Hallo liebe Experten,
ich habe jetzt den ganzen Tag gelesen, aber irgendwie noch nicht meinen Fall gefunden!
In Kürze eine Darstellung:
- Ich bin aktuell hauptberuflich selbstständig, aber es läuft nicht so wie gewünscht und ich müsste Hart IV beantragen.
- Ich bin seit 06/2007 nicht mehr krankenversichert und war bis zu dem Zeitpunkt in der AXA privatversichert. (Wurde gekündigt, mangels Zahlung)
So, jetzt muss ich beim Antrag also angeben, in welcher Krankenkasse ich versichert bin oder einen Zuschuss beantragen (Anlage SV)
Das kann ich ja nicht beantworten, da ich NICHT KV bin!
Ich war schon bei der GKV (Barmer), die mir gesagt haben, das ich bei denen nicht rein kann und keine Mitgieldbescheinigung bekommen kann.
Wenn ich mich nun aber privat versichern wolle, müsste ich einen Beitrag von 592,88 in Kauf nehmen und wenn mich überhaupt jemand aufnehmen würde sind das die Voraussetzungen:
- Gesundheitscheck (Algemein und Zahnarzt) selbst zu zahlen
- 5 Monatsbeiträge ab 1.1.2009 = 2.964,40 € und danach dann 1/6 des
Beitrages bis zum heutigen Tage = 3.655,97 € in Summe sind das mal eben 6.620,37 €
zum einen, wenn ich die hätte, bräcuhte ich ja kein Hartz IV beantragen
und zum anderen, wenn das gehen würde, fehlen mir nach einem Zuschuss des ALG II von 140€ glaube ich und dem Abzug des Hartz IV Satzen immer noch 105 € um den Beitrag zu zahlen! Wie soll das denn gehen?
Was kann ich nun konkret tun ? Gibt es einen Trick , einen Weg in die GKV zu kommen und das Hartz IV dann bezahlt?
Ich bewerbe mich schon wie verrückt aber leider nur Absagen derzeit. Möchte das Gewerbe nicht direkt aufgeben jetzt, da es noch Vermittlungsgeschäfte gibt, die bei Erfolg provisioniert werden und ich ja dann irgendwie abrechnen muss.
Ich hoffe, das jemand da einen Rat hat, einen Weg kennt oder dergleichen.
Keine KV - selbstständig - Hartz IV beantragen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Keine KV - selbstständig - Hartz IV beantragen
peter.ballnus hat geschrieben:Hallo liebe Experten,
ich habe jetzt den ganzen Tag gelesen, aber irgendwie noch nicht meinen Fall gefunden!
In Kürze eine Darstellung:
- Ich bin aktuell hauptberuflich selbstständig, aber es läuft nicht so wie gewünscht und ich müsste Hart IV beantragen.
- Ich bin seit 06/2007 nicht mehr krankenversichert und war bis zu dem Zeitpunkt in der AXA privatversichert. (Wurde gekündigt, mangels Zahlung)
So, jetzt muss ich beim Antrag also angeben, in welcher Krankenkasse ich versichert bin oder einen Zuschuss beantragen (Anlage SV)
Das kann ich ja nicht beantworten, da ich NICHT KV bin!
Ich war schon bei der GKV (Barmer), die mir gesagt haben, das ich bei denen nicht rein kann und keine Mitgieldbescheinigung bekommen kann.
Wenn ich mich nun aber privat versichern wolle, müsste ich einen Beitrag von 592,88 in Kauf nehmen und wenn mich überhaupt jemand aufnehmen würde sind das die Voraussetzungen:
- Gesundheitscheck (Algemein und Zahnarzt) selbst zu zahlen
- 5 Monatsbeiträge ab 1.1.2009 = 2.964,40 € und danach dann 1/6 des
Beitrages bis zum heutigen Tage = 3.655,97 € in Summe sind das mal eben 6.620,37 €
zum einen, wenn ich die hätte, bräcuhte ich ja kein Hartz IV beantragen
und zum anderen, wenn das gehen würde, fehlen mir nach einem Zuschuss des ALG II von 140€ glaube ich und dem Abzug des Hartz IV Satzen immer noch 105 € um den Beitrag zu zahlen! Wie soll das denn gehen?
Was kann ich nun konkret tun ? Gibt es einen Trick , einen Weg in die GKV zu kommen und das Hartz IV dann bezahlt?
Ich bewerbe mich schon wie verrückt aber leider nur Absagen derzeit. Möchte das Gewerbe nicht direkt aufgeben jetzt, da es noch Vermittlungsgeschäfte gibt, die bei Erfolg provisioniert werden und ich ja dann irgendwie abrechnen muss.
Ich hoffe, das jemand da einen Rat hat, einen Weg kennt oder dergleichen.
Hallo,
nun, deine letzte Kasse war nun mal eine PKV. - das heißt, du musst auch wieder in eine PKV - im Falle der ALG-2 Gewährung zahlt der Leistungsträger deinen PKV-Beitrag.
Dass die Barmer dich nicht genommen hat ist logisch.
Einen legalen "Trick", um wieder in die GKV zu kommen, dazu noch als Selbständiger, den gibt es nicht.
Nur im Falle des Eintritts der grundsätzlichen Krankenversicherungspflicht, z.B. Aufnahme einer Beschäftigung und Aufgabe der hauptberuflichen Selbständigkeit, da musst du sogar in die GKV.
Ansonsten musst du eben weiter suchen, bis du auf eine Kasse triffst, die dich als ALG-2 Bezieher versichert, obwohl du noch keinen Leistungsbescheid vorlegen kannst (den du auch grundsätzlich nicht bekommst, solange du keine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse der Zahlstelle vorlegst), und die sich für deine "Vorkasse" nicht interessiert.
Nur, wenn du so eine findest, dann wird das was.
Gruss
Czauderna
Re: Keine KV - selbstständig - Hartz IV beantragen
Czauderna hat geschrieben:peter.ballnus hat geschrieben:Hallo liebe Experten,
ich habe jetzt den ganzen Tag gelesen, aber irgendwie noch nicht meinen Fall gefunden!
In Kürze eine Darstellung:
- Ich bin aktuell hauptberuflich selbstständig, aber es läuft nicht so wie gewünscht und ich müsste Hart IV beantragen.
- Ich bin seit 06/2007 nicht mehr krankenversichert und war bis zu dem Zeitpunkt in der AXA privatversichert. (Wurde gekündigt, mangels Zahlung)
So, jetzt muss ich beim Antrag also angeben, in welcher Krankenkasse ich versichert bin oder einen Zuschuss beantragen (Anlage SV)
Das kann ich ja nicht beantworten, da ich NICHT KV bin!
Ich war schon bei der GKV (Barmer), die mir gesagt haben, das ich bei denen nicht rein kann und keine Mitgieldbescheinigung bekommen kann.
Wenn ich mich nun aber privat versichern wolle, müsste ich einen Beitrag von 592,88 in Kauf nehmen und wenn mich überhaupt jemand aufnehmen würde sind das die Voraussetzungen:
- Gesundheitscheck (Algemein und Zahnarzt) selbst zu zahlen
- 5 Monatsbeiträge ab 1.1.2009 = 2.964,40 € und danach dann 1/6 des
Beitrages bis zum heutigen Tage = 3.655,97 € in Summe sind das mal eben 6.620,37 €
zum einen, wenn ich die hätte, bräcuhte ich ja kein Hartz IV beantragen
und zum anderen, wenn das gehen würde, fehlen mir nach einem Zuschuss des ALG II von 140€ glaube ich und dem Abzug des Hartz IV Satzen immer noch 105 € um den Beitrag zu zahlen! Wie soll das denn gehen?
Was kann ich nun konkret tun ? Gibt es einen Trick , einen Weg in die GKV zu kommen und das Hartz IV dann bezahlt?
Ich bewerbe mich schon wie verrückt aber leider nur Absagen derzeit. Möchte das Gewerbe nicht direkt aufgeben jetzt, da es noch Vermittlungsgeschäfte gibt, die bei Erfolg provisioniert werden und ich ja dann irgendwie abrechnen muss.
Ich hoffe, das jemand da einen Rat hat, einen Weg kennt oder dergleichen.
Hallo,
nun, deine letzte Kasse war nun mal eine PKV. - das heißt, du musst auch wieder in eine PKV - im Falle der ALG-2 Gewährung zahlt der Leistungsträger deinen PKV-Beitrag.
Dass die Barmer dich nicht genommen hat ist logisch.
Einen legalen "Trick", um wieder in die GKV zu kommen, dazu noch als Selbständiger, den gibt es nicht.
Nur im Falle des Eintritts der grundsätzlichen Krankenversicherungspflicht, z.B. Aufnahme einer Beschäftigung und Aufgabe der hauptberuflichen Selbständigkeit, da musst du sogar in die GKV.
Ansonsten musst du eben weiter suchen, bis du auf eine Kasse triffst, die dich als ALG-2 Bezieher versichert, obwohl du noch keinen Leistungsbescheid vorlegen kannst (den du auch grundsätzlich nicht bekommst, solange du keine Mitgliedsbescheinigung einer Krankenkasse der Zahlstelle vorlegst), und die sich für deine "Vorkasse" nicht interessiert.
Nur, wenn du so eine findest, dann wird das was.
Gruss
Czauderna
Danke...
Aber wennn ich jetzt die selbstständige Tätigkeit aufgebe, dann muss mich auch die Barmer aufnehmen? Egal ob ich vorher mal in 2007 PKV war ?
Zuletzt geändert von paula17 am 06.06.2012, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Na ja, wenn Du Hartz IV beantragst hast und auch tatsächlich gelöhnt wird, dann wird der Prämienzuschlag schon mal halbiert.
Ferner lässt Dich das Jobcenter im Basistarif auch nicht mehr im Regen stehen; Du bekommst die Hälfte des Basistarifs. Ferner ist die PKV auch zur Halbierung (bei Leistungsbezug SGB II) verpflichtet.
Okay, dann hast Du nur noch 3.300,00 Glocken an der Backe.
Hier stellst Du dann einen Antrag gem. § 193 Abs. 4 VVG auf Stundung des Prämienzuschlages. Die PKV kann dann pro Monat 1 % Zinsen verlangen.
Du kannst es vielleicht auch etwas anders bzw. geschickter machen. Wenn Du keine PKV tatsächlich nachweist, dann bekommst Du auch keinen Beitragszuschuss im Rahmen von Hatz IV.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelsatz und Miete) hingegen muss Dir das Jobcenter löhnen.
Dann sprichst Du mit deinem Fallmanager oder Arbeitsvermittler und schilderst Dein Problem. Du bist derzeit nicht krankenversichert; wenn Du zur PKV zurückgehst, dann droht ein Prämienzuschlag von 3.300,00 € Glocken. Also verschuldest Du dich.
Die beste Möglichkeit, diese Klamotte (Prämienzuschlag) zu umgehen, ist eine sozialversicheurngspflichtige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Dein Gewerbe führst du als Nebengewerbe. Es darf dann nicht mehr hauptberuflich sein.
Wenn Du umgehend eine SV-pflichtige Beschäftigung bekommst, dann wirst Du wieder Mitglied der GKV. Vorausgesetzt, dass Du noch keine 55 Jahre alt bist. Wenn Du umgehend diesen Job bekommst, dann gehst Du natürlich nicht zur PKV und zeigst Deine Versicherungspflicht an. Du lässt es also einfach darauf ankommen.
Vielleicht kann Dein Arbeitsvermittler / Fallmanager dort etwas machen. Bspw. durch einen Einstellungzuschuss einen Arbeitgeber ködern.
Dann hast Du gleich mehrere Probleme gelöst. Du hast einen Job und musst nicht nachzahlen in der PKV. Du bist wieder krankenversichert, diesmal in der GKV. Das Jobcenter hat einen Fall weniger.
So würde ich es machen.
Ferner lässt Dich das Jobcenter im Basistarif auch nicht mehr im Regen stehen; Du bekommst die Hälfte des Basistarifs. Ferner ist die PKV auch zur Halbierung (bei Leistungsbezug SGB II) verpflichtet.
Okay, dann hast Du nur noch 3.300,00 Glocken an der Backe.
Hier stellst Du dann einen Antrag gem. § 193 Abs. 4 VVG auf Stundung des Prämienzuschlages. Die PKV kann dann pro Monat 1 % Zinsen verlangen.
Du kannst es vielleicht auch etwas anders bzw. geschickter machen. Wenn Du keine PKV tatsächlich nachweist, dann bekommst Du auch keinen Beitragszuschuss im Rahmen von Hatz IV.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelsatz und Miete) hingegen muss Dir das Jobcenter löhnen.
Dann sprichst Du mit deinem Fallmanager oder Arbeitsvermittler und schilderst Dein Problem. Du bist derzeit nicht krankenversichert; wenn Du zur PKV zurückgehst, dann droht ein Prämienzuschlag von 3.300,00 € Glocken. Also verschuldest Du dich.
Die beste Möglichkeit, diese Klamotte (Prämienzuschlag) zu umgehen, ist eine sozialversicheurngspflichtige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Dein Gewerbe führst du als Nebengewerbe. Es darf dann nicht mehr hauptberuflich sein.
Wenn Du umgehend eine SV-pflichtige Beschäftigung bekommst, dann wirst Du wieder Mitglied der GKV. Vorausgesetzt, dass Du noch keine 55 Jahre alt bist. Wenn Du umgehend diesen Job bekommst, dann gehst Du natürlich nicht zur PKV und zeigst Deine Versicherungspflicht an. Du lässt es also einfach darauf ankommen.
Vielleicht kann Dein Arbeitsvermittler / Fallmanager dort etwas machen. Bspw. durch einen Einstellungzuschuss einen Arbeitgeber ködern.
Dann hast Du gleich mehrere Probleme gelöst. Du hast einen Job und musst nicht nachzahlen in der PKV. Du bist wieder krankenversichert, diesmal in der GKV. Das Jobcenter hat einen Fall weniger.
So würde ich es machen.
Rossi hat geschrieben:Na ja, wenn Du Hartz IV beantragst hast und auch tatsächlich gelöhnt wird, dann wird der Prämienzuschlag schon mal halbiert.
Ferner lässt Dich das Jobcenter im Basistarif auch nicht mehr im Regen stehen; Du bekommst die Hälfte des Basistarifs. Ferner ist die PKV auch zur Halbierung (bei Leistungsbezug SGB II) verpflichtet.
Okay, dann hast Du nur noch 3.300,00 Glocken an der Backe.
Hier stellst Du dann einen Antrag gem. § 193 Abs. 4 VVG auf Stundung des Prämienzuschlages. Die PKV kann dann pro Monat 1 % Zinsen verlangen.
Du kannst es vielleicht auch etwas anders bzw. geschickter machen. Wenn Du keine PKV tatsächlich nachweist, dann bekommst Du auch keinen Beitragszuschuss im Rahmen von Hatz IV.
Die Leistungen zum Lebensunterhalt (Regelsatz und Miete) hingegen muss Dir das Jobcenter löhnen.
Dann sprichst Du mit deinem Fallmanager oder Arbeitsvermittler und schilderst Dein Problem. Du bist derzeit nicht krankenversichert; wenn Du zur PKV zurückgehst, dann droht ein Prämienzuschlag von 3.300,00 € Glocken. Also verschuldest Du dich.
Die beste Möglichkeit, diese Klamotte (Prämienzuschlag) zu umgehen, ist eine sozialversicheurngspflichtige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber. Dein Gewerbe führst du als Nebengewerbe. Es darf dann nicht mehr hauptberuflich sein.
Wenn Du umgehend eine SV-pflichtige Beschäftigung bekommst, dann wirst Du wieder Mitglied der GKV. Vorausgesetzt, dass Du noch keine 55 Jahre alt bist. Wenn Du umgehend diesen Job bekommst, dann gehst Du natürlich nicht zur PKV und zeigst Deine Versicherungspflicht an. Du lässt es also einfach darauf ankommen.
Vielleicht kann Dein Arbeitsvermittler / Fallmanager dort etwas machen. Bspw. durch einen Einstellungzuschuss einen Arbeitgeber ködern.
Dann hast Du gleich mehrere Probleme gelöst. Du hast einen Job und musst nicht nachzahlen in der PKV. Du bist wieder krankenversichert, diesmal in der GKV. Das Jobcenter hat einen Fall weniger.
So würde ich es machen.
OK, aber dann kann ich doch auch das Gewerbe abmelden und bin GKV pflichtig oder nicht ? Kann dann ja das problem mit den Provisionen die irgendwann dann mal kommen über eine nebenberufliches Gewerbe lösen. So ein Montat warten vor der Anmeldung zum Beispiel.
Der Tipp war aber super danke, nur wenn es einen Arbitgeber geben würde wäre ich ja nicht in der Situation jetzt.

Wenn ich denen also sage, Gewerbe abgemeldet und als PV z.B. Barmer angebe und sage, die sollen mich anmelden und ich muss nicht selbst hin könnte es auch klappen oder ?
Danke
Zuletzt geändert von paula17 am 06.06.2012, 10:43, insgesamt 1-mal geändert.
Tja, die Gewerbeabmeldung und danach 1 Monat warten, wird nix birngen.
Auch in dieser Konstellation wirst Du über das ALG II nicht wieder Mitglied in der GKV.
Beim ALG II kommt es entscheidend darauf an, was unmittelbar vor der Antragstellung (bzw. Leistungsbezug) gewesen ist. Da Du "unmittelbar" vorher selbständig gewesen bist, hast Du keine Chance auf eine Mitgleidschaft in der GKV.
Was nach dem Leistungsbezug passiert, ist egal.
Du hast nur eine Chance, wie ich es beschrieben habe.
Okay, man könnte noch vielleicht überlegen, den ALG II-Antrag zurück zu ziehen, das Gewerbe abzumelden und nach bspw. 2 Monaten wieder einen Antrag auf ALG II zu stellen.
Diese Fälle bezeichne ich als Schlupflochfälle.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837
Hier steht es 14:1 gegen die Kassen. In NRW wird es allerdings nicht funktionieren, da dort die gegenteilige Entscheidung herkommt.
Auch in dieser Konstellation wirst Du über das ALG II nicht wieder Mitglied in der GKV.
Beim ALG II kommt es entscheidend darauf an, was unmittelbar vor der Antragstellung (bzw. Leistungsbezug) gewesen ist. Da Du "unmittelbar" vorher selbständig gewesen bist, hast Du keine Chance auf eine Mitgleidschaft in der GKV.
Was nach dem Leistungsbezug passiert, ist egal.
Du hast nur eine Chance, wie ich es beschrieben habe.
Okay, man könnte noch vielleicht überlegen, den ALG II-Antrag zurück zu ziehen, das Gewerbe abzumelden und nach bspw. 2 Monaten wieder einen Antrag auf ALG II zu stellen.
Diese Fälle bezeichne ich als Schlupflochfälle.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837
Hier steht es 14:1 gegen die Kassen. In NRW wird es allerdings nicht funktionieren, da dort die gegenteilige Entscheidung herkommt.
Rossi hat geschrieben:Tja, die Gewerbeabmeldung und danach 1 Monat warten, wird nix birngen.
Auch in dieser Konstellation wirst Du über das ALG II nicht wieder Mitglied in der GKV.
Beim ALG II kommt es entscheidend darauf an, was unmittelbar vor der Antragstellung (bzw. Leistungsbezug) gewesen ist. Da Du "unmittelbar" vorher selbständig gewesen bist, hast Du keine Chance auf eine Mitgleidschaft in der GKV.
Was nach dem Leistungsbezug passiert, ist egal.
Du hast nur eine Chance, wie ich es beschrieben habe.
Okay, man könnte noch vielleicht überlegen, den ALG II-Antrag zurück zu ziehen, das Gewerbe abzumelden und nach bspw. 2 Monaten wieder einen Antrag auf ALG II zu stellen.
Diese Fälle bezeichne ich als Schlupflochfälle.
Guckst Du hier:
http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=2837
Hier steht es 14:1 gegen die Kassen. In NRW wird es allerdings nicht funktionieren, da dort die gegenteilige Entscheidung herkommt.
Ok, aber den Antrag wollte ich erst morgen abgeben zum 1.6. dann und wenn ich vorher doch das Gewerbe zum 1.5 abmelde (wenn das geht) sollte es kein Problem darstellen?
Danke und Gruss
Zuletzt geändert von paula17 am 06.06.2012, 10:44, insgesamt 1-mal geändert.
Na ja, ich merke, Du hast dich auf deine eigene Strategie eingeschossen.
Du hast einen ALG II-Antrag vom Jobcenter bekommen. Dort steht das Antragsdatum drauf. Es ist der Tag der ersten Vorsprache. Somit muss das Jobcenter auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Vorsprache bzw. rückwirkend zum 1. des Monats entscheiden und ggf. Leistungen erbringen.
Okay, ich persönlich habe es schon mal für einen Kunden gegenüber einer Kasse durchgefochten. Er hatte ALG II benatragt und 3 Tage vorher das Gewerbe abgemeldet.
Allerdings musste der Rossi hier ganz schön gegenüber der Kasse laut bellen.
Wenn Du auch in der Lage bist, laut zu bellen, dann mache es doch einfach so. Du musst allerdings in der Lage sein, mit der Kasse auf Augenhöhe fachlich zu diskutieren.
Mein Widerspruch hatte damals 8 DIN A 4 Seiten. Bist Du hierau auch fachlich in der Lage?
Wenn Du hierzu nicht in der Lage bist, dann solltest Du einfach meinen Rat befolgen, mehr nicht!
Du hast einen ALG II-Antrag vom Jobcenter bekommen. Dort steht das Antragsdatum drauf. Es ist der Tag der ersten Vorsprache. Somit muss das Jobcenter auch rückwirkend ab dem ersten Tag der Vorsprache bzw. rückwirkend zum 1. des Monats entscheiden und ggf. Leistungen erbringen.
Okay, ich persönlich habe es schon mal für einen Kunden gegenüber einer Kasse durchgefochten. Er hatte ALG II benatragt und 3 Tage vorher das Gewerbe abgemeldet.
Allerdings musste der Rossi hier ganz schön gegenüber der Kasse laut bellen.
Wenn Du auch in der Lage bist, laut zu bellen, dann mache es doch einfach so. Du musst allerdings in der Lage sein, mit der Kasse auf Augenhöhe fachlich zu diskutieren.
Mein Widerspruch hatte damals 8 DIN A 4 Seiten. Bist Du hierau auch fachlich in der Lage?
Wenn Du hierzu nicht in der Lage bist, dann solltest Du einfach meinen Rat befolgen, mehr nicht!
jetzt müsste es 14:2 stehen
nach dieser Entscheidung vom 30.04.2012 (auch NRW)
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
nach dieser Entscheidung vom 30.04.2012 (auch NRW)
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Jooh, Heinrich, nun steht es 14:2!
Es ist natürlich die gleiche Kammer wie damals in 2010. Dass die Kammer jetzt auf einmal anders rudert, dürfte völlig klar sein. Würde ich mir als Richter auch nicht antun.
Die Klamotte liegt ja beim BSG (Vorverfahren LSG Berlin-Brandenburg). Dann muss man halt sehen, wie es ausgeht.
Es ist natürlich die gleiche Kammer wie damals in 2010. Dass die Kammer jetzt auf einmal anders rudert, dürfte völlig klar sein. Würde ich mir als Richter auch nicht antun.
Die Klamotte liegt ja beim BSG (Vorverfahren LSG Berlin-Brandenburg). Dann muss man halt sehen, wie es ausgeht.
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