Wechsel aus pkv "familienversicherung" in gkv

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Mdd
Beiträge: 4
Registriert: 05.07.2012, 08:57
Wohnort: Berlin

Wechsel aus pkv "familienversicherung" in gkv

Beitragvon Mdd » 05.07.2012, 09:11

Hallo,
Ich bin 26 gesetzlich kv und die Tochter meiner Partnerin und mir ist bei mir familienversichert. Meine Frage dreht sich aber um meine Partnerin.
Sie ist bei ihrer Mutter mit privatversichert und wird kommenden September 25 und damit steigen dann die Beiträge sehr.
Ist ein Wechsel in die GKV möglich? Schließlich hat sie selbst ja nie beiträge eingezahlt.
Zur Zeit ist sie in Elternzeit und war davor geringfügig Beschäftigt. Sie war 3 Monate mal gesetzlich kv während einer befristeten Anstellung im öffentlichen Dienst.

Kann sie sich also freiwillig gesetzlich versichern?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4630
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Beitragvon Czauderna » 05.07.2012, 10:40

Hallo,
nein, kann Sie unter diesen Voraussetzungen nicht.
Da hilft nur Krankenversicherungspflicht oder Heirat.
Gruss
Czauderna

Mdd
Beiträge: 4
Registriert: 05.07.2012, 08:57
Wohnort: Berlin

Beitragvon Mdd » 05.07.2012, 12:56

Czauderna hat geschrieben:Da hilft nur Krankenversicherungspflicht oder Heirat.
Gruss
Czauderna

Nicht der schönste Grund zum heiraten.
Was bedeutet Krankenversicherungspflicht in ihrem Fall und warum kann man sich nicht freiwillig geseztlich krankenversichern lassen? Man ist doch zahlendes Mitglied, was gibt es daran auszusetzen?

CTG
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2012, 14:33

Beitragvon CTG » 05.07.2012, 18:11

Für die freiwillige Versicherung gibt es bestimtme Voraussetzungen
1. Ausscheiden aus der Versicherungspflicht
2. Mindesten 12 Monate GKV versichert unmittelbar vor ausscheiden oder mind 24 Monate in den letzten 5 Jahren GKV versichert.
3. Antrag muss innerhalb von 3 Monaten gestellt werden.

Keine dieser Voraussetzungen erfüllt deine Partnerin nachdem was ich rauslesen konnte.

Krankenversicherungspflicht würde zB bei Aufnahme einer Beschäftigung über 400 Euro eintreten.
Oder auch beim Bezug vom Arbeitslosengeld. ( Arbeitslosengeld II begründet hier keine Versicherungspflicht)

Mdd
Beiträge: 4
Registriert: 05.07.2012, 08:57
Wohnort: Berlin

Beitragvon Mdd » 05.07.2012, 21:46

CTG hat geschrieben:Oder auch beim Bezug vom Arbeitslosengeld. ( Arbeitslosengeld II begründet hier keine Versicherungspflicht)

Wenn sie also Alg II beantragt ist sie auch nicht krankenversichert? Also wird sie ohne Hochzeit nicht krankenversichert sein?
Das ist doch verrückt.

CTG
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2012, 14:33

Beitragvon CTG » 05.07.2012, 22:19

Mdd hat geschrieben:
CTG hat geschrieben:Oder auch beim Bezug vom Arbeitslosengeld. ( Arbeitslosengeld II begründet hier keine Versicherungspflicht)

Wenn sie also Alg II beantragt ist sie auch nicht krankenversichert? Also wird sie ohne Hochzeit nicht krankenversichert sein?
Das ist doch verrückt.


Nicht falsch verstehen. Es tritt nur keine verischerungspflicht ein.
Also eine Versicherung in der GKV ist nicht möglich.

Die Agentur für Arbeit führt beim Bezug von ALG II soweit ich weiß die Beiträge dann an die private Versicherung ab. Inwiefern sich das auf den Tarif der PKV auswirkt kann ich dir nicht sagen, da kenne ich mich nicht aus.

Mdd
Beiträge: 4
Registriert: 05.07.2012, 08:57
Wohnort: Berlin

Beitragvon Mdd » 07.07.2012, 00:09

Dann habe ich es falsch verstanden. Danke für die Hinweise soweit.

Vergil09owl
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 2509
Registriert: 13.10.2009, 18:07

Beitragvon Vergil09owl » 07.07.2012, 19:46

Hm da wäre denn noch eine kleine andere Möglichkeit: Aufnahme einer kurzftigen Beschäftigung und einen ALG II Antrag. Aufgrund der wirtschaflichen Beudtung der kurzftigen Beschäftigung im Zusammenhang mit dem ALG II Bezug tritt die Versicherungspflicht in der GKV ein, sofern ALG II bezogen wird oder die Aufnahme einer Beschäftung von länger als 51 Tagen am Stück und denn derWeiterversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V macht 147 €. Sofern Sie Studentin ist und sie sich nicht von der Versicherungspflicht hat befreien lassen als Studentin tritt die Versicherungspflicht als Studentin ein kostet 77 € im Monat.

Wat nu?


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste