Wenn Wandergesellen sind freiwillig (oder in der Bürgerversicherung)
versichern,
dann gilt über die Regelung des § 240 Abs. 4 SGB V der studentische Beitrag.
In den Zeiten in denen sie (immer wieder mal) beschäftigt sind und Entgelt erhalten, sind sie ja versicherungspflichtig.
FRAGE:
wenn zwischen 23 und 25: ist dann noch eine FAMI in den beschäftigungslosen Zeiten möglich ?
Wie seht ihr das.
FAMI für Wandergeselle zwischen 23 und 25 Lebensjahr
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Hallo Heinrich,
so, wie ich es kenne und es meines Wissens auch nach praktiziert wird, wird dieser Personenkreis zwischen den Beschäftigungsverhältnissen wie Schüler bzw. in der Berufsausbildung befindlich behandelt
und demzufolge auch bis zum 25. Lebensjahr in die Familienversicherung genommen.
Gruss
Czauderna
so, wie ich es kenne und es meines Wissens auch nach praktiziert wird, wird dieser Personenkreis zwischen den Beschäftigungsverhältnissen wie Schüler bzw. in der Berufsausbildung befindlich behandelt
und demzufolge auch bis zum 25. Lebensjahr in die Familienversicherung genommen.
Gruss
Czauderna
Okay, jenes müssten dann aber bedeuten, dass sich der Wandergeselle in Ausbildung befindet.
Hier habe ich aber meine Bedenken.
Denn der "Wandergeselle" (bitte den Wortlaut beachten) hat bevor er auf Wanderschaft geht, vorher seine Ausbildung abgeschlossen.
Zitat aus wikipedia
Die Wanderjahre beziehen sich auf die Wanderschaft zünftiger Gesellen.
Sie umfassen die Zeit des Wanderns der Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit (Freisprechung). Die Wanderschaft war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung eine der Voraussetzungen für den Gesellen, die Prüfung zum Meister zu beginnen. Die Gesellen sollten vor allem neue Arbeitspraktiken, Lebenserfahrung und fremde Orte, Regionen und Länder kennenlernen. Ein Handwerker, der sich auf dieser traditionellen Wanderschaft befindet, wird als Fremdgeschriebener oder Fremder bezeichnet.
Es wäre natürlich mehr als großzügig, wenn man diese Wanderschaft als Ausbildung ansieht. Aber meines Erachtens liegen die Voraussetzungen hierfür nicht vor.
@Heinrich. Hast Du schon mal persönlich Kontakt mit einem Wandergesellen gehabt? Bei mir kommen diese teilweise vorbei und bitten um eine Gabe der Bürgermeisterin. Sie haben immer einen netten Spruch drauf. Ich unterhalte mich immer und ausführlich mit diesen Gesellen.
Hier habe ich aber meine Bedenken.
Denn der "Wandergeselle" (bitte den Wortlaut beachten) hat bevor er auf Wanderschaft geht, vorher seine Ausbildung abgeschlossen.
Zitat aus wikipedia
Die Wanderjahre beziehen sich auf die Wanderschaft zünftiger Gesellen.
Sie umfassen die Zeit des Wanderns der Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit (Freisprechung). Die Wanderschaft war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung eine der Voraussetzungen für den Gesellen, die Prüfung zum Meister zu beginnen. Die Gesellen sollten vor allem neue Arbeitspraktiken, Lebenserfahrung und fremde Orte, Regionen und Länder kennenlernen. Ein Handwerker, der sich auf dieser traditionellen Wanderschaft befindet, wird als Fremdgeschriebener oder Fremder bezeichnet.
Es wäre natürlich mehr als großzügig, wenn man diese Wanderschaft als Ausbildung ansieht. Aber meines Erachtens liegen die Voraussetzungen hierfür nicht vor.
@Heinrich. Hast Du schon mal persönlich Kontakt mit einem Wandergesellen gehabt? Bei mir kommen diese teilweise vorbei und bitten um eine Gabe der Bürgermeisterin. Sie haben immer einen netten Spruch drauf. Ich unterhalte mich immer und ausführlich mit diesen Gesellen.
ich persönlich nicht
Im Jahre 2007 hat ein Kollege aus einer Geschäftsstelle einen Antrag in unsere Fachabteilung gegeben.
Damals habe ich mich damit beschäftigt und die freiw. Versicherung zu "Studentenbeitrag" durchgeführt.
Der Kunde hat dann gekündigt, weil die HZK (Die KK für Wandergesellen ist/war; die HZK wurde dann später wegfusioniert)
Aktuell bei der FAMI ging um einen Menschen, der einen Menschen kennt, der evt. Ahnung hat. Und deshalb hat man mich angerufen, obwohl (wie fast immer) es um jemanden von einer anderen Krankenkass handelte.
Im Jahre 2007 hat ein Kollege aus einer Geschäftsstelle einen Antrag in unsere Fachabteilung gegeben.
Damals habe ich mich damit beschäftigt und die freiw. Versicherung zu "Studentenbeitrag" durchgeführt.
Der Kunde hat dann gekündigt, weil die HZK (Die KK für Wandergesellen ist/war; die HZK wurde dann später wegfusioniert)
Aktuell bei der FAMI ging um einen Menschen, der einen Menschen kennt, der evt. Ahnung hat. Und deshalb hat man mich angerufen, obwohl (wie fast immer) es um jemanden von einer anderen Krankenkass handelte.
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