ich benötige unbedingt Hilfe!!
Ich bin am 06.09.2007 aus dem Ausland zurückgekehrt. Zuletzt war ich bis zum 30.06.07 familienversichert in der GKV. Im Ausland war ich zuletzt seit dem 20.08.2007 bei einer privaten Versicherung. Gearbeitet habe ich dort im Ausland nicht. Es war übrigens Spanien.
Nun muss, oder möchte ich mich freiwillig versichern und die GKV behauptet, dass ich nicht in die GKV zurück könne, da ich zuletzt in einer privaten Krankenversicherung war. Im Internet lese ich immer wieder, dass nur zählt in welcher Versicherung ich vor dem Auslandsaufenthalt war, leider finde ich aber keinen verbindlichen Gesetzestext.
Eine Lücke gäbe es noch. Ich könnte mich rückwirkend ab dem 1.7. freiwillig versichern. Aber wieso soll ich rückwirkend für etwas bezahlen, was ich überhaupt nicht in Anspruch genommen habe.

Ist die Auskunft der GKV richtig? Zählt wirklich die letzten Versicherung im Ausland? Oder doch die vor dem Auslandsaufenthalt. Und ich benötige unbedingt einen Link, damit ich das belegen kann. Die Dame dort ist nciht gerade umgänglich und es wäre mir ein Hochgenuss ihre Aussage zu widerlegen und ich wäre endlich wieder krankenversichert.
Liebe Grüße
Libelle