Ich bin 2010 im Rahmen eines Vorpensionierungsprogramms aus dem Arbeitsleben ausgeschieden. Die Firma hat als Ausgleich eine Einmalzahlung oder ein monatliche Überbrückungszahlung bis zum Renteneintritt angeboten. Bei der Überbrückungszahlung hat die Firma den Betrag der Einmalzahlung bei einer Direktversicherung (Pensionskasse) eingezahlt,daraus wird dann die monatliche Zahlung entnommen. Ich habe mich für die Überbrückungszahlung entschieden. Nach einem Jahr Transfergesellschaft und 18 Monaten Arbeitslosigkeit, in denen ich Pflichtversichert war, habe ich jetzt noch 2 Jahre bis zur Rente. Welchen Krankenkassenbeitrag muß ich in dieser Zeit auf die Überbrückungzahlung entrichten?
Ich habe von einer 1/120 Regelung gehört, die über 10 Jahre läüft. Müßte ich dann auch noch als Rentner diese Beiträge noch zusätzlich zu den Beiträgen auf meine Rente zahlen?
Beitragssatz bei Vorpensionierung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo,
die 120-Monats-Regelung gilt nur bei Einmalzahlungen, du beklommst doch eine mtl. Zahlung, also musst du jeden Monat, den die die Rente gezahlöt wird auch Beiträge entrichten, jetzt im Rahmen der freiwilligen Versicherung und ab dem Rentenbeginn (gesetzlich) als Versorgungsbezug.
Gruss
Czauderna
die 120-Monats-Regelung gilt nur bei Einmalzahlungen, du beklommst doch eine mtl. Zahlung, also musst du jeden Monat, den die die Rente gezahlöt wird auch Beiträge entrichten, jetzt im Rahmen der freiwilligen Versicherung und ab dem Rentenbeginn (gesetzlich) als Versorgungsbezug.
Gruss
Czauderna
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