Krankengeld

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Labrador99
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Krankengeld

Beitragvon Labrador99 » 03.07.2013, 12:03

Servus,

ich brauch euren Rat bei einer Aufgabe:

Das Krankengeld...

...(A) stellt sicher, dass der Versicherte keine Einkommenseinbuße durch Krankheit hat

...(B) ist für Versicherte der GKV gesetzlich definiert, hingegen nicht für die private Krankenversicherung


Lösungsidee:

A) macht sinn
B) hab ich rechertiert, dass tatsächlich privat versicherte keinen gesetzlich geregelten Ansruch auf Krankengeld haben.
Allerdings bin mir nicht, weil wie gesagt auch A sinn macht

Deswegen würde ich mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet.

grüße

Labrador99
Zuletzt geändert von Labrador99 am 03.07.2013, 13:25, insgesamt 1-mal geändert.

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 03.07.2013, 13:18

warum macht A Sinn?

Labrador99
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Beitragvon Labrador99 » 03.07.2013, 13:27

Um das laufende Einkommen bei einer länger anhaltenden Krankheit zu sichern, gibt es eine Versicherungsleistung von der gesetzlichen Krankenkasse – das Krankengeld. Diese Sozialleistung ist eine sogenannte Lohnersatzleistung. Sie wird nur dann gezahlt, wenn der versicherte Patient nach sechs Wochen Krankheit keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber hat

=> http://www.krankengeld.org/

=> so dass meines Erachtens nach Krankengeld gezahl wird, damit den versicherten auch im Falle einer Krankeheit keine Einkommeneinbuße enstehen, sondern diese jedenfalls zum Teil durch das Krankengeld abgefangen werden

grüße

martin0815
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Beitragvon martin0815 » 03.07.2013, 16:05

jo, nach dem editieren deines Beitrags macht A jetzt Sinn... ;-)


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