Kasse verlangt rückwirkend Beiträge

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Ryle
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Kasse verlangt rückwirkend Beiträge

Beitragvon Ryle » 17.07.2013, 22:04

Hallo,
heute meldet sich die Krankenkasse bei meiner Mutter mit dem Anliegen, dass mein Bruder seit 11.2012 nicht mehr familienversichert sei und möchte nun rückwirkend die Beiträge erstattet haben.
Er ist zur Zeit Ausbildungssuchend hat weder ALGI/II noch sonstige Einkünfte und alle gingen bisher davon aus, dass er eben noch in der Familienversicherung mitversichert ist.
Allerdings wurde weder meine Mutter, noch er über den Austritt der Familienversicherung informiert und nun will man rückwirkend Beiträge verlangen ? Hätten die sich da nicht schon früher melden müssen ?

Mal davon abgesehen, dass ich diesen Fall schon kurios genug finde, fällt das Ganze nicht unter diesen neuen Schuldenerlass der vor kurzem beschlossen wurde, oder gilt das nur für diejenigen die schon vor 2007 keine Versicherung hatten ? Ich steige da nicht ganz durch.

Bin für jede Hilfe dankbar.

Rossi
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Beitragvon Rossi » 17.07.2013, 22:52

Immer schön ruhig bleiben; die Gesetzesänderung kommt.

Ferner ist die Kasse sehr gut drauf. Der Bruder hat bislang keine Mitteilung von der Kasse bekommen, dass die Fami im November 2012 beendet ist. Dies allein ist schon göttlich. Denn die Kasse muss die Beendigung der Fami feststellen. Hierzu gibt es mehrere einschlägige sozialgerichtliche Entscheidungen. Die Fami endet nicht von selber; es ist also kein Selbstvollzug im Gesetz.

Diese Feststellung (Beendigung der der Fami) hat die Kasse satte und fette 9 Monate später gemacht. Zum glohreichen Abschluss für dies Versäumnis kommt dann die kpl. vermeintliche Nachzahlungspflicht. Na wunderbar; wo leben wir?!

Hier ein Auszug aus meinen Unterlagen:

Dies hat auch das LSG Bayern am 29.6.06 so entschieden (L 4 KR 359/05):
„Es bedurfte im vorliegenden Fall nämlich einer Verwaltungsentscheidung der Beklagten, aus der hervorging, dass die Familienversicherung beendet war, denn § 10 SGB V enthält keine des Selbstvollzuges fähige Regelung, sondern bedarf der rechtsstaatsgemäßen Umsetzung durch die Verwaltung. Diese wird ermächtigt und verpflichtet, unter anderem die Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung zu prüfen sowie bei Verneinung einen entsprechenden, die Familienversicherung ablehnenden Verwaltungsakt zu erlassen (vgl. hierzu § 289 SGB V).“

Ebenso das BSG in seiner Entscheidung 4 RK 1/94 vom 16.11.95: „Einen Selbstvollzug des Gesetzes gibt es im Sozialverwaltungsrecht - also auch im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung - grundsätzlich nicht“.



Also gibt es schon mal ne BSG-Entscheidung. Die Kasse mag sich zunächst mal selber an die Nase packen.

Ryle
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Beitragvon Ryle » 18.07.2013, 08:26

Vielen Dank schon mal !
Immer schön ruhig bleiben; die Gesetzesänderung kommt.

Also würde die Änderung auch hier greifen und die angeblich entstandenen Schulden erlassen, ja ?

Die hätten doch zumindest schreiben müssen, dass die Familienversicherung geendet hat und dann eventuell auch die nicht gezahlten Beiträge einfordern müssen, oder nicht ?
Man kann sich doch nicht 9 Monate später melden, behaupten jetzt wäre er ohne Bescheid und ohne sein Zutun freiwillig versichert worden, und dann Nachzahlungen verlangen.
Kommt mir irgendwie so vor, als hätte man jetzt vor der Gesetzesänderung noch mal fix nachgesehen, bei wem noch was zu holen ist...

Was wäre denn dein Tip. Erstmal alles ignorieren was kommt bis die Gesetzesänderung greift oder direkt zu einem Anwalt damit ?

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 18.07.2013, 08:43

Guten morgen wann wurde das 23 Lebensjahr vollendet und wann wurde das erstemal darüber informiert?

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,


Sollte die Kasse nicht rechtzeitig und zeitnah informiert haben, denn gibt es ein Problem.

Allerdings sollt bereits in 11/2012 ein Schreiben rausgegangen sein, denn hat dein Bruder ein Problem, zur Zeit nach der gültigen Rechtslage.

Ignorien ist Mist, weiss bitte auf das entsprechende BSG und LSG Urteil hin, so auf die § 13- 15 SGB I, denn würde ich deutlich machen das es hier ganz eindeutig zu einer, soweit bekannt, Verletzung der Informationspflicht der Kasse gekommen ist. Heißt weiter Verweis auf § 76 ABs. 4 SGB IV das für die Zeit ab 11/0212 bis jetztt Beiträge zu erlassen sind. Ausserdem würde ich zusehen das ggf Leistugnen nach de SGB II beantragt werden, ggf. ein Zuschuss nach § 26 SGB II zur freiwilligen Kranken - udn Pflegeversicherung im Rahmen von ALG II Leistungen.

Den Rest soll dir mal Rossi näher erklären.

Ryle
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Beitragvon Ryle » 18.07.2013, 09:15

Hi,
also soweit ich das nun mitbekommen habe, kam bis dato nichts an. 23 wurde er eben 11.2012. Das einzige was in der Zwischenzeit von der KK kam, waren Briefe wegen der neuen Gesundheitskarte.
Spätestens hier hätte der KK doch auch auffallen sollen, dass er gar nicht mehr familienversichert ist.
Ansonsten aber keinerlei Forderungen oder Mitteilungen, dass die Familienversicherung geendet hätte oder er nun in der freiwilligen Versicherung wäre.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.07.2013, 09:19

upss, das heißt im Prinzip hat die Kasse bestätigt das noch weiter ein Leistungsanspruch besteht, meines Erachtens.

Meine Frage wäre jetzt wurd im Jahr 2012 ein Fragebogen zur Familienversicherung ausgefüllt wo auch bereits bestätigt wurde das dein Brunder nicht studiert und arbeitssuchend ist. Wenn ja, hat die Kasse ein Problem.

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Beitragvon Rossi » 18.07.2013, 09:50

Nun ja Jochen, die Kasse hat eh ein Problem. Denn sie hat nicht zeitnah die Beendigung der Fami festgestellt. Nach meiner Erfahrung passiert dies sogar relativ häufig in der Praxis.

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Beitragvon Vergil09owl » 18.07.2013, 09:52

Denke ich auch so auf den ersten Blick. Ich denke der Rest ergibt sich daraus von selbst.Wenn die Kasse sich Arbeit uund Mühe, Kosten sparen will.

Ryle
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Beitragvon Ryle » 18.07.2013, 11:09

Er wurde erst 2012 wieder in die Familienversicherung aufgenommen. Zuvor war er Zivi und danach noch weiter auf geringfügiger Basis in der Uniklinik weiter angestellt. Als das Arbeitsverhältnis geendet hatte (31.03.2012) war er Ausbildungssuchend und wurde wieder bei der Mutter mitversichert und zu dem Zeitpunkt wurde damals dieser Fragebogen ausgefüllt.


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