Ich möchte mich versichern ... oder bin ich es schon?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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ph79
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Ich möchte mich versichern ... oder bin ich es schon?

Beitragvon ph79 » 28.07.2013, 23:07

N'abend!

Vorab: Ich habe bei der ersten Quer-Lektüre festgestellt, dass ich so ziemlich ahnungslos bzw. naiv bin, was das Thema Krankenversicherung angeht. Da dieses Forum mich dann auch noch weiter verwirrt hat ("Pflichtversicherung seit 2007", "neues Gesetz ab 01.08." - beides war mir bis heute unbekannt) und mir dementsprechend der Kopf raucht, habe ich beschlossen, euch mit ein paar doofen Fragen zu beehren.

Zu meiner Situation:
Ich war bis März 2013 "selbständiger Aufstocker" und somit per ALG2 krankenversichert. Ab April überstieg mein Einkommen den ALG-Satz und das Jobcenter hat mich bei der Krankenkasse abgemeldet. Mit der Neuanmeldung wollte ich etwas warten, um den schwierigen Übergang von ALG2 zu eigenem Einkommen finanziell etwas einfacher zu gestalten. (Da ich in den letzten 10 Jahren nur einmal ne Arztpraxis von innen gesehen habe, war der fehlende Versicherungsschutz ein akzeptables Risiko.)

Ab August wollte ich mich wieder versichern und beim Zusammensuchen der Unterlagen, habe ich mich gefragt, ob bei einer Abmeldung durch das Jobcenter der Versicherungsschutz tatsächlich erlischt. Also google angeschmissen und hier gelandet ... und statt ner Lösung weitere Fragen ;-)

Also:

1. Hat eine Abmeldung durch das Jobcenter zur Folge, dass der Versicherungsschutz (und die Beitragspflicht) erlischt oder hätte ich noch gesondert kündigen müssen?

2. Hätte ich überhaupt kündigen können (Stichwort Versicherungspflicht ab 2007)?

3. a) Was mach ich nu am besten? (Zielsetzung: Für April bis Juli möglichst nichts zahlen)
b) Wann mach ich es am besten? (Vor dem 01.08. oder nach dem 01.08.)
c) Wo mach ich es am besten? (bisherige Kasse oder neue Kasse)

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 29.07.2013, 07:27

Bist du sicher das das JobCenter dich schon abgemeldet hat, hat?

siehe hier.

§ 256 a ab dem 01.08.2013

http://www.bgbl.de/Xaver/text.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl113s2423.pdf%27]&skin=pdf&bk=Bundesanzeiger_BGBl&tf=xaver.component.Text_0&hlf=xaver.component.Hitlist_0


Hat die Kasse dich denn schon informiert das du nicht mehr versichert bist? Übrigens die Versicherungspflicht besteht seit dem 01.04.2007. Grundsätzlich bist du weiter versichert nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Manche Kassen geben den nach dem ersten Anschreiben die Sache an das HZA ab. Mit einer Beitragsforderung nach dem höchstsatz. Ich würde mich da doch schonmal mit deiner alten Kasse in Verbindung setzen.


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