-Spielchen werden.

kalikula
Beiträge: 2
Registriert: 05.05.2012, 20:54

Beitragvon kalikula » 14.05.2012, 16:05

Hallo Rossi,

vielen Dank für Deine sehr ausführliche und klare Antwort! Das hat mir sehr geholfen das alles etwas besser zu verstehen.

Wenn wir davon ausgehen, dass die AOK im Normalfall wieder für mich zuständig ist, wie sollte ich mich dann bezüglich meiner BDAE Versicherung verhalten? Ich habe die Option diese Versicherung jederzeit zu kündigen. Wäre es nicht sinnvoll gleich bei der AOK vorzulegen, dass ich ab einem gewissen Zeitpunkt ohne Versicherung dastehe? Rein technisch hätte ich Juni und Juli Versicherungsschutz durch die BDAE in D. Danach hätte ich aber keinen Versicherungsschutz mehr.

Kurzum: Was würdest Du mir raten, die BDAE KV auf den 1 August kündigen und dann der AOK schreiben? Die BDAE auf den nächstmöglichen Termin kündigen? Oder gar nicht kündigen und einfach der AOK das Problem schildern? (Ich kann mir halt vorstellen, dass ich durch die BDAE Kündigung dem Pontius-Pilatus-Spielchen entgehen könnte....?)

Sollte ich Arbeit finden erübrigt sich aber das ganze Problem, oder?

Ich bedanke mich nochmals!

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 14.05.2012, 18:27

Nun denn, was soll ich Dir raten?

Eins ist schon mal klar, schummeln tut der Rossi nicht. Von daher empfehle ich Dir nicht die BDAE vorsätzlich zu verschweigen.

Wenn Du umgehend eine SV-pflichtige Beschäftigung aufnimmst, dann wird Versicherungspflicht in der GKV ausgelöst. Vorausgesetzt Du bist unter 55 Jahre alt und unterhalb der JAEG.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste