könnte hier § 186 Abs. 11 Satz 4 SGB V zum Tragen kommen?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Beitragvon Vergil09owl » 14.03.2013, 18:07

Unkenntnis liegt ja wohl nicht vor?
Dein Arbeitgeber hat dich als Werstudent gemeldt, also weiss die Kasse a) du bist student

b) du bist über 30

c) sie weiss ungefähr was du verdienst.

Ich würde den direkten Kontakt suchen uund zusehen die Beiträge verringert zu bekommen.

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Beitragvon mala_fides » 14.03.2013, 18:12

Unkenntnis lag vor bis ich den schrieb letzte Woche bekam.

Oder anders ausgedrückt: ich habe nicht bewusst den monatlichen Krankenkassenbeitrag für mich behalten.

Was z.B. auch mein Arztbesuch im Januar erklärt.
Es sei denn man würde mir unterstellen so dreist zu sein, dass ich trotz nicht-zahlens Leistungen fordere.

Wenn ich jede meiner Lohnabrechnungen genauestens kontrolliert hätte, wäre mir das ganze aufgefallen. Das ich das nicht getan habe, ist vermutlich "fahrlässig"? (sorry, ich kenn mich mit den ganzen Begriffen nicht aus)

oder ist mein Gedankengang bei der Sache jetzt falsch?

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Beitragvon Vergil09owl » 14.03.2013, 18:13

Laut deiner aussage hat dich die AOK im Otober 2012 bereits angschrieben wegen dem Ende deiner Versicherung, ergo ....
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 14.03.2013, 18:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitragvon mala_fides » 14.03.2013, 18:17

Du hast vollkommen recht..d ie krankenkasse weiß das.. aber ich wusste das nicht..
Ich würde den direkten Kontakt suchen uund zusehen die Beiträge verringert zu bekommen.

das ist der plan.. jedoch denke ich, macht es sinn sich vor dem versuch beraten zu lassen. Ich will ja nicht, dass der Anwalt dann einen schrieb aufsetzt.

Vergil09owl hat geschrieben:Laut deiner aussage hat dich die aIK im Otober 2012 bereits angschrieben wegen dem Ende deiner Versicherung, ergo ....

das ist richtig. Schriftlich habe ich nichts gegenteiliges. Mündlich jedoch schon. Nachdem ich dort und bei meinem Arbeitgeber anrief, versicherte man mir, dass das nur daran lag, dass mein Zeitvertrag auslaufen sollte und das ich mir aufgrund der Verlängerung meines Vertrages keine Sorgen machen bräuchte.

Die aktuelle Meldung der KK bezieht sich auch nicht auf den 30.9. sondern auf den 01.09.. Sprich: der jetzige Brief aus dem März ist keine Bezugnahme auf den Brief vom Oktober. Sondern ein vollkommen neuer Sachverhalt

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Beitragvon Vergil09owl » 14.03.2013, 18:20

Such den direkten Kontakt, klär es, ab stell einen Antrag auf Beitragserlaß oder Stundung, > Der Brief vom März ändert nichts daran das Sie Beiträge haben wollen oder? Wie schon geschreiben schilder die Ist Situation, wahrheitsgemäß, lege dar das du zum Sozialfall wirst, leg dar das die Sachen mit dem Bafög laufen.

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Beitragvon mala_fides » 14.03.2013, 18:27

natürlich nicht..
ich wollt auch nur hier dalegen, dass ich noch einen strohhalm gefunden habe.. und wollte schauen, ob ich mich tatsächlich an diesem klammern kann, oder nicht.

ich will ja auch niemanden betrügen, verarschen oder sonstwas.. und ich bin auch kein geiziger mensch.. ich will nur vermeiden, dass 1100 euro nachforderung mein leben so nachhaltig kaputt machen, dass ich überlegen muss ob ich weiterhin studieren gehen kann.


EDIT:
so wirds gemacht, danke!

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Beitragvon Vergil09owl » 14.03.2013, 18:29

Gehe ich auch nicht vonaus, ich denke aufgrund des von geschildertensAchverhaltes besteht zumindest die Möglichkeit der Stundung. Erlaß da wirst du denn wohl richtig kämpfen müssen.


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