Nochmal Forderung GKV und deren Verrechnung

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Celcite
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Nochmal Forderung GKV und deren Verrechnung

Beitragvon Celcite » 09.04.2013, 09:59

Hallo,

Nach endlosen hin und her mit der KK wurde ein Teil des Mutterschaftsgeldes ausbezahlt.
Jedoch statt der 13€ nur 9€ pro Kalendertag.

Bescheid hierüber habe ich nach wie vor noch nicht erhalten. Dieser soll jetzt nach der Geburt kommen.

Zwischenzeitig ist das Kind zur Welt gekommen und ich konnte endlich mal persönlich zu meiner KK fahren um das mit der Forderung zu klären.

Erhalten habe ich eine Grundliste zum Kontostand.

Aus dieser geht hervor das am 31.5.2006 262,04€ ein Rückstand zur freiwilligen Versicherung gebucht wurde. Dazu noch 21€ FRW MGVG C (k.A was das bedeutet) und monatlich 12,50€

Diese 12,50€ wurden ab 1.6.06 bis 1.11.09 gebucht so das gesamt 525€ Sollzinsen angefallen sind.

Daraus ergibt sich die Gesamtsumme von 808,04€

So. Und nun versteh ich gar nichts mehr.

Freiwillig versichert war ich im Jahre 2004 bis Juli.
Danach war ich privat versichert zu 30% der Rest lief über die Beihilfe.

Im Jahre 2006 war ich definitiv Privat versichert also kann da kein Rückstand entstanden sein.

Wären diese 262,04€ Beitragsschulden aus 2004 dann müssten ja doch vor 1.6.06 schon Sollzinsen entstanden sein, oder?

Und warum wurden nach 1.11.09 keine weiteren Sollzinsen gebucht?
Seit 1.11.09 bin ich wieder bei dieser KK versichert liegt das daran?

Zumal ja Beitragsschulden aus 2004 auch 2004 schon gebucht hätten sein müssen oder nicht?

Ich mein, Grundsätzlich habe ich kein Problem damit wenn ein Teil meines Mutterschaftsgeldes verrechnet wird sofern die Forderung auch gerechtfertigt ist.
Ich kann aber null nachvollziehen das diese Forderung irgendwie gerechtfertigt wäre.

Wie gesagt, Beitragsschulden könnten höchstens 2004 entstanden sein weil danach durchgängig Private KKV bestand was der GKV auch bekannt war.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 09.04.2013, 19:42

Nun ja, mal wieder niedlich das Verfahren der Kasse.

Aus heiterem Himmel hält man einfach etwas ein.

Verfahrensrechtliche Vorschriften, die bei einer Aufrechnung zu berücksichtigen sind, kennt die Kasse vermutlich nicht bzw. kehrt sie diese geflissentlich unter den Teppich.

Zunächst einmal ist klarzustellen, dass die Kasse grundsätzlich vermeintliche Beitragsansprüche mit einer lfd. Mutterschaftsgeldzahlung aufrechnen kann.

Dies ergibt sich aus § 51 SGB I.

Zitat:

§ 51 Aufrechnung


(1) Gegen Ansprüche auf Geldleistungen kann der zuständige Leistungsträger mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen, soweit die Ansprüche auf Geldleistungen nach § 54 Abs. 2 und 4 pfändbar sind.

(2) Mit Ansprüchen auf Erstattung zu Unrecht erbrachter Sozialleistungen und mit Beitragsansprüchen nach diesem Gesetzbuch kann der zuständige Leistungsträger gegen Ansprüche auf laufende Geldleistungen bis zu deren Hälfte aufrechnen, wenn der Leistungsberechtigte nicht nachweist, dass er dadurch hilfebedürftig im Sinne der Vorschriften des Zwölften Buches über die Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch wird.


Okay, wie Du siehst "kann" die Kasse grundsätzlich aufrechnen. Sie kann es muss es aber nicht.

Soweit und so gut.

Allerdings stellt diese Aufrechnung einen sog. Verwaltungsakt der Kasse dar.

Da diese beabsichtigte Aufrechnung natürlich Dein Recht auf Mutterschaftsgeld beschneidet, hat die Kasse zwingend vorher Dir mitzuteilen, dass sie gedenkt aufzurechnen. Dies nennt man eine sog. Anöhrung gem. § 24 SGB X. Diese ist zwingend vorher zu machen und nicht einfach stumpf aufrechnen.

Diese Mitteilung (vorher) wird in der Praxis sehr gern unter den Teppich gekehrt.

Also begeht die Kasse schon mal einen Form- bzw. Verfahrensfehler. Ferner hat die Kasse im Rahmen des auszuübenden Ermessen (Kasse kann aufrechnen / sie muss es nicht) auch zu prüfen, ob Du durch die Aufrechnung vielleicht hilfebedürftig nach dem SGB II wirst.

Auch dies unterlässt die Kasse offensichtlich.

Also, meiner Meinung nach völlig daneben und zudem rechtswidrig.

Die Deutsche Rentenversicherung verrechnet häufig auch irgendwelche Ansprüche. Aber dort ist es kein Thema; bevor aufgerechnet wird, teilt man dies den Kunden mit und gibt ihm Gelegenheit, sich zu äußern.

Warum machst es die Deutsche Rentenversicherung so? Ganz einfach; die kennen sich mit den Gesetzen aus.


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