Hallo
Es besteht folgender Sachverhalt,jemand ist seit dem 31.01.2011 nicht mehr Krankenversichert,der Grund ist der,das diese Person mit Immobilien ihr Geld verdient hat,wenn man 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft,braucht man kein Gewerbe anmelden,man kann diese dann Steuerfrei verkaufen, wenn man 2Jahre dort selbst gemeldet war.
Damals hat diese Person ein Schreiben von der Krankenversicherung bekommen,das man ab jetzt selber ca 130€ zahlen müsste .Nach einem Telefonat mit einen Sachbearbeiter,in dem man klären wollte, ob man sich das irgendwie sparen kann, kam der “Tipp“ einfach nicht auf die Schreiben zu antworten und dann wird man aus der Versicherung entlassen ohne Versicherungsschutz.
Nun möchte sich diese Person wieder Krankenversichern,muss er nun die Beitrage nach zahlen?
Ich meine, ich habe mal was von irgendwelchen Fristen gelesen, wie man diesen Betrag nicht bezahlen müsste,
Er will das halt nicht nachzahlen,da er ja niemand auf der Tasche lag und wenn er zum Arzt musste (kam 1mal vor) dieses halt aus seiner eigenen Tasche gezahlt hat.
Er hatte sich auch schon mit 2 Versicherungsberatern getroffen um GENAUE Informationen zu bekommen,doch leider konnte keiner genau sagen ob man den Beitrag rückwirkend zahlen muss.
Vielleicht hat jemand von euch ja eine Antwort,er war immer über die Gesetzliche Krankenversichert.
Ich bitte auch darum keine belehrende Ratschläge zu geben wie z.B. „Wie kann man so etwas nur machen?.....“
Er ist/war sich das Risiko bewusst ,ich bitte darum sich an den Frage zu orientieren.
Kurz zusammen gefasst....
Muss man den Beitrag nachzahlen?
Gibt es Fristen bezüglich nachzahlen?kann er vielleicht noch etwas warten damit er nicht bezahlen muss?
Also wie kommt er in die Krankenkasse ohne nachzuzahlen?
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Wiedereinstieg KV akt. kein Versicherungsschutz
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Einen job suchen, nicht das wenn er denn sich tatsächlich nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versichern will noch nachzahlen muss. Wen das neue Gesetz zum 01.08.2013 in Kraft tritt muss er sich eh 14 Tage nach dem Ende der Versicherungspflicht weiter freiwillig versichern, , allerdings müßte denn geprüft werden ob eine hauptveruflich selbständige tätigkeit vorliegt usw
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... id=3118639
http://www.haufe.de/personal/entgelt/sc ... 32814.html
Oder er versucht ab dem 01.08.2013 denn wie beschreiben im forum bis zum 31.12.2013 zurück in die GKV zu kommen. Geht unter Hinweis von § 256 a SGB V neu denn auch.
Wenn dies nicht vorliegt, wird denn halt nach den Einkünften der Beitrag berechnet. Dann ab 152 € im Monat.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159194&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
oder er versucht nach § 256 a ab dem 01.08.2013 in die GKV zu kommen
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s2423.pdf%27]&skin=pdf&bk=Bundesanzeiger_BGBl&tf=xaver.component.Text_0&hlf=xaver.component.Hitlist_0
So wie es aussieht werden denn keine Beiträge nachträglich erhoben
http://www.haufe.de/sozialwesen/versich ... id=3118639
http://www.haufe.de/personal/entgelt/sc ... 32814.html
Oder er versucht ab dem 01.08.2013 denn wie beschreiben im forum bis zum 31.12.2013 zurück in die GKV zu kommen. Geht unter Hinweis von § 256 a SGB V neu denn auch.
Wenn dies nicht vorliegt, wird denn halt nach den Einkünften der Beitrag berechnet. Dann ab 152 € im Monat.
http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159194&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
oder er versucht nach § 256 a ab dem 01.08.2013 in die GKV zu kommen
http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s2423.pdf%27]&skin=pdf&bk=Bundesanzeiger_BGBl&tf=xaver.component.Text_0&hlf=xaver.component.Hitlist_0
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