Guten Tag
wie schön das es dieses Forum gibt. Bin jetzt Mitglied. Einige Beiträge hier habe ich mir schon angeschaut leider treffen diese es nicht auf meine Situation zu. Daher mach ich jetzt erstmal ein neues Thema auf.
Vielleicht finde ich ja Hilfe.
Seit etwas mehr als zwei Jahren bin ich bei einer GKV freiwillig Pflichtversichert und zahle den unteren Satz von einhundertpaarundfuffzig Euro. Jetzt will die KV mein Einkommen ermitteln. Ich beziehe keine Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder nichtselbstständiger Tätigkeit. Bestreite meinen Unterhalt aus einem kleinem Bankkonto mit Zinsen p. a. von unter 900 €. Einen Freistellungsauftrag habe ich nicht erteilt. Ledig, keine Angehörige.
Ich gehe davon aus das die GKV mein Guthaben bei der Bank nicht als Einkommen einstufen kann. Liege ich da richtig? Angaben zur ausgeübten Tätigkeit müsst ich mit Hausmann angeben. Was ist ein "Hausmann" in rechtlicher Hinsicht? Und inwieweit muß ich die Frage wodurch mein Lebensunterhalt sichergestellt wird überhaupt beantworten?
Ein Kommentar wäre wirklich nett.
Grüße an alle.
Ermittlung meines Einkommens von GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Vermögen zählt nicht als Einkommen. Lediglich die Erträge (z.B. Zinsen, Mieteinnahmen) sind beitragspflichtig - was im konkreten Fall ohne weitere Einkünfte nur bei hohen Erträgen eine Rolle spielt, da ohnehin die Mindestbemessung von ca. 900 EUR monatlich greift, was ca. 150 EUR Beitrag entspricht.
Ein "Hausmann" ist als "nicht erwerbstätig" einzustufen, vielleicht ist diese Bezeichnung etwas klarer.
Die Kasse kann Nachweise fordern - etwa Belege über die Höhe der Zinseinnahmen oder (zumindest bei bestimmten Einkommensarten) einen Steuerbescheid.
Ein "Hausmann" ist als "nicht erwerbstätig" einzustufen, vielleicht ist diese Bezeichnung etwas klarer.
Die Kasse kann Nachweise fordern - etwa Belege über die Höhe der Zinseinnahmen oder (zumindest bei bestimmten Einkommensarten) einen Steuerbescheid.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 4 Gäste