Auslandsaufenthalt, Krankenkasse abmelden?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Nr1000
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Auslandsaufenthalt, Krankenkasse abmelden?

Beitragvon Nr1000 » 22.05.2012, 20:57

Hallo zusammen, brauchen schnelle Hilfe.
Wir möchten für 1 Jahr durch Südostasien reisen und haben bei der Würzburger eine 365 Tage Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.

Wir haben weiterhin eine Meldeadresse in Deutschland und sind noch bis zur Abreise ( 10.06.12) über den Bezug von Arbeitslosengeld 1 Krankenversichert.

Wir möchten keine Anwartschaft, da wir es nicht einsehen Beiträge zu bezahlen, wenn wir garnicht da sind (pro Person ca. 50 € / Monat) und auch nachher wieder über das Arbeitslosengeld 1 automatisch in die AOK reinkommen.

Wenn wir uns garnicht bei der Krankenkasse melden ( abmelden ), können die dann für den vergangenen Zeitraum die Beiträge nachfordern?

Wenn wir uns bei der AOK abmelden würden, müssen wir uns dann auch beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Wisst Ihr mehr darüber?
Danke für Eure Hilfe.

Lieben Gruß

Vergil09owl
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Re: Auslandsaufenthalt, Krankenkasse abmelden?

Beitragvon Vergil09owl » 23.05.2012, 12:35

Nr1000 hat geschrieben:Hallo zusammen, brauchen schnelle Hilfe.
Wir möchten für 1 Jahr durch Südostasien reisen und haben bei der Würzburger eine 365 Tage Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.

Wir haben weiterhin eine Meldeadresse in Deutschland und sind noch bis zur Abreise ( 10.06.12) über den Bezug von Arbeitslosengeld 1 Krankenversichert.

Die Agentur wird eun mit dem Meldegrund Ortsabwesenheit abmelden, das heißt grundsätzlich müßte denn die AOK auch anschreiben was denn wie denn usw du denn nun versichert bist.

Wir möchten keine Anwartschaft, da wir es nicht einsehen Beiträge zu bezahlen, wenn wir garnicht da sind (pro Person ca. 50 € / Monat) und auch nachher wieder über das Arbeitslosengeld 1 automatisch in die AOK reinkommen.

Wenn wir uns garnicht bei der Krankenkasse melden ( abmelden ), können die dann für den vergangenen Zeitraum die Beiträge nachfordern?

Es muss nachgewiesen sein das Ihr explezit aus dem Geltugnsbereich des SGB I Bereichs raus seit. Flugticket usw usw.

Wenn wir uns bei der AOK abmelden würden, müssen wir uns dann auch beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Wisst Ihr mehr darüber?
Danke für Eure Hilfe.

Lieben Gruß


Grundsätzlich ja


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