Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und ziehe mit meiner Freundin, die 16 Jahre alt ist und aus Bulgarien kommt, nach München. Dort wird sie ihre Schule beenden. Nun ist die Frage wie und zu welchem Preis kann man sie versichern? Ihre Eltern wohnen dann nach wie vor in Bulgarien, weshalb man sie nicht über die Eltern versichern könnte. Und die bulgarische Krankenversicherung würde nur 2 Arztbesuche pro Jahr finanzieren. Einzige Möglichkeit wäre da doch eine freiwillige Krankenversicherung!? Aber ist diese überhaupt möglich ohne eigenes Einkommen und mit 16 (dann fast 17) Jahren?
Schonmal vielen Dank im Voraus
Krankenkasse für ausländische Schüler?
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- Postrank7
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Nun ja, dort passt etwas nicht.
In Bularien gibt es eine sog. obligatorische Versicherung. D.h., jeder, der die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzt, ist in Bulgarien krankenversichert. Kinder sind sogar kostenlos versichert.
Diese Krankenversicherung kann innerhalb der EU exportiert werden, wenn man den Wohnsitz verlegt. Die obligatorische Versicherung in Bulgarien endet, wenn man in dem anderen EU-Land bspw. selber durch eine Arbeit pflichtversichert ist. Aber so einen Tatbestand haben wir hier nicht, denn die Freundin arbeitet nicht.
Somit ist die Freundin weiterhin in Bulgarien obligatorisch krankenversichert. Mit der vorhandenen Krankenversichertenkarte (EHIC aus Bulgarien) kann die Freundin nur die sog. wirklich notwendigen Arztbesuche in Deutschland durchführen.
Die Freundin möchte jedoch mehr, als nur die wirklich notwendigen Arztbesuche in Deutschland durchführen.
Dann braucht die Freundin aus Bulgarien einen Anspruchsanachweis (E-Formular oder A-Formular), dass sie dort obligarotisch krankenversichert ist.
Diesen Ansrpuchsnachweis legt die Freundin einer frei wählbaren Krankenkassen in Deutschland vor. Sie bekommt dann eine Krankenversichertenkarte der deutschen Kasse und kann somit alle Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.
Leider gibt es in der Praxis Probleme mit diesen Anspruchsnachweisen (E-Formular bzw. A-Formular). Irgendwie weigert sich die bulgarische Krankenkasse diesen Nachweis für die Sachleistungsaushilfe in der EU auszustellen. Auf schrifliche Anfragen reagiert die bulgarische Krankenkasse in der Regel nicht. Es funtkioniert manchmal, wenn Verwandte in Bulgarien für diese Person direkt bei der bulgarischen Krankenversicherung vorsprechen und um Ausstellung des Anspruchsnachweises bitten.
Viel Erfolg.
In Bularien gibt es eine sog. obligatorische Versicherung. D.h., jeder, der die bulgarische Staatsangehörigkeit besitzt, ist in Bulgarien krankenversichert. Kinder sind sogar kostenlos versichert.
Diese Krankenversicherung kann innerhalb der EU exportiert werden, wenn man den Wohnsitz verlegt. Die obligatorische Versicherung in Bulgarien endet, wenn man in dem anderen EU-Land bspw. selber durch eine Arbeit pflichtversichert ist. Aber so einen Tatbestand haben wir hier nicht, denn die Freundin arbeitet nicht.
Somit ist die Freundin weiterhin in Bulgarien obligatorisch krankenversichert. Mit der vorhandenen Krankenversichertenkarte (EHIC aus Bulgarien) kann die Freundin nur die sog. wirklich notwendigen Arztbesuche in Deutschland durchführen.
Die Freundin möchte jedoch mehr, als nur die wirklich notwendigen Arztbesuche in Deutschland durchführen.
Dann braucht die Freundin aus Bulgarien einen Anspruchsanachweis (E-Formular oder A-Formular), dass sie dort obligarotisch krankenversichert ist.
Diesen Ansrpuchsnachweis legt die Freundin einer frei wählbaren Krankenkassen in Deutschland vor. Sie bekommt dann eine Krankenversichertenkarte der deutschen Kasse und kann somit alle Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen.
Leider gibt es in der Praxis Probleme mit diesen Anspruchsnachweisen (E-Formular bzw. A-Formular). Irgendwie weigert sich die bulgarische Krankenkasse diesen Nachweis für die Sachleistungsaushilfe in der EU auszustellen. Auf schrifliche Anfragen reagiert die bulgarische Krankenkasse in der Regel nicht. Es funtkioniert manchmal, wenn Verwandte in Bulgarien für diese Person direkt bei der bulgarischen Krankenversicherung vorsprechen und um Ausstellung des Anspruchsnachweises bitten.
Viel Erfolg.
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- Postrank7
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http://www.krankenkassen.de/ausland/E-F ... ebersicht/
http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... are/e-411/
Das Ganze sollte direkt denn bitte über die Zentrale in Sofia abgewickelt werden, wenn ich mich nicht ganz irre mus der Formular E404 vorliegen. allerdigns weiss ich jetzt nicht wie das Leistungsmäßig aussieht. Sollten tatsächlich nur 2 Arztbesuche bezahlt werden.....
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=815&langId=de
Steht so nicht in der missoc tabelle.
http://www.eu-info.de/sozialversicherun ... are/e-411/
Das Ganze sollte direkt denn bitte über die Zentrale in Sofia abgewickelt werden, wenn ich mich nicht ganz irre mus der Formular E404 vorliegen. allerdigns weiss ich jetzt nicht wie das Leistungsmäßig aussieht. Sollten tatsächlich nur 2 Arztbesuche bezahlt werden.....
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=815&langId=de
Steht so nicht in der missoc tabelle.
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