Kurz vor Rente aus Künstlersozialkasse (KSK) ausgeschlossen

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alfredo
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Kurz vor Rente aus Künstlersozialkasse (KSK) ausgeschlossen

Beitragvon alfredo » 20.04.2013, 23:02

Guten Abend,

mir stellen sich unverhofft ein paar dringende Fragen zur Krankenversicherung und auch drum herum:

Alter 62, bisher als selbstständige Künstlerin tätig, seit vielen Jahren über die Künstlersozialkasse sozialversichert. Ende des Jahres wurde ich geprüft, trauriges Ergebnis: Keine Versicherung mehr über die KSK, da mein Einkommen aus der künstlerischen Tätigkeit unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze liegt. In den letzten Jahren lief es tatsächlich nicht mehr richtig und ich hatte deshalb eh schon überlegt, demnächst in Rente zu gehen. Bin verheiratet, mein Mann ist privat krankenversichert.

Bin ziemlich ratlos, was jetzt richtig ist. Klar, freiwillige Versicherung in der GKV geht. Das ist vermutlich nicht gerade billig. Oder besser gleich in Rente gehen? Was bedeutet das für die KV? Oder soll/muss ich mich arbeitslos melden?

Kann mir jemand helfen, etwas Struktur in mein Problem zu kriegen?

Danke schon mal

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 21.04.2013, 10:22

Naj arbeitslso melden kommt da erstmal billger, denn zur Berechnung der freiwilligen Beiträge wird das Einkommen deines Mannes mit eingrechnet. Ein Anspruch auf Arbeitslsoengeld 1 besteht?

alfredo
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Beitragvon alfredo » 21.04.2013, 21:55

Danke für die Nachricht.

Kenn mich mit ALG überhaupt nicht aus. Ich habe über die Künstlersozialkasse KV-, PV- und RV-Beiträge gezahlt, aber keine Arbeitslosenversicherung. Wenn Arbeitslosenversicherung gezahlt worden wäre, wäre das aber ALG II gewesen, oder?

Ob ich ALG I kriege, bezweifel ich, dazu verdient mein Mann (angestellt) vermutlich zuviel.

Ist denn selbstständig bleiben eine Option? Oder würden dann die Einkünfte meines Mannes auch eingerechnet? Bei der KSK hat das bisher niemanden interessiert.

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 22.04.2013, 00:00

Guten Abend, soweit ich das weiss besteht in der KSK keine Versicherungspflicht in der ALV , Beitragsgruppe 1- 1- 01 - Kranken-Renten-Pflegeversicherugn nicht Arbeitslsoenversicherung. ALG II würde es nur geben wenn du insgesamt bedürtig wärest, da dein Man ein entsprechendes Einkommenh at, schwierig sehr schwierig, einen anspruch auf ALG II geltend zu machen.

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... /meldungen
/2006_09_01_78166777_Arbeitslosenversicherung.php.
Bei der freiwilligen Versicherung wird die Hälfte des Einkommens deines Ehemannes mit zur Beitragsberechnung herran gezogen. Man müßte sich jezt beraten lassen wie es denn mit der Rente aussieht.

Aber vieleicht weiss hier jemand einen besseren Rat.


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