Einkommensnachweise ab wann bei der Familienversicherung?
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Einkommensnachweise ab wann bei der Familienversicherung?
Bin derzeit bei meiner Ehefrau familienversichert. Die Krankenkasse verlangt jetzt Einkommensnachweise ab Oktober letzten Jahres, obwohl wir erst seit 1.1.2012 dort sind. Müssen wir Angaben zu 2011 machen? Oder ist es nicht so, dass sie uns nur zu Angaben zu 2012 zwingen können?
Hallo,
sehe ich auch so, solange es nur um die Familienversicherung geht - die Kasse muss prüfen ob ab Beginn der Mitgliedschaft der Anspruch auf Familienversicherung besteht, da spielt das Einkommen bis zum Tage davor keine Rolle - es könnte ja sein, dass sich die Einkommensverhältnisse gerade zum 01.01.2012 geändert haben, oder .
Gruss
Czauderna
sehe ich auch so, solange es nur um die Familienversicherung geht - die Kasse muss prüfen ob ab Beginn der Mitgliedschaft der Anspruch auf Familienversicherung besteht, da spielt das Einkommen bis zum Tage davor keine Rolle - es könnte ja sein, dass sich die Einkommensverhältnisse gerade zum 01.01.2012 geändert haben, oder .
Gruss
Czauderna
Nun ja, dann frage doch einfach mal bei der Kasse nach, was das soll?
Du bist seit dem 01.01.2012 dort versichert und man fordert Nachweise vor dieser Mitgleidschaft!
Sicherlich wird man dafür eine Erklärung bzw. gar keine Erklärung haben, weil dies völlig überflüssig ist.
Hoffentlich stottert der Kassenmitarbeiter bei dieser Anfrage nicht!?
Du bist seit dem 01.01.2012 dort versichert und man fordert Nachweise vor dieser Mitgleidschaft!
Sicherlich wird man dafür eine Erklärung bzw. gar keine Erklärung haben, weil dies völlig überflüssig ist.
Hoffentlich stottert der Kassenmitarbeiter bei dieser Anfrage nicht!?
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- Postrank7
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Ich sehe da etwas ganz anders, ich denke mal du hast Angaben verschwiegen? Wennich die Fragestellung zu deine Frage wegen dem Gesamteinkommen sehe, denke ich mal das dein GE aus dem Gewerbe zu hoch ist, somit kein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
viewtopic.php?t=5418
soll heißen, wenn du über 375 / 385 kommst, bist du raus aus der Familienversicherung. Mit dem Datum des Steuerbescheides, das macht denn 151 € im Monat an freiwilligen Beiträgen.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159228&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
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soll heißen, wenn du über 375 / 385 kommst, bist du raus aus der Familienversicherung. Mit dem Datum des Steuerbescheides, das macht denn 151 € im Monat an freiwilligen Beiträgen.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159228&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
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