Zu hohe Einstufung...hohe Nachzahlung

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Der Ede
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Zu hohe Einstufung...hohe Nachzahlung

Beitragvon Der Ede » 16.10.2007, 14:51

Hallo Leute,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Habe mit meiner BKK ein Problem, das meine berufliche Existens gefährdet.


Ich bin seit dem 31.12.05 Selbstständig (Existensgründer + Übergangsgeld). Bisher hab ich an meine Krankenkasse die Beiträge gezahlt, die aufgrund meiner (sehr ehrlich geschätzten) Selbstauskunft festgelegt wurden.

Vor einigen Wochen habe ich dann meinen Einkommsteuererklärung von 2005 vom Finanzamt zurückbekommen und diese dann an die BKK weitergeleitet. Jetzt der Hammer!! Ich habe an diesem 31.12.05 einen Verdienst von ca.340€ gehabt. Diese wurde jetzt bis zum August 2007 hochgerechnet, so das sie bei weiten über den Maximalsatz von 3500€/Monat gekommen sind. Das heißt jetzt, das sie von mir eine Nachzahlung von über 3400€ (01.2006-08.2006) wollen und einen weiteren Beitrag bis ich ich die Einkommensteuererklärung für 2006 (liegt noch beim Steuerberater, geht nächste Woche ans Finanzamt) abgebe, von 540€/Monat.

Mein realer Verdienst bewegt sich aber im Bereich von 1300-1600€/Monat. Das hab ich bisher angeben und wurde danach auch eingestuft. Das waren zuletzt 288€, die ich auch zahlen konnte. 2007 wird es auf alle Fälle weniger sein.

Die BKK begründet telefonisch, das ich bisher nur einen geschätzen Beitrag gezahlt hätte und die Feststellung jetzt mit den Einkommensteuerbescheid von 2005 erfolgte. Das ist jetzt viel mehr Zahlen muss, als ich in Wirklichkeit verdient habe, ist nicht von relevant. Relevant ist nur der 31.12.2005.

Wer selber in die Selbstständigkeit eingestiegen ist, weiß sicher, das man in den ersten Jahren kein Polster anlegen kann. Das Geld ist nicht da und wird auch nicht kommen. Außerdem widerstrebt es mir, was zu zahlen, das ich nicht mal verdient habe.

Die Krankenkasse meines Bruders macht das viel einfacher. Man gibt am Jahresanfang eine Selbstauskunft ab, wieviel man in den Jahr verdienen wird und wird dann nach der Abgabe des Einkommensteuerbescheids zur Nachzahlung gebeten. Das ist Fair, schließlich bekommt man zuviel bezahltes ja auch nicht zurück. Für mich wird hier der Sozial-Staat auf den Kopf gestellt.

Ich hoffe ihr könnte mir Tipps geben, wie ich nur das zu zahlen habe, was ich auch erarbeiten kann.

Gruß,
Ede

P.S. sorry für den großen Text ;)

Frank
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Beitragvon Frank » 16.10.2007, 22:39

Hallo Ede,

hast du schon mit deinem Steuerberater gesprochen?

Der Ede
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Beitragvon Der Ede » 17.10.2007, 09:08

Hi Frank,

was könnte den mein Steuerberater daran richten? Die Steuer für 2005 ist schon durch. Kann ja wahrscheinlich schlecht zum Finamt rennen und sagen, die sollen meine Steuererklärung noch mal machen, ohne den 31.12.05 :)

Gruß,
Ede

Frank
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Beitragvon Frank » 17.10.2007, 10:08

Es geht ja um 2006. Der Steuerberater kann Bilanzen / BWAs der Krankenkasse vorlegen, woraus hervorgeht, dass der Verdienst halt geringer war. Bis das Finanzamt einen Bescheid verschickt dauert es ja. Wäre jetzt meine Idee.

Der Ede
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Beitragvon Der Ede » 17.10.2007, 10:49

Ok, das sollte ja kein Problem sein. Nur würde das jetzt am Bescheid nichts ändern. Am Telefon konnten wir bisher ein vielleicht erreichen, was die weiteren Beiträge angeht . Aber die Nachforderung bleibt so stehen. Die BKK könnte da nicht anderst. Nur das die Krankenkasse meines Bruders da genau ein anderes und faires Verhalten an den Tag legt. Komich komich komich....

Als weiteres werde ich jetzt schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid erheben. Je nach Antwort gibt es dann noch die Möglichkeiten eines Versicherungs-Ombudsmann und oder eines Schiedsgericht. Soviel haben wir schon rausbekommen.

Ich bin aber für jeden anderen Tipp dankbar. Vielleicht kann mir ja das eine oder andere Gerichtsurteil helfen.

Gruß,
Ede


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