Pückkehr PKV mit Renteneintritt möglich?

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Elisa01
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Pückkehr PKV mit Renteneintritt möglich?

Beitragvon Elisa01 » 26.12.2012, 12:03

Hallo liebes Forum,
seit 2000 gehe ich einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im öffentlich Dienst nach. Die 2 Jahre davor war ich als Beamter auf Widerruf in einer PKV. Diese Mitgliedschaft ruht seit Aufnahme der vspflichtigen Tätigkeit. Seit mein verbeamteter Mann verstorben ist, beziehe ich neben meinem Arbeitsentgelt auch Witwengeld (Hinterbliebenenbezüge), für die ich den vollen GKV-Beitrag zahlen muss. So kommt jeden Monat eine horrende Summe nur an GKV-Beiträgen zusammen.
Durch die Hinterbliebenbezüge habe ich aber auch wieder einen theoretischen Beihilfeanspruch, der nur selten greift (Wahlleistungen KH, Brille, Zahnbehandlung). Besteht nun für mich mit dem Beginn der Rente (dauert aber noch ein paar Jährchen) die Möglichkeit, wieder zurück in die PKV , um so den GKV-Beitrag auf das Witwengeld zu sparen.
Vielen Dank für euer Interesse!
Zuletzt geändert von Elisa01 am 26.12.2012, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 26.12.2012, 12:36

Da Du vermutlich nicht die sog. KVdR-Voraussetzungen bei der späteren Rente erfüllst, kannst Du wieder zurück in die PKV. Aber wenn Du die KVdR-Voraussetzungen erfüllen würdest, so könntest Du dich auf Antrag von der KVdR befreien lassen.

Die Gretchenfrage ist, was billiger ist?

Hast Du wenigstens eine Anwartschaft in der PKV abgeschlossen?

Elisa01
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Beitragvon Elisa01 » 26.12.2012, 13:19

Hallo Rossi,
vielen Dank für deine schnelle Anwort. Ich bin zur Zeit in einer normalen gesetzlichen Krankenkasse und werde später für meine berufliche Tätigkeit auch eine normale Rente bekommen. Erfülle ich jetzt die KVdR-Voraussetzungen oder nicht. Ich werde ja als Rentner auch in meiner normalen GKV bleiben müssen, oder? Die Beihilfe übernähme 70% meiner Krankenkosten, wenn ich privat versichert wäre. Mein Vertrag bei der PKV ruht, d.h. es steht keine erneute Gesundheitsprüfung an.

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Beitragvon Czauderna » 26.12.2012, 17:59

Hallo,
ob du die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllst, das kann man so nicht sagen.
Dafür muesstest du uns schon folgenden "Zeitstrahl" mit Daten befüllen .

1. geplanter Tag der Rentenantragstellung : __________
2. Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit : _____________

Erst dann können wir dir errechnen wie viel Versicherungszeiten du in der GKV. nachweisen müsstest um diese Voraussetzungen zu erfüllen.
Und erst danach kann man auch etwas zur Befreiung für die KVdR. schreiben.
Gruss
Czauderna

Elisa01
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Beitragvon Elisa01 » 26.12.2012, 18:56

Vielen Dank für euer Interesse,

von der deutschen Rentenversicherung habe ich die Auskunft bekommen, dass ich in 2019 420 Monate = 35 Jahre Wartezeit erreicht habe.
Vielleicht hilft das ja jetzt weiter. Mir ist nicht bewusst, dass die Zeiten in der GKV wichtig sind.

Viele Grüße

GS
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Das sind 2 Paar ...

Beitragvon GS » 26.12.2012, 19:15

... Stiefel, Elisa01.

Bitte nenne die Zeiten (Monat/Jahr), die Czauderna genannt bzw. gefragt hat für die kv-rechtliche Beurteilung, ob du als Rentgerin pflichtversichert sein wirst oder nicht.

Die von der RV genannten 35 Jahre stehen auf einem anderen Blatt. Hier geht es darum. ob/ab wann du vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen kannst.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Elisa01 » 26.12.2012, 21:54

Hallo Czauderna,

mit "Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit" meinst Du wohl das, was an anderer Stelle als "Beginn der Erwerbstätigkeit" bezeichnet wird, oder?
Das ist bei mir nicht so ganz eindeutig bzw. ich bin mir da nicht so ganz sicher.
    Ich habe vor meinem Studium im Sommer 1975 erstmals eine (kurzzeitige) versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt (einen sog. Ferienjob). Danach haben ich während meines Studiums *keine* versicherunsgpflichtige Tätigkeit mehr ausgeübt.

    Der nächste Zeitpunkt, der hier evtl. von Wichtigkeit wäre, wäre der 1.09.1992, der Beginn der Kindererzeihungszeiten meiner 2 Kinder.

    Wirklich versicherungspflichtig (Renten- u. Krankenversicherung) beschäftigt bin ich erst seit 02/2000, seitdem aber ununterbrochen.
Mein frühester Zeitpunkt für die Beantragung einer Alterrente wäre der 1.10.2019.

Sind das die Angaben, die Du sehen wolltest?

Ich würde mich freuen, wenn Du mir weiterhelfen könntest.

Liebe Grüße - Elisa01


PS: Vielen Dank auch den anderen Antwortern!

    Czauderna
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    Beitragvon Czauderna » 26.12.2012, 22:41

    Hallo,
    Morgen schreibe ich dir die Daten
    Gruss
    czauderna


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