Hallo,
ich habe mal eine dringende Frage: Ich bin geschieden, 1 Kind wohnt amtlich bei mir, dass andere amtlich bei der Mutter. Wir teilen uns in allen Belangen, also in Bar und Naturalien weiter die Kindeserziehung und Sie sind bei beiden 50 % der Zeit so dass auch kein Unterhalt fliessen muss.
Ab nächstem Jahr verdient meine "Ex" aber brutto mehr als ich. Noch sind beide Kinder ( Schüler!)über mich in der GKV.
Muss dann 1 Kind über die besser verdienende Mutter, die in der PKV ist, weil Lehrerin, versichert werden oder kann es bei mir in der GKV günstiger verbleiben??
Vielen vielen Dank im Voraus
Familienversicherung nach Scheidung für Kinder
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Eine weitere Familienversicherung ist defnitiv möglich. Dies ergibt schon aus dem Wortlaut des Gesetzes.
Denn die Fami ist nur ausgschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte nicht GKV versichert ist und eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.
Ein Verwandtschaftsverhältnis haben wir nur, wenn jemand verheiratet ist. Dies ist aber nicht so, denn die Eltern sind geschieden, somit nicht mehr miteinander verwandt.
Bei nicht (mehr) miteinander verheirateten Eltern kann daher der Ausschluss aus der Familienversicherung nicht eintreten. Verheiratete Paare mit Kind(ern) werden dadurch schlechter gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 14.6.11 entschieden (1 BvR 429/11), dass verheiratete Elternteile durch diese Regelung zwar tatsächlich schlechter gestellt werden als unverheiratete, dass diese Ungleichbehandlung aber nicht gegen Art. 3 (1) GG i.V.m. Art. 6 (1) GG verstößt. Eine vergleichbare Ausschlussregelung bei nicht verheirateten Elternteilen wäre für die Kassen auch nicht handhabbar.
Denn die Fami ist nur ausgschlossen, wenn der mit dem Kind verwandte Ehegatte nicht GKV versichert ist und eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.
Ein Verwandtschaftsverhältnis haben wir nur, wenn jemand verheiratet ist. Dies ist aber nicht so, denn die Eltern sind geschieden, somit nicht mehr miteinander verwandt.
Bei nicht (mehr) miteinander verheirateten Eltern kann daher der Ausschluss aus der Familienversicherung nicht eintreten. Verheiratete Paare mit Kind(ern) werden dadurch schlechter gestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat am 14.6.11 entschieden (1 BvR 429/11), dass verheiratete Elternteile durch diese Regelung zwar tatsächlich schlechter gestellt werden als unverheiratete, dass diese Ungleichbehandlung aber nicht gegen Art. 3 (1) GG i.V.m. Art. 6 (1) GG verstößt. Eine vergleichbare Ausschlussregelung bei nicht verheirateten Elternteilen wäre für die Kassen auch nicht handhabbar.
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Nun ja, Jochen.
Bei meinem letzten Semiar hatte ich einen Teilnehmer, der dies Problem privat hatte.
Es sind dann die sog. Pausengespräche, die in der Regel sehr interessant und wichtig sind.
Hier waren die Eltern des Kindes auch nicht verheiratet und unterschiedlich versichert (GKV und PKV).
Die GKV hatte mit Pauken und Trompeten das Kindchen aus der Fami geworfen und beharrte wie ein Kampfdackel auf die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V. Es sei alles richtig und gestzeskonform. Es sei glasklar.
Man oh man, da habe ich aber wieder ne Putenpelle bzw. Elefantenpickel bekommen.
Erst nachdem die Entscheidung des BVerfG zu dieser Problematik in den Ring geworfen wurde, hat die Kasse dann das Schwänzchen eingezogen.
Nun ja, Jochen, es war eine BKK.
Bei meinem letzten Semiar hatte ich einen Teilnehmer, der dies Problem privat hatte.
Es sind dann die sog. Pausengespräche, die in der Regel sehr interessant und wichtig sind.
Hier waren die Eltern des Kindes auch nicht verheiratet und unterschiedlich versichert (GKV und PKV).
Die GKV hatte mit Pauken und Trompeten das Kindchen aus der Fami geworfen und beharrte wie ein Kampfdackel auf die Bestimmungen des § 10 Abs. 3 SGB V. Es sei alles richtig und gestzeskonform. Es sei glasklar.
Man oh man, da habe ich aber wieder ne Putenpelle bzw. Elefantenpickel bekommen.
Erst nachdem die Entscheidung des BVerfG zu dieser Problematik in den Ring geworfen wurde, hat die Kasse dann das Schwänzchen eingezogen.
Nun ja, Jochen, es war eine BKK.
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