Als selbstständige Student zuviel verdient- Nachzahlung?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Shiva77
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Als selbstständige Student zuviel verdient- Nachzahlung?

Beitragvon Shiva77 » 20.02.2013, 00:52

Halli hallo,

ich habe ein sehr großes Anliegen.
-Ich studiere seit 5 Jahren und war von Anfang an Selbstständig auf Gewerbeschein, aber als Student mit einem Beitrag von ca. 77€ gesetzlich versichert (Studentenversicherung).
-Ich habe meist mehr als 20 Stunden die Woche gearbeitet und somit mehr als 2.000€ im Monat verdient- um mein Lebensunterhalt zu bestreiten (privates Studium= viel Geld im Monat).
-Jetzt bin ich bald fertig mit dem Studium und möchte weiter selbstständig Arbeiten. Da ich aber weiss, dass ich eig. schon lange aus der GKK hätte fliegen müssen, bis jetzt aber nie etwas kam habe ich die Augen zugemacht und jetzt sitzt mir die Angst etwas im Nacken wegen Rückzahlungen... Mir wurde geraten sofort nach der Exmatrikulation unauffällig in die PKV zu wechseln.
- Kann/darf die GKK trotzdem rückwirkend prüfen und Beiträge nachfordern?
- wenn ja wird das bei jedem oder nur auf Verdacht gemacht?oder interessiert das niemand wenn ich von dem Bildschirm verschwinde?
Vielen Dank jetzt schon für Hilfe... :D .-.

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 20.02.2013, 07:35

Hallo,
wenn du als Studentin pflichtversichert bist und diese Pflichtversicherung endet, dann endet zunächst auch kraft Gesetz deine Mitgliedschaft in der GKV. Da aber das Gesetz vorgibt, dass jeder Mensch mit 1. Wohnsitz in Deutschlansd auch gegen Krankheit versichert sein muss, ist es die Pflicht der Krankenkasse dich darauf hinzuweisen. Innerhalb von drei Monaten kannst du eine entsprechende Erklärung abgeben, musst du aber nicht.
Das bedeutet, wenn du direkt in die PKV wechselst dann hast du dem Gesetz genüge getan und für die GKV-Kasse ist die Sache erledigt. Es gibt eigentlich keinen Grund für die GKV irgendwelche Informationen für die Vergangenheit von dir zu fordern, es sei denn, du hast mal irgendwann etwas über deine Selbständigkeit mitgeteilt, dann allerdings kann (muss aber nicht), im Rahmen von Revisionen (z.B. BVA-Prüfung bei der Kasse) so etwas auch rückwirkend nochmal hochkommen - die Wahrscheinlich keit ist aber sehr gering.
Gruss
Czauderna

Shiva77
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Beitragvon Shiva77 » 20.02.2013, 11:33

Oh vielen Dank für die schnelle Antwort, ich habe denke ich nichts über meine Selbstständigkeit gesagt. Ausser das auf jeder Rechnung hinten klein draufsteht, dass die Studentenversicherung nur bis zu einem bestimmten Monatseinkommen (ca. 850€) greift habe ich nie etwas von denen gehört... da ich das immer ignoriert habe und brav meinen Studentenbeitrag zahle kam auch noch nie eine Nachfrage... also schnell Studium beenden und in die PKV wechseln ;-) vielen Dank!!!


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