Hallo zusammen,
ich bin Dobsa, die Threaderstellerin. Mein alter Benutzername hat komischerweise nicht mehr funktioniert, deswegen habe ich mich eben noch mal neu anmelden müssen. War jetzt aus verschiedenen Gründen lange nicht mehr online und konnte mich jetzt erst wieder diesem eigentlich saumäßig brennendem Thema widmen.
Erst mal viele Dank für die bisherigen Antworten. Ein Bekannte hat mich vorhin angerufen und mir erzählt, dass sie mit ihrer KV telefoniert hätte und diese wegen uns ausgefragt hätte, weil ihr das soviel Sorgen bereitet hat.
Und jetzt sitze ich hier und mir qualmt die Birne - kann gerade nicht mehr geradeaus denken.
Ich fass mal kurz zusammen, was ich meine - auch durch Infos aus dem Netz -kapiert zu haben.
1. Versicherungspflicht besteht für alle, außer für die, die rausfallen (Beamte etc.)
2. Selbstständige müssen sich freiwillig versichern, ihr monatlicher Beitrag richtet sich nach ihrem Einkommen.
3. Wer nicht versichert ist, muss nachzahlen.
4. Gem. §25 SGV IV beträgt die Verjährungsfrist 4 bzw. bei Vorsatz 30 Jahre, wenn es um Nachzahlungen der Beträge der gesetzlichen Versicherungen geht.
5. Als Selbstständiger kommt man, wenn man mangels Geld jahrelang nicht versichert war, nur in die gesetzliche KV, wenn man mindestens 12 Monate lang am Stück angestellt war mit Verdienst über 450 €.
6.War man vorher aber gesetzlich versichert, ist die letzte ges. KV für einen zuständig; diese fordern dann den kompletten Betrag zurück; wegen Verjährung alles ab 2009. Ratenzahlung ist dabei möglich, es wird der Basistarif von 150 € berechnet.
7. Familienversicherung geht sowieso nicht, wenn hauptberuflich selbstständig und Einkommen über 300 und ein paar Zerquetschte.
So. Und jetzt auf unseren Fall bezogen meine Fragen:
1. Mein Freund hätte sich also nach Ausscheiden aus der Familienversicherung als Honorarkraft also freiwillig versichern müssen, was er aber versäumt hat.
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Wenn er sich jetzt versichern will, kommt es dann darauf an, ob er vorher über die Familienversicherung privat oder gesetzlich versichert war?! Er war ja vorher nie selbst versichert.
Also, wenn es sich um eine private Familienversicherung handelte, könnte er nur in die gesetzliche zurück, wenn er mindestens 12 Monate am Stück als Angestellter arbeitet und mehr als 450 € verdient?
Und könnte er andersherum problemlos zurück in die gesetzliche (mit Nachzahlung) , wenn er vorher gesetzlich familienversichert war?
Oder ist es eh Hupe, weil er eben selbstständig ist und diese 3 Monatsfrist zur Anmeldung der freiwilligen Versicherung verpasst hat?
Also dann entweder 12 Monate am Stück angestellt oder aber Pech und nur private Versicherung möglich?
2.
Würde eine private Versicherung auch Beträge nachfordern oder eben nicht, weil es sich ja um eine freiwillige Versicherung handelt?! Hab den einen Post so verstanden, dass man dann sogar noch mehr zahlen müsste?!
3.
Wenn uns nur die Option Privat bleibt, wie hoch sind denn da die Beiträge bei ca. 1000-1300 € netto? Und warum raten viele einem von der privaten ab - weil die Beiträge im Alter so steigen?
4.
Zur Verjährungsfrist bei Vorsatz - hab leider keinen Kommentar zu dem entsprechenden § im Netz gefunden: Wenn ein Selbstständiger sich eigentlich freiwillig versichern müsste, dies aber nicht tut, weil er es sich nicht leisten kann - handelt er dann vorsätzlich? Also dann Rückzahlung ab 2007 statt 2009?!
5.
Mein Freund möchte jetzt seine Ausbildung als Erzieher nachholen, damit er danach endlich in dem Job als Angestellter arbeiten kann.
Er würde dann im ersten Lehrjahr gerade mal 350 € verdienen - ist er dann über das Angestelltenverhältnis gesetzlich versichert und kämen wir so um eine Nachzahlung herum? Und würde er dadurch auomatisch den Anspruch auf eine Rückkehr in die gesetzlich erlangen? Oder sollten wir dann heiraten, weil mit 350 € zumindest im ersten Jahr die Familienversicherung möglich wäre? Und was passiert dann ab dem 2. Lehrjahr, wo er 600 bekäme?
6. Wenn ihm jetzt was passieren würde, würden uns die Kosten für die Behandlung ein Leben lang angehängt bleiben und fallen dann ggf. sogar auf Angehörige (unsere Tochter, seine vermögende Mutter) zurück?
Boah, ihr merkt, mir qualmt die Birne, kann gerade nicht mehr denken. Ich hoffe, ich war einigermaßen verständlich - habe mein Schreiben gemerkt, dass ich doch weniger gerafft habe, als ich dachte.
Ich danke schon mal für die Aufklärung. Bin echt ratlos, was wir machen können/müssen.
Dachte bislang, wir könnten
a) einfach heiraten und er wäre über mich versichert
oder
b) ihn gesetzl. versichern und die Beträge - wie auch immer - nachzahlen
oder
c)er findet schnell einen Job als Angestellter oder eben eine Ausbildung und wäre dann wieder versichert und müsste auch nix nachzahlen. ]
(*,)