Als erstes möchte ich hallo an alle mal sagen...
vollgendes problem haben wir,
Meine Frau hat bis Februar Elterngeld bekommen und war bis dahin normal Versichert bei der AOK, zusätzlich waren unsere beiden Kinder ( der älteste ist nicht mein leibliches Kind) bei ihr Familienversichert.
Da sie leider von ihren Chef nicht mehr gebraucht würde, würde sie gekündigt, nun sind wir aufs Amt gegangen um ALG I zubeantragen, was wir aber nicht bekommen haben da kein Grippenplatz für unseren jungsten Sohn vorhanden ist.
Also mussten wir ALG II beantragen, das wiederrum würde abgelehnt weil ich warscheinlich zuviel verdiene (950€).
So da sie ja nun niergends Leistung her bekommt wollte ich die drei bei mir in die Familienversicherung aufnehmen.
Jetzt kommt mein problem:
Meine Frau und unser jüngster Sohn dürfen bei mir in die Familienversicherung rein.
Unser ältester Sohn (ist nicht mein leibliches Kind) jedoch nicht!
Leider kann er auch nicht in die Familienversicherung von seinen leiblichen Vater rein, da kein kontakt zu ihm besteht.
Ich hoffe ihr könnt mir sagen was wir jetzt tun können damit auch der älteste wieder Versichert ist
Ausschließung meines Kindes
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Wie hat die Kasse das abgelehnt?
Hallo Seppel,
Hast Du das mündlich-telefonisch erfahren oder liegt Dir ein schriftlicher Bescheid mit Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit vor?
Falls nein zum letzteren, Familienversicherung für den Stiefsohn schriftlich beantragen und auf schriftlicher Antwort innerhalb von drei Wochen bestehen - Frist setzen. Je nach Erfahrung mit Deinen bisherigen Kontakten zur Kasse besser direkt an die Zentrale.
Falls ja zum letzteren, Widerspruch einlegen mit der Klarstellung "Klage vor dem Sozialgericht", falls dem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
Wie begründet man bisher die Nichtaufnahme? Die gängige Masche in dieser Konstellation - überwiegender Unterhalt durch den leiblichen Vater - scheint ja nicht einmal zu greifen, jedenfalls wenn "kein Kontakt" auch einschließt "kein Unterhalt".
Plan B: Kassenwechsel - zu einer Kasse, die im Vorfeld die Familienversicherung für alle dreie zusagt. Wenn du noch im März kündigst, kommst du Ende Mai frei. Lass dir dabei von Anfang an von Deiner neuen Kasse helfen.
Gruß von
Gerhard
Hast Du das mündlich-telefonisch erfahren oder liegt Dir ein schriftlicher Bescheid mit Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit vor?
Falls nein zum letzteren, Familienversicherung für den Stiefsohn schriftlich beantragen und auf schriftlicher Antwort innerhalb von drei Wochen bestehen - Frist setzen. Je nach Erfahrung mit Deinen bisherigen Kontakten zur Kasse besser direkt an die Zentrale.
Falls ja zum letzteren, Widerspruch einlegen mit der Klarstellung "Klage vor dem Sozialgericht", falls dem Widerspruch nicht stattgegeben wird.
Wie begründet man bisher die Nichtaufnahme? Die gängige Masche in dieser Konstellation - überwiegender Unterhalt durch den leiblichen Vater - scheint ja nicht einmal zu greifen, jedenfalls wenn "kein Kontakt" auch einschließt "kein Unterhalt".
Plan B: Kassenwechsel - zu einer Kasse, die im Vorfeld die Familienversicherung für alle dreie zusagt. Wenn du noch im März kündigst, kommst du Ende Mai frei. Lass dir dabei von Anfang an von Deiner neuen Kasse helfen.
Gruß von
Gerhard
erstmal danke für die schnelle antwort...
Mir liegt ein schrieftlicher Bescheid vor.
Die begründung ist vollgende:
"Die Familienversicherung für Ihren Stiefsohn ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglich, wenn Sie den überwiegenden Unterhalt tragen. Auf Grundlage Ihrer Angaben ist der überwiegende Unterhalt nicht gegeben. Deshalb kann die kostenfreie Familienversicherung bei der AOK für Ihren Stiefsohn nicht durchführen."
Unterhalt zahlt der leibliche Vater 291€.
Kann ich den einfach so die Kasse weckseln?
mfg
Mir liegt ein schrieftlicher Bescheid vor.
Die begründung ist vollgende:
"Die Familienversicherung für Ihren Stiefsohn ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglich, wenn Sie den überwiegenden Unterhalt tragen. Auf Grundlage Ihrer Angaben ist der überwiegende Unterhalt nicht gegeben. Deshalb kann die kostenfreie Familienversicherung bei der AOK für Ihren Stiefsohn nicht durchführen."
Unterhalt zahlt der leibliche Vater 291€.
Kann ich den einfach so die Kasse weckseln?
mfg
Hallo,
so, wie geschildert handelt die Kassse bis dato richtig. Da der überwiegende Unterhalt für das Kind nicht von dir geleistet wird, besteht auch kein Anspruch auf Familienversicherung.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten - die Schiene überwiegender Unterhalt - Widerspruch einlegen und sich die Berechnung der Kasse geben lassen - Anhand dieser "Berechnung" kann man dann überprüfen ob die Kasse auch richtig gerechnet hat.
die Schiene leiblicher Vater - wenn dieser doch Unterhalt zahlt, dann muss es doch möglich sein mit ihm in irgendeiner Weise in Kontakt zu treten, zur Not auch per Gericht. Sollte er in einer GKV sein, kann das Kind dort in die kostenlose Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert handelt die Kassse bis dato richtig. Da der überwiegende Unterhalt für das Kind nicht von dir geleistet wird, besteht auch kein Anspruch auf Familienversicherung.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten - die Schiene überwiegender Unterhalt - Widerspruch einlegen und sich die Berechnung der Kasse geben lassen - Anhand dieser "Berechnung" kann man dann überprüfen ob die Kasse auch richtig gerechnet hat.
die Schiene leiblicher Vater - wenn dieser doch Unterhalt zahlt, dann muss es doch möglich sein mit ihm in irgendeiner Weise in Kontakt zu treten, zur Not auch per Gericht. Sollte er in einer GKV sein, kann das Kind dort in die kostenlose Familienversicherung.
Gruss
Czauderna
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- Postrank7
- Beiträge: 2509
- Registriert: 13.10.2009, 18:07
Okay, der leibliche Vater zahlt Unterhalt in Höhe von 291,00 €.
Dem Grunde nach musst Du nur wissen, wo der leibiche Vater GKV versichert (welche Kasse) ist.
Den Familienmeldebogen kann die leibliche Mutter für das minderjährige Kind selber ausfüllen und unterschrieben bei der zuständigen Kasse einreichen. Man braucht dazu nicht den leiblichen Vater bzw. dessen Unterschrift auf dem Familienmeldebogen. Wenn diese Personen (leiblicher Vater und leibliches Kind) nicht in einem Haushalt wohnen, geht es auch ohne Unterschrift des Mitgliedes (leiblicher Vater).
Dem Grunde nach musst Du nur wissen, wo der leibiche Vater GKV versichert (welche Kasse) ist.
Den Familienmeldebogen kann die leibliche Mutter für das minderjährige Kind selber ausfüllen und unterschrieben bei der zuständigen Kasse einreichen. Man braucht dazu nicht den leiblichen Vater bzw. dessen Unterschrift auf dem Familienmeldebogen. Wenn diese Personen (leiblicher Vater und leibliches Kind) nicht in einem Haushalt wohnen, geht es auch ohne Unterschrift des Mitgliedes (leiblicher Vater).
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