Beamtenanwärter Privatversicherung mit Beihilfe oder GKV

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isa345
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Beamtenanwärter Privatversicherung mit Beihilfe oder GKV

Beitragvon isa345 » 20.10.2007, 20:49

Hallo,


ich bin Beamtenanwäterin und im Moment nicht Krankenversichert (gestzliche GKV letzten Monat gekündigt).

Diese Woche habe ich eine Ablehnung der Debeka bekommen aufgrund meiner Krankenvorgeschichte (psychische Erkrankung, Medikamente wurden bis vor einen Jahr genommen) zur Zeit keine Beschwerden.

Nun meine Frage

1. Gibt es seriöse PKV die keine Gesundheitsfragen stellt bzw. nur Erkrankungen interessieren die im letzten Jahr waren.


2. Wenn ich nicht in eine PKV kann müßte ich ja wieder in eine gesetzliche, die müßten mich wohl nehmen? Stellen die Fragen?


Vielen Dank im vorraus Isa.

Cassiesmann
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Re: Beamtenanwärter Privatversicherung mit Beihilfe oder GKV

Beitragvon Cassiesmann » 20.10.2007, 21:06

isa345 hat geschrieben:Hallo,


ich bin Beamtenanwäterin und im Moment nicht Krankenversichert (gestzliche GKV letzten Monat gekündigt).

Diese Woche habe ich eine Ablehnung der Debeka bekommen aufgrund meiner Krankenvorgeschichte (psychische Erkrankung, Medikamente wurden bis vor einen Jahr genommen) zur Zeit keine Beschwerden.


Hat der "Kollege" Sie nicht bei Antragsstellung auf etwaige Probleme hingewiesen? Warum haben Sie die GKV gekündigt ohne Zusage der PKV?


Nun meine Frage

1. Gibt es seriöse PKV die keine Gesundheitsfragen stellt bzw. nur Erkrankungen interessieren die im letzten Jahr waren.

Nein, es gibt auch keine Unseriöse, die dies macht!

2. Wenn ich nicht in eine PKV kann müßte ich ja wieder in eine gesetzliche, die müßten mich wohl nehmen? Stellen die Fragen?


Besser, Sie kommen aus der GKV nicht raus, ohne eine neue Versicherung (GKV oder PKV)!

Rossi
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Beitragvon Rossi » 21.10.2007, 11:42

Jooh, das ist das Jahrhundertwerk der na ja schönen Gesundheitsreform.

Als Beamtenanwärter hast Du in der Regel nur einen Beihilfeanspruch. Für den Rest kannst Du dich evtl. privat versichern. Na ja, wenn keine private Versicherung Dich nimmt, dann bist Du ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz und landest sofort wieder gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGV bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Frank
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Beitragvon Frank » 21.10.2007, 11:45

Hallo Isa,

wenn du keine Versicherungsbestätigung einer privaten Versicherung vorlegen kannst, bleibst du in der gesetzlichen Versicherung.

In die private Versicherung kommst du aufgrund der Vorerkrankung auch erstmal nicht. Das hätte der Berater auch wissen müssen.

Alle privaten Gesellschaften stellen umfassende Fragen zur Gesundheit, mindestens zu den letzten 3 Jahren.

Gruß
Frank


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