unsere Situation stellt sich wie folgt dar:
Ich bin privat krankenversichert.
Unser Sohn (1,5 Jahre) ebenfalls.
Meine Frau zahlt als freiwilliges Mitglied in die GKV auf Basis der Hälfte meines Einkommens, da sie vor der Geburt unseres Sohnes über der Beitragsbemessungsgrenze lag und somit freiwilliges Mitglied der GKV war.

Wir möchten diesen Fehler bei einem evt. weiteren Kind nicht wiederholen, d.h. meine Frau müßte zu diesem Anlaß pflichtversichert in der GKV sein.
Wie lange muß sie zum Erreichen dieses Zieles unterhalb der Versicherungspflichtgrenze gearbeitet haben?
1 Jahr, 1 Kalenderjahr etc.???
Zählen die 6 Wochen vor und die 8 Wochen nach der Geburt mit?
Wir haben keine Lust, wieder in die Fallen der Sozialgesetzgebung zu tappen, denn meine Frau war, auf Aussage vermeindlicher Versicherungsexperten in der GKV hin, genau für diesen Fall in der GKV geblieben. Auf die Tatsache, daß der Status "freiwillig versichert" i.V. mit "verheiratet" diese Wirkung erzeugt, hat uns leider keiner hingewiesen.
Wer weiß eine Antwort?
Viele Grüße
Sigi