Hallo zusammen,
ich habe beim aktuellen AG zum 30.06. gekündigt, fange in der neuen Firma aber erst am 01.08. an.
Für diesen einen Monat besteht ja der so genannte nachgehende Leistungsanspruch.
Ich bin aber diesen einen Monat ja eigentlich nicht krankenversichert. Habe ich irgendwelche Nachteile durch diese Zeit später einmal oder wie ist das Ganze genau zu verstehen. Vielen Dank.
Nachgehender Leistungsanspruch
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Okay, Du hast es richtig verstanden. Du bist zwar nicht versichert, hast aber dennoch einen nachgehenden Leistungsanspruch. Voraussetzung hierfür ist, das Du keiner andereren Tätigkeit in diesem Monat nachgehst (bspw. Mini-Job).
Na ja, ist es ein Nachteil?
Bei der späteren sog. KVdR (Krankenversicherung der Rentner) braucht man bestimmte Vorversicherungszeiten. Hier würde der 1 Monat nicht dazu zählen. Wenn Du sonst keine Lücken in der Krankenversicherung hast, dann ist es nicht weiter schlimm.
Na ja, ist es ein Nachteil?
Bei der späteren sog. KVdR (Krankenversicherung der Rentner) braucht man bestimmte Vorversicherungszeiten. Hier würde der 1 Monat nicht dazu zählen. Wenn Du sonst keine Lücken in der Krankenversicherung hast, dann ist es nicht weiter schlimm.
-
- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste