Krankenversicherung und Minijob?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Biene

Krankenversicherung und Minijob?

Beitragvon Biene » 10.08.2006, 09:44

Meine Elternzeit endet am 02.01.2007. Meine Tochter besucht dann
morgens den Kindergarten, so dass ich wieder etwas arbeiten gehen
kann. Zum alten Arbeitgeber möchte ich nicht zurück aufgrund des
langen Anfahrtsweges, also wird es wohl auf einen Minijob o.ä.
hinauslaufen...
Ich bin momentan gesetzlich krankenversichert bei der BKK Gesundheit,
Mann und Kind privat bei der SDK.
Wenn ich nun nur einen Job finde in dem ich weniger als 400 €
verdiene, bin ich ja nicht mehr krankenversichert, oder? Ich müsste
mich entweder freiw. bei der BKK weiterversichern oder zur SDK
wechseln, was mich jeweils ca. 320 € kostet, also ist mein Geld
futsch nur für die KV, sehe ich das richtig?
Und wenn ich zwischen 401 und 800 € verdiene bin ich ganz normal
weiter bei der Gesetzlichen?
Was wäre nun für mich die günstigste Lösung? Ich weiß echt nicht
weiter, je mehr ich versuche es zu verstehen umso konfuser werde ich,
uff! :roll:

Andi
Postrank6
Postrank6
Beiträge: 84
Registriert: 10.07.2006, 09:15

Beitragvon Andi » 10.08.2006, 09:46

Nach Ende der Elternzeit muss das jetzige Arbeitsverhältnis ja noch
gekündigt werden. Solltest du selbst kündigen, weil dein Chef dir keine
niedrigere Arbeitszeit (wg. Kinderbetreuung) anbieten kann, dann lass dir
auf jeden Fall schriftlich bestätigen, dass dies "aufgrund dringender
betrieblicher Erfordernisse" geschieht. So kannst du eine Sperrzeit
vermeiden. Wenn du Leistungen nach ALG 1 bekommst, bist du ja auch
über die Arbeitsagentur krankenversichert.

Wenn du jobben gehen willst und du über den Job versichert sein willst,
musst du über 400,00 EUR mtl. verdienen. Dann bist du pflichtversichert.
Falls du weniger verdienst und dich freiwillig versichern möchtest, wird
bei deiner Beitragsberechung die Hälfte vom Einkommen von deinem Mann
zugrunde gelegt. So kommen auch die 320 EUR mtl. zustande.

Falls du dich privat versicherst, zahlt auch hier der Arbeitgeber deines
Mannes die Hälfte vom Beitrag. Der Arbeitgeber beteiligt sich wie in der
gesetzlichen Krankenversicherung zur Hälfte an den Beiträgen, maximal zur
Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen,
zur Zeit 473,81 EUR (Stand 01.01.2006). Ihr erhaltet also als Zuschuss für die
Krankenversicherung bis zu 236,91 EUR und für die Pflegepflichtversicherung bis
zu 30,28 EUR zusätzlich im Monat.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 13 Gäste