HILFE! Was stimmt denn nun? Was kann ich tun? Eilig..

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TannyTob
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Beitragvon TannyTob » 01.04.2013, 19:57

Aso. Und wenn ich am 29. März. Beim Arzt war? Wäre ich genau an dem Tag unversichert? Folgendes fand.ich bei Wikipedia dazu:

Die Frist beginnt am Tag nach dem Mitgliedschaftsende. Beispiel: Die Mitgliedschaft endet am 28. September 2006. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht vom 29. September 2006 bis zum 28. Oktober 2006 ein nachgehender Leistungsanspruch

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Beitragvon Vergil09owl » 01.04.2013, 20:04

01 - 31.03.2013 wobei der insgesamt in 30 Tag gerechnet wird = 1 Monat.

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Beitragvon TannyTob » 01.04.2013, 20:20

Ach ich xD hatte nicht dran gedacht, dass der Februar keine 30 Tage hat.. ja dann muss ich mir ja wirklich keine Sorgen machen wie mir scheint..

Habt ihr das studiert oder Ausbildung gemacht in der Richtung wenn ich fragen darf? :)

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Beitragvon Vergil09owl » 02.04.2013, 19:49

Hm warum diese Frage?

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Beitragvon TannyTob » 02.04.2013, 20:08

Ja kp ist mir so eingefallen.. aber ist nicht so wild, brauchst nicht darauf zu antworten. ;)

War heute beim Jobcenter, der Typ da meinte, ich hätte mich im März dort melden sollen damit die Krankenkasse bezahlt wird. Aber das man das bestimmt auch so irgendwie regeln kann.

Habe dem gesagt, dass ich per E-Mail den Willen gezeigt hab, dass ich ALG II brauche und das sollte ja auch gehen. Naja, hat der nicht gesehen im System aber ich soll diese mitnehmen, ausgedruckt zum Termin.

Mal schauen was sich ergibt. Hoffe, das Jobcenter übernimmt die Kosten für den März und alles ist ok.

Viele Grüße

TannyTob

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Beitragvon TannyTob » 07.04.2013, 23:06

Hallo,

war beim Jobcenter und habe den Antrag gestellt.

Was bedeutet jedoch -> bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres familienversichert?

Bis zu meinem 24. Geburtstag? Oder bis zu meinem 23.? Die Mitarbeiterin im Jobcenter meinte, es sei bis zum 24. Lebensjahr. Ich lese jedoch öfter etwas anderes. . .

Dipling
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Beitragvon Dipling » 08.04.2013, 13:20

Jeder ist schon bei der Geburt ("0. Geburtstag") im 1. Lebensjahr, daher bedeutet "vollendetes 23. Lebensjahr" bis zum 23. Geburtstag bzw. genaugenommen bis zum Vortag des 23. Geburtstages.

Eine ggf. mögliche Familienversicherung ist vorrangig, d.h. das Jobcenter muss in diesen Fällen keine Krankenkassenbeiträge entrichten.

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Beitragvon TannyTob » 05.05.2013, 20:59

Hallo!

Da bin ich wieder .. nach Besuchen bei der Krankenkasse und beim Jobcenter jetzt folgende Nachricht:

Ich soll mich rückwirkend für März freiwillig versichern und 154 € aus eigener Tasche zahlen.

Beim Jobcenter wurde mir gesagt, ich müsse mir garkeine Sorgen machen, da ich ja 1-3 Monate nachgehenden Leistungsanspruch habe bla!

Nun will die Krankenkasse das bezahlt bekommen.. :-( Und das soll ich ganz bezahlen .. das finde ich ziemlich unfair, zumal ich aufgrund einer nachweisbaren ansteckenden Angina in der letzten Märzwoche nicht zum Jobcenter gehen konnte ...

Geht da alles mit rechten Dingen zu oder versucht mich da jemand voll übers Ohr zu hauen?

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Beitragvon Vergil09owl » 05.05.2013, 22:44

Ab wann läuft ALG II ?


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