Mal wieder... Frau GKV+ Elternzeit+ Mann PKV

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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dfisch123
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Beitragvon dfisch123 » 08.07.2012, 21:09

Du zählst hier jetzt natürlich Dinge auf die Schief gehen können.
Wenn das passieren sollte muss man natürlich weiter am Ball bleiben.
...
Fehler passieren eben überall. Aber das sind Dinge mit denen man sich befassen kann wenn sie dann wirklich eingetreten sind.


Es ist dann aber leider nicht mit einer korrigierten SV-Meldung getan. Dafür interessiert sich die Kasse dann leider nicht mehr. Man kann die (beitragsfreie) Fortführung der Mitgliedschaft dann im dümmsten Fall nur vor Gericht erzwingen Aber falls die Kasse meint man muss zurück in die PKV, dann kann man ja schlecht bis zu einem Urteil komplett ohne Krankenversicherung bleiben. Es ist also in solchen Fällen nicht mehr möglich den Fehler zu korrigieren, daher sollte man die Fehler möglichst im Vorfeld vermeiden.

GS
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Beitragvon GS » 08.07.2012, 22:07

... CTG und dfisch123.

Kontrovers, aber sachlich, und auch für Mitleser bleibt etwas hängen =D>

Gruß von
Gerhard

CTG
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Beitragvon CTG » 08.07.2012, 23:44

dfisch123 hat geschrieben:Es ist dann aber leider nicht mit einer korrigierten SV-Meldung getan. Dafür interessiert sich die Kasse dann leider nicht mehr.


Das wäre ja fatal wenn die Kasse sich nicht für die Korrektur einer Meldung interessieren würde. Das würde allein die Möglichkeit eine Korrektur abgeben zu können unsinnig machen.
Ich hatte solche Fälle mittlerweile schon öfters auf dem Tisch liegen wo es nötig war vom Arbeitgeber eine Korrektur der Meldung azufordern, weil offensichtlich falsch gemeldet wurde.

Ich möchte nicht darauf eingehen, wie es bei einem Gerichtsurteil aussieht, dass einem rückwirkend die Beitragsfreiheit, verischerungspflicht oder was auch immer zuerkennt. Ich bin kein Jurist und weiß nicht ob das möglich ist oder nicht.


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