Hallo zusammen,
Wenn ein pflichtversicherter Arbeitnehmer (knapp unter JAEG) sich eine Solaranlage auf´s Dach setzt und dadurch eine regelmäßige Einspeisevergütung bezieht, hat das dann Einfluß auf die Versicherungsplicht?
Müssen vom Arbeitnehmer für die Einspeisevergütung Krankenkassenbeiträge entrichtet werden?
Wird die Einspeisevergütung bei der Ermittlung des Jahresgehaltes (Überschreiten der JAEG ja/nein) mit berücksichtigt?
Wäre klasse, wenn da jemand was verbindliches wüsste.
Solaranlage vs. JAEG?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Solaranlage vs. JAEG?
Sparrow hat geschrieben:Hallo zusammen,
Wenn ein pflichtversicherter Arbeitnehmer (knapp unter JAEG) sich eine Solaranlage auf´s Dach setzt und dadurch eine regelmäßige Einspeisevergütung bezieht, hat das dann Einfluß auf die Versicherungsplicht?
Müssen vom Arbeitnehmer für die Einspeisevergütung Krankenkassenbeiträge entrichtet werden?
Wird die Einspeisevergütung bei der Ermittlung des Jahresgehaltes (Überschreiten der JAEG ja/nein) mit berücksichtigt?
Wäre klasse, wenn da jemand was verbindliches wüsste.
Hallo,
also das zunächst miteinander nichts zu tun - die Einnahmen aus dem "Stromverkauf" haben mit der Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer nichts zu tun, d.h. im Sinne deiner Frage, sie haben keine Auswirtkungen auf Pflicht oder Freihet in der Krankenversicherung als Arbeitnehmer.
Da aber dieser Stromverkauf meines Wissens nach als selbständige Tätigkeit angesehen wird (steuerllich), kannes natürlich sein, dass aufgrund der Höhe der Einnahmen überprüft werden kann(muss) ob dieser "Stromverkauf" nebenberuflich oder hauptberuflich betrieben wird,
Ist Letzteres der Fall, dann gibt es keine Krankenversicherungspflicht als Arbeitnehmer mehr. Den Status stellt die Krankenkasse fest.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da der Erlös aus dem Stromverkauf nur etwa 15 % des Entgeltes aus versicherungspflichtiger Arbeit beträgt, nehme ich mal an, dass dser Stromverkauf als Nebenberuf gilt.
Somit dürfte es bei einer Plichtversicherung in Sachen KV bleiben.
Fraglich wäre für mich jetzt noch, ob evtl. trotzdem für die Einspeisevergütung Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Gruß
Chris
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Da der Erlös aus dem Stromverkauf nur etwa 15 % des Entgeltes aus versicherungspflichtiger Arbeit beträgt, nehme ich mal an, dass dser Stromverkauf als Nebenberuf gilt.
Somit dürfte es bei einer Plichtversicherung in Sachen KV bleiben.
Fraglich wäre für mich jetzt noch, ob evtl. trotzdem für die Einspeisevergütung Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Gruß
Chris
alles korrekt vom Kollegen Czauderna beantwortet.
Evt. ist der Sachverhalt aber noch eine Nuance anders.
Nämlich dann, wenn die Solar oder PV-Anlage auf BEIDE Ehegatten läuft.
Ehefrau war z.B. familienversichert. Dann wird durch die Einnahmen (steuerlich Einkünfte aus Gewerbe) die Grenze der Familienversicherung (mtl. 375 EUR) überschritten.
UND schwups ist die Ehefrau raus aus der kostenlosen FAMI.
Vielfach erleben wir in der Praxis, dass der Stammversicherte die Famlienfragebögen in der Art und Weise ausfüllt, dass angegeben wird, dass die Ehefrau KEINE Einnahmen aus Vermietung aus.
Es wird einfach so (teilweise nicht bewusst falsch) an keiner Position etwas angegeben.
Dann wird irgendwann mal festgestellt, dass im STeuerbescheid das vermietete Häuschen (was die Omi vererbt hatte) und auf den Namen beider Ehegatten steht nun doch seit LANGER Zeit Einkünfte auf BEIDE Ehegatten auswirft.
Dann gibt es immer Tränen, wenn Beiträge nachzuzahlen sind.
Evt. ist der Sachverhalt aber noch eine Nuance anders.
Nämlich dann, wenn die Solar oder PV-Anlage auf BEIDE Ehegatten läuft.
Ehefrau war z.B. familienversichert. Dann wird durch die Einnahmen (steuerlich Einkünfte aus Gewerbe) die Grenze der Familienversicherung (mtl. 375 EUR) überschritten.
UND schwups ist die Ehefrau raus aus der kostenlosen FAMI.
Vielfach erleben wir in der Praxis, dass der Stammversicherte die Famlienfragebögen in der Art und Weise ausfüllt, dass angegeben wird, dass die Ehefrau KEINE Einnahmen aus Vermietung aus.
Es wird einfach so (teilweise nicht bewusst falsch) an keiner Position etwas angegeben.
Dann wird irgendwann mal festgestellt, dass im STeuerbescheid das vermietete Häuschen (was die Omi vererbt hatte) und auf den Namen beider Ehegatten steht nun doch seit LANGER Zeit Einkünfte auf BEIDE Ehegatten auswirft.
Dann gibt es immer Tränen, wenn Beiträge nachzuzahlen sind.
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