Freiwillig GKV nach Zeitvertrages?Kann PKV Ehefrau ablehne?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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Krankengeld wurde bis März 2010 bezogen dann wurde die Erwerbsminderungsrente bis März 2012 bewilligt. Danach wurde ALG II bis Okt. 2012 bezogen. Haben auch die Verlängerung der Rente beantragt diese wurde aber März 2012 abgelehnt das Wiederspruchsverfahren läuft bis heute, sieht aber nicht gut aus die RV hat bereits Ablehnung durch blicken lassen.
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- Postrank7
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Denn besteht ab dem 01.05.2013 eh Versicherungspflicht, als Beitragspflichtige Rentenantragsstellerin meiner Meinung nach, wenn das Verfahren bis dahin nicht abgeschlossen ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 sGB V
§ 225 SGB V
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/225.html
§ 226 SGB V gibt denn vor wie die Beiträge zu berechnen sind
wäre eh denn nix mit der PKV
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
§ 5 Abs. 1 Nr. 11 sGB V
§ 225 SGB V
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§ 226 SGB V gibt denn vor wie die Beiträge zu berechnen sind
wäre eh denn nix mit der PKV
Zuletzt geändert von Vergil09owl am 13.03.2013, 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
MfG
ratte1
Grds. endet das Beschäftigungsverbot ja mit dem Beschäftigungsende. Daher würde anschließend grds. Vermittlungsfähigkeit und bei Vorliegen der Vorversicherungszeiten auch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 bestehen. Allerdings sollte hier mit dem behandelnden Arzt rechtzeitig - also noch während der Beschäftigung - geklärt werden, ob nicht vielleicht doch eine AU (also die generelle Unfähigkeit zur Ausübung einer Beschäftigung) vorliegt. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass kurz vor Ende des Beschäftigungsverhältnisses der Arzt Arbeitsunfähigkeit feststellt und damit der Anspruch auf zunächst Krankengeld bis zum Schutzfristbeginn und dann auf Mutterschaftsgeld mit allen positiven Auswirkungen auf die Mitgliedschaft besteht.Czauderna hat geschrieben:logisch ist, dass bei einem Beschäftigungsverbot keine AU. vorliegen kann, das schliesst sich gegenseitig aus. AU. bedeutet, dass man eine ausgeübte Tätigkeit wegen einer Erkrankung nicht ausführen kann oder für eine Vermittlung einer Tätigkeit nicht zur Verfügung steht. Beschäftigungsverbot heißt, dass man sowieso nicht arbeiten darf ... Krankengeld als Lohnersatzleistung gibt es in diesen Fällen nicht, ergo schließt ein Beschäftigungsverbot die AU. aus, meine ich.
MfG
ratte1
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Hallo,
wir haben das Problem jetzt mit einem Brief an die Firmenzentrale in Bayern gelöst. Habe da mal an das Sozialverhalten des Unternehmens appeliert. Die haben dann doch tatsächlich den Zeitvertrag bis zum 31.08 verlängert also bis zum Ende des Mutterschutzes. Jetzt meine Frage an euch wie lange ist meine Lebensgefährtin den jetzt beitragsfrei in der GKV bzw. wann müssen wir uns wieder mit dem Thema beschäftigen?
Gruß
Calimero
wir haben das Problem jetzt mit einem Brief an die Firmenzentrale in Bayern gelöst. Habe da mal an das Sozialverhalten des Unternehmens appeliert. Die haben dann doch tatsächlich den Zeitvertrag bis zum 31.08 verlängert also bis zum Ende des Mutterschutzes. Jetzt meine Frage an euch wie lange ist meine Lebensgefährtin den jetzt beitragsfrei in der GKV bzw. wann müssen wir uns wieder mit dem Thema beschäftigen?
Gruß
Calimero
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