Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung

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es111
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Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung

Beitragvon es111 » 04.11.2007, 20:03

Bei mir endet die Elternzeit und ich möchte jetzt wieder etwas berufstätig werden. Ich möchte auch in der GKV selbst krankenversicherungspflichtig sein und dort meine Kinder aufnehmen. Mein Mann ist in einer anderen günstigen GKV; dort möchte ich nicht hin.
Gibt es hier irgendwelche Beschränkungen, wieviel Stunden ich in der Woche mindestens arbeiten muss oder wieviel ich mindenstens verdienen muss, damit ich selbst Familienkrankenversichert bin?

Cassiesmann
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Re: Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung

Beitragvon Cassiesmann » 04.11.2007, 20:30

es111 hat geschrieben:Bei mir endet die Elternzeit und ich möchte jetzt wieder etwas berufstätig werden. Ich möchte auch in der GKV selbst krankenversicherungspflichtig sein und dort meine Kinder aufnehmen. Mein Mann ist in einer anderen günstigen GKV; dort möchte ich nicht hin.
Gibt es hier irgendwelche Beschränkungen, wieviel Stunden ich in der Woche mindestens arbeiten muss oder wieviel ich mindenstens verdienen muss, damit ich selbst Familienkrankenversichert bin?


Sie müssen mehr als 350€/mon. verdienen (Ausnahme Minijob), damit eine eigene GKV-Pflicht für Sie entsteht.

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Re: Krankenversicherungspflicht in der Teilzeitbeschäftigung

Beitragvon DKV-Service-Center » 04.11.2007, 22:09

Hallo es111

Familienkrankenversichert :-) ist was anderes wie eine Krankenversicherungspflicht, diese wird ausgelöst bei einem Versicherungspflichtigen Einkommen von 401 Euro.

Gruß

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Familienkrankenversichert

Beitragvon es111 » 04.11.2007, 22:25

Ja, danke. Bedeutet das, dass ich bei einem Einkommen von 401 EUR und einer 8 Stunden-Woche mich selber krankenversichern kann und muss und dabei auch meine Kinder mit in meine Krankenversicherung aufnehmen kann.

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Re: Familienkrankenversichert

Beitragvon DKV-Service-Center » 05.11.2007, 08:17

Morgen es111

Ja, bitte nocheinmal mit der Krankenkasse sprechen welche vor der Familienversicherung zuständig war, nicht das deren Satzung was anderes aussagt ich hatte schon den Fall da besteht mann auf 15 Wochenstunden.
Gruß


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