HILFE! Studium > Praktikum > Wechsel PKV zu GKV möglic

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Carli
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HILFE! Studium > Praktikum > Wechsel PKV zu GKV möglic

Beitragvon Carli » 01.09.2012, 11:57

Hallo Ihr Lieben, mir wurde dieses tolle Board empfohlen, nachdem sich mein Versicherungsberater und der vErtreter meiner aktuellen PKV als schwer von BEgriff herausgestellt haben. Da ich das auch bin, brauch ich Eure Hilfe. #-o
Ich bin seit Ewigkeiten privat versichert, erst über die Eltern und dann selbst, da ich mit dem Studium nicht fertig war bevor ich 27 wurde. Ich hab auch währed und nach meinen Studium nur auf selbständiger Basis gejobbt. Jetzt fängt meine Praktikumszeit an > natürlich ohne Lohn.. Der von der Techiker KK meinte, ich kann nur zu denen wechseln, wenn ich in ein Angestellten-Verhätlnis eintrete. Stimmt das? Muss ich in der PKV bleiben?

Vielen Dank und liebe Grüße, C

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.09.2012, 13:26

1) Was ist das für ein Praktikum?

a)ein vorgeschriebenens Praktikum im Rahmen der Ausbildungsordnung?

b) ein Praktikum zur Erlangung berufspraktischer Kenntnisse

C) ein Praktikum just for fun.

2 ) Besteht die selbständige T ätigkeit noch und ist das Studium abgeschlossen?

Carli
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Beitragvon Carli » 01.09.2012, 14:36

Hi VErgil,

1. ich würde sagen zwischen b und c
2. tendeziell werde ich eher keine Zeit zum NEbenbei arbeiten haben, vielleicht kann ich aber doch1 Tag die WOche oder so raushandeln... Das Studium ist abgeschlossen.

DANKE!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.09.2012, 15:03

Du hast ein Problem. denn es besteht meines Erachtens keine Versicherungspflicht in der GKV aufgrund das kein Entgelt gezahlt wird.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159974&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Solte es sich um ein Entgelt in d. Höhe v. über 401 € ergeben, entsteht SV Pflicht sonst nicht.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 01.09.2012, 15:05

Wie lange dauert das Praktikum an? Wird noch ein Studium aufgenommen, wie alt bist du?

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159972&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Carli
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Beitragvon Carli » 01.09.2012, 21:32

nein ich bin fertig mit studieren, will mich jetzt über das praktikum einarbeiten sozusagen, es dauert 4 Monate und ich bin 30.

DAAAAAAAAAAAAAANKE!

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Beitragvon Vergil09owl » 01.09.2012, 21:39

Naja was sagt der AG, wäre er bereit 402 € zuzahlen?

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Beitragvon Carli » 01.09.2012, 22:14

der AG, der mir für das praktikum 5€/Tag zahlt? nee, der ist nicht bereit 402€ zu bezahlen. :(

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Beitragvon Vergil09owl » 02.09.2012, 07:17

schade, vieleich liegt im Rahmen einer zusättlichen geringfügigen tätigkeit die denn zusammen 402 € ergeben die Möglichkeit pflichtversichert zuwerden.

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Danke! und..

Beitragvon Carli » 16.09.2012, 17:02

Erst mal: Danke für Deine Tipps und schnelle Antwort! .-.

Das mit der geringfügigen Tätigkeit hab ich auch schon überlegt. Was passiert, wenn ich mich arbeitslos melde? Dann komm ich doch auch in die GKV oder?

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Beitragvon Vergil09owl » 16.09.2012, 17:53

Grundsätzlich ja, solange es kein ALG II ist, da ist auch grundsätzlich der letzte Status entscheidend und der ist PKV. Grundsätzlich, sollte allerdings ein Restanspruch auf ALG I, bzw gennerell ein Anspruch auf ALG I bestehen steht der Rückkehr in die GKV nichts mehr im Weg.

Stellt sich nur die Frage What nu?

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Beitragvon ratte1 » 16.09.2012, 20:38

Hallo,

weder arbeitssuchend allein noch der Bezug von ALG-2- reicht aus, um in die GKV zu wechseln. Ein (Rest-) Anspruch auf ALG 1 besteht hier offensichtlich nicht.

Möglichkeiten wären: Aufnahme einer versicherungspflichtige Beschäftigung oder Heirat eines GKV-Mitgliedes.

MfG
ratte1


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