Zeitsoldat im Studium Ü30

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Rossi
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Beitragvon Rossi » 28.11.2012, 18:00

Nun ja, der Wortlaut des Gesetzes sagt allerdings etwas anderes.

Du bist zuletzt in der GKV gewesen, deswegen bist Du dort nunmehr auch wieder versicherungspflichtig.

Die PKV müsste Dich nur nehmen, wenn Du dort zuletzt gewesen bist. Du bist aber niemals PKV versichert gewesen.

Es kann allerdings sein, dass die PKV im Basistarif nicht alles schnallen wird. Dann würdest Du in der Tat nur 183,09 € für die KV und 24,22 € für die PV zahlen. Einen Risikozuschlag gibt es im Basistarif nicht. Der Basistarif ist nur von der Höhe begrenzt. Bei Dir sind des dann auch nur 30 % vom Maximalbetrag.

Wie schon gesagt, ob kommt darauf an, wie die PKV es sieht. Wenn die PKV davon ausgeht, dass Du während des Bezuges von den Übergangsgebührnissen mit einem 70 %tigen Beihilfeanspruch keine Chance auf eine gesetzliche Kv hast, dann wird die PKV dich nehmen.

Aber Du hast ja eine Chance; die AOK lehnt es ja auch nicht ab.


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