Hallo,
das Thema gab es ja schon einige male und immer mit dem Ergebnis, dass durch Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses und einem damit verbundenen "Wechsel" der Krankenkasse aus der jetzigen Versicherungslosigkeit (und der Plicht zur Nachzahlung bei der alten GKV) ein neues Vertragsverhältnis zustande kommen kann - aber nicht muss.
Ich habe dabei oft gelesen, dass dieses neue Versicherungsverhältnis irgendwie an 12 Monate Beschäftigung geknüpft wäre. Ist das eine Erfindung einiger Poster oder gibt es das tatsächlich? Die Bindungsfrist der KV ist 18 Monate, soweit klar. Aber was spräche dagegen, nach 2 Monaten Beschäftigung zu kündigen bzw. Befristung anschließend eine freiwillige Versicherung (z.B. wegen Studium) aufzunehmen?
Und gibt es Informationen bzw. Erfahrungswerte, welche Krankenkassen einem Wechsel ohne Vorversicherung gewogener sind?
Zur Info: Ich war vor knapp 3 Jahren bei der BKK und bin während einer Studiumsunterbrechung in Beschäftigung 30 geworden und dann aus dem System gefallen da ich die Summe der freiwillien Versicherung nicht zahlen konnte.
Besten Dank!
Ohne Vorversicherung wieder in GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Rossi hat geschrieben:Tja, dort gibt es leider keine Erfahrungswerte.
Es kommt ganz offensichtlich vor Ort auf die Sichtweise des entsrpechenden Kassenmitarbeiters an.
Aber das mit den 12 Monaten ist Unsinn?
Ist bekannt, welche Kassen gerade Mitglieder "suchen" und möglicherweise aufgeschlossener sind?
Danke
Hallo,
grundsätzlich gilt - um sich in einer GKV-Kasse freiwillig weiterversichern zu können, muss eine Zeitraum von 12 Kalendermonaten Versicherungspflicht zurückgelegt sein.
Wenn allerdings eine Kasse schon beim Beginn der Mitgliedschaft sich wegen der Vorversicherung keinen Kopf macht, dann wird sie dies in Sachen freiwilliger Weiterversicherung sicher auch nicht tun, denn sonst würde sie im Nachgang ihr eigenes "Fehlverhalten" dem Versicherten anlasten, so sehe ich das jedenfalls.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich gilt - um sich in einer GKV-Kasse freiwillig weiterversichern zu können, muss eine Zeitraum von 12 Kalendermonaten Versicherungspflicht zurückgelegt sein.
Wenn allerdings eine Kasse schon beim Beginn der Mitgliedschaft sich wegen der Vorversicherung keinen Kopf macht, dann wird sie dies in Sachen freiwilliger Weiterversicherung sicher auch nicht tun, denn sonst würde sie im Nachgang ihr eigenes "Fehlverhalten" dem Versicherten anlasten, so sehe ich das jedenfalls.
Gruss
Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
grundsätzlich gilt - um sich in einer GKV-Kasse freiwillig weiterversichern zu können, muss eine Zeitraum von 12 Kalendermonaten Versicherungspflicht zurückgelegt sein.
Wenn allerdings eine Kasse schon beim Beginn der Mitgliedschaft sich wegen der Vorversicherung keinen Kopf macht, dann wird sie dies in Sachen freiwilliger Weiterversicherung sicher auch nicht tun, denn sonst würde sie im Nachgang ihr eigenes "Fehlverhalten" dem Versicherten anlasten, so sehe ich das jedenfalls.
Gruss
Czauderna
Danke erstmal.
Mal gesetzt dem Fall es klappt mit einer neuen Versicherung, könnte man eigentlich auch nach weniger als 12 Monaten mit dem Kündigungsschreiben in eine PKV wechseln? Z.B. einen Studententarif?
Und habt ihr noch einen Tip wie man am besten vorgeht von 0 auf GKV? Privat vorstellig werden? Anrufen? Nur Online-Formular?
Eine gemischtes Vorgehen scheint mir ja am sinnvollsten - also erstmal per Telefon und vor Ort abklappern um bei Ablehnung einen Online-Antrag zu stellen und noch mal jemand anderes als Entscheider zu erwischen. Beim Online-Antrag kann ich ja nicht mehrere gleichzeitig starten, weil sich sonst alles ins Gehe kommt, oder?
Ergänzung:
Ich schaue mir gerade die Antragsformulare an und die AOK hat in Ihrem Formular für die Beantragung der freiwilligen Versicherung (Link siehe unten) folgendes:
3.1 Feststellung der Versicherungsberechtigung – max. 5 Jahre vor Beginn der freiwilligen Versicherung
3.2 Versicherungszeiten, für die eine Vorlage der Kündigungsbestätigung nicht notwendig ist:
[ ] Ich war in den letzten 18 Monaten kein Mitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse.
Bei den 5 Jahren ließe sich etwas eintragen. Es fehlen ja "nur" 26 Monate.
Wäre das vielleicht auch einen Versuch wert?
Und als andere Idee:
Wie verhält es sich denn bei einem Auslandaufenthalt im nicht-EU-Raum. Beispielsweise dritte Welt. Da gibt es doch gar keine (flächendeckende) KV. Quasi als heimkehrender Globetrotter…
AOK Formular: https://www.aokplus-online.de/fileadmin ... _dtsch.pdf
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Taja,nett ist nur nix , du wirst zu deiner alten BKK zurück müssen, denn das Zauberwort heißt unmittlbar und innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsende und alte Krankenkasse..
Da hilft nur eins eine versicherungspflichitge Beschäftigugn suchen die mehr als 52 Tage umfaßt bzw wo das Entgelt höher als 451 € im Monat ist.
Ansonsten gilt chash back. Zurück zur alten BKK.
Wenn du jetzt denn also ein Beschätigung findest
Heißt das.
Beschäftigung vom 01.04 - 30.06.2013.
Rückschauend betrachtet.
Achja als globtrotter ist immer noch deine alte BKKK für dich zuständig.
Heißt 01.01.2013- 30. 06.2013 3 Monate
01.07.2008 - 31.12.2012 21 Monate die nachgewiesen werden müssen, müssen
01.04. - 30.06.2013 = 3 Monate Mitgliedschaft
Es fehlen den noch 21 Monate rückwirkend ab dem 30.06.2013 für 5
Jahre. = 24 Monate in den Letzen 5 Jahren > bei einer freiwilligen Versicherung ab dem 01.07.2013
Die 151 € sind eh jeden Monat fällig, ich hoffe du kanst die denn aufbringen?
Da hilft nur eins eine versicherungspflichitge Beschäftigugn suchen die mehr als 52 Tage umfaßt bzw wo das Entgelt höher als 451 € im Monat ist.
Ansonsten gilt chash back. Zurück zur alten BKK.
Wenn du jetzt denn also ein Beschätigung findest
Heißt das.
Beschäftigung vom 01.04 - 30.06.2013.
Rückschauend betrachtet.
Achja als globtrotter ist immer noch deine alte BKKK für dich zuständig.
Heißt 01.01.2013- 30. 06.2013 3 Monate
01.07.2008 - 31.12.2012 21 Monate die nachgewiesen werden müssen, müssen
01.04. - 30.06.2013 = 3 Monate Mitgliedschaft
Es fehlen den noch 21 Monate rückwirkend ab dem 30.06.2013 für 5
Jahre. = 24 Monate in den Letzen 5 Jahren > bei einer freiwilligen Versicherung ab dem 01.07.2013
Die 151 € sind eh jeden Monat fällig, ich hoffe du kanst die denn aufbringen?
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