Wie kann ich mich wieder Krankenversichern?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

muenchner
Beiträge: 1
Registriert: 18.07.2012, 10:14
Wohnort: München

Wie kann ich mich wieder Krankenversichern?

Beitragvon muenchner » 18.07.2012, 10:41

Guten Tag Forengemeinde,

ich habe mich versucht hier einzulesen, bin aber nicht richtig schlau geworden zu meinem Problem.

Hier die Zusammenfassung meines "Falls":
Nach meiner Scheidung mitte 2006 bin ich in ein Loch gefallen und habe im Januar 2007 meine Anstellung verloren.

Da ich zu stolz war zur Arbeitsagentur oder Sozialamt zu gehen habe ich meinen Lebensunterhalt aus meinem Ersparten bestritten und habe einfach so vor mich hin gelebt. Da ich kroatischer Staatsbürger bin war ich seit Januar 2007 immer wieder für einen längeren Zeitraum in Kroatien und habe mir unten nebenher den einen oder anderen Euro dazu verdient.

Defakto habe ich seit Januar 2007 keine KV mehr.

In der Zwischenzeit habe ich eine neue Lebensgefährtin, mein Reserven sind aufgebraucht und durch die neue "Liebe" will ich mein Leben wieder auf die Reihe bringen. Dazu gehört es auch das ich mich um das Thema Versicherungen kümmere.

Welche Möglchkeiten habe ich nun schnellst möglich wieder in eine KV zu kommen?

Zusatzinfo:
Ich habe in Deutschland ein Gewerbe seit März 2012 angemeldet um als selbstständiger (bin ausgebildeter Kommunikationselektroniker) einen kleinen Betrieb hier im ländlichen Münchner Süden zum Thema PC und Internet aufzubauen. Die Einkünfte sind im Moment noch minimal.

Weiterhin habe ich die Möglichkeit bei einem Bekannten als Minijobber anzufangen. Kann er mich Pflichtversichern oder sowas?

Freue mich auf Antworten und Tipps wie ich mein Problem am sinnvollsten angehen kann.

Grüsse
der muenchner

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 18.07.2012, 19:02

Puh, jenes sieht nicht gut aus.

Denn seit dem 01.04.2007 gibt es eine Versicherungspflicht in Deutschland. Darunter fällst Du auch. Zuständig ist für Dich die damals letzte Kasse.

Damit ist dann auch eine Nachzahlungspflicht grundsätzlich verbunden. Die Beitragsansprüche für 2007 sind verjährt, alle anderen Beitragsansprüche jedoch nicht.

Die Midi-Job Tätigkeit beim Bekannten bringt nicht viel, wenn du hauptberuflich selbständig bist. Dann würde nämlich durch diese Midi-Job Tätigkeit keine SV-Pflicht ausgelöst.

Ich empfehle Dir ein klärendes Gespräch mit der Kasse.

Wenn Du nachweisen kannst, dass Du in den letzten Jahren überwiegend in Kroatien gelebt und gewohnt hast, dann musst Du für diesen Zeitraum nicht nachzahlen.

Viel Erfolg.

CTG
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 116
Registriert: 09.06.2012, 14:33

Beitragvon CTG » 18.07.2012, 20:54

Da möchte ich noch hinzufügen, dass es nicht nur drauf ankommt ob du in Kroatien gewohnt hast sondern ob du während dessen in Deutschland gemeldet warst. Sollte das der Fall sein, wären auch für diesen Zeitraum die Nachzahlungen zu machen. (Rein hypothetisch)

Rossi
Moderator
Moderator
Beiträge: 5922
Registriert: 08.05.2007, 18:39

Beitragvon Rossi » 18.07.2012, 21:00

Na ja, es kommt immer darauf an. Natürlich bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste