Hallo verehrte Thread-leser,
ich bin in einer doch irgendwie verworrenen Situation.
Für eure Meinungen wäre ich sehr dankbar!! (:
Meine Lage ist wie folgt:
Ich habe mich am 19.04. dieses Jahres vom Studium exmatrikulieren lassen (ohne Studienabschluss) und war bis zum 15.06. über meine Mutter familienversichert. Da ich ab diesem Tag 23 Jahre alt geworden bin und nicht mehr in Ausbildung war hätte ich doch meiner Meinung nach eine freiwillige Versicherung annehmen müssen.
(GKV und beziehe keine "Sozialleistungen".)
Habe natürlich am Tag der Exmatrikulation der AOK bescheid gegeben, meine Exmatrikulationsbescheiningung übergeben und mich umgehend ausbildungssuchend gemeldet. Nach einem Gespräch mit meiner zuständigen Beraterin bin ich jedoch bis jetzt noch in
eine studentische Versicherung eingetragen wurden. (Bis Semesterende 30.09.)
Die Exmatrikulation erfolgte ja eigentlich auf den Tag und nicht erst am Semesterende. (Steht auch so auf der Exmatrikulationsbescheinigung.)
Nun gingen mir verschiedene Gedanken durch den Kopf.
Wenn ich bei der AOK als in Ausbildung gelte (laut studentischer Versicherung) hätte man mich doch auch bis zum 30.09. familienversichern können. (Da ich unter 25 bin und in "Ausbildung")
Andererseits, wie schon oben geschrieben, hätte ich doch nach meiner Einschätzung eine freiwillige Versicherung annehmen müssen.
Ich bin mir ehrlich gesagt auch nicht wirklich sicher ob ich nun noch im gesamten Sommersemester dieses Jahres als eingeschriebener Student für die Uni gegolten habe oder nicht, denn beim jetzigen erneuten einschreiben musste ich den Semesterbeitrag seperat überweisen, weil ich bei der Bewerbung noch als "eingeschrieben" galt.
(Ab Oktober will ich mich wieder familienversichern lassen.)
Auf der Immtrikulationsbescheinigung die ich noch ausdrucken kann für das Sommersemester stehe ich als eingeschrieben drin.
Die Exmatrikulationsbescheinigung dagegen sagt aus, das ich ab dem 19.04. exmatrikuliert bin. (Wie bei der Exmatrikulation auch angegeben.)
Sommersemester: 01.04.2013 bis 30.09.2013
Gibt es eine Möglichkeit sich rückwirkend ab dem 15.06. familienversichern zu lassen und eine Rückforderung zu beantragen?
Oder müsste ich dann damit rechnen das die AOK meint ich wäre ja ab dem 19.04. exmatrikuliert gewesen und müsste die fehlenden Beträge (freiwillige minus studentische) zurückzahlen?
(Nur wieso versichert mich die KK dann als Student obwohl alle Unterlagen vorliegen.)
Gibt es eine art Übergangsfrist von der Krankenkasse bezüglich des Semesterendes oder ist das ganze einfach ein Fehler der Krankenkasse?
Ich bin wirklich etwas verwirrt über diese Situation.
Mit Freundlichen Grüßen
Krankenkasse - falsch versichert?!
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Nun ja, meine bescheidene Auffassung; Du verrennst Dich.
Du versuchst die speziellen Regelungen der sog. studentischen "Pflichtversicherung" im Einklang mit den Regelungen der Familienversicherung zu bringen. Damit landen wir bei dem Problem, dass leider Äpfel keine Birnen sind.
Du hast völlig recht; die studentsiche Pflichtversicherung endet gem. § 190 Abs. 9 SGB V mit dem Ablauf des Semesters, in dem der Student zuletzt eingeschrieben war.
Jetzt die Gretchenfrage? Bist Du bislang als Student "pflichtversichert gewesen"? Hast Du den studentischen Pflichtbeitrag von ca. 70,00 € mtl. gezahlt? Die Frage kannst Du dir selber beantworten; es ist ein klares Nein!
Somit gilt schon mal nicht die spezielle Regelung des § 190 Abs. 9 SGB V.
Du bist nämlich bislang famlienversichert gewesen. Hier gelten speziell die Regelungen des § 10 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 SGB V.
Nach der Nr. 3 des § 10 Abs. 2 SGB V besteht ein Anspruch auf eine Familienversicherung (25. Lebensjahr) nur solange, in dem Du dich tatsächlich in einer Ausbildung befindest.
Zitat:
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden
Weitere Gretchenfrage. Befindest Du dich nach der Exmatrikualtion noch in Ausbildung? Nein!
Noch eine Gretchenfrage. Gibt es im § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V (Fami bis 25. Lebensjahr) eine ähnliche lautende Vorschrift wie in § 190 Abs. 9 SGB V (studentische Pflichtversicherung mit Galgenfrist). Nein.
Du versuchst die speziellen Regelungen der sog. studentischen "Pflichtversicherung" im Einklang mit den Regelungen der Familienversicherung zu bringen. Damit landen wir bei dem Problem, dass leider Äpfel keine Birnen sind.
Du hast völlig recht; die studentsiche Pflichtversicherung endet gem. § 190 Abs. 9 SGB V mit dem Ablauf des Semesters, in dem der Student zuletzt eingeschrieben war.
Jetzt die Gretchenfrage? Bist Du bislang als Student "pflichtversichert gewesen"? Hast Du den studentischen Pflichtbeitrag von ca. 70,00 € mtl. gezahlt? Die Frage kannst Du dir selber beantworten; es ist ein klares Nein!
Somit gilt schon mal nicht die spezielle Regelung des § 190 Abs. 9 SGB V.
Du bist nämlich bislang famlienversichert gewesen. Hier gelten speziell die Regelungen des § 10 Abs. 2 Nr. 2 bzw. 3 SGB V.
Nach der Nr. 3 des § 10 Abs. 2 SGB V besteht ein Anspruch auf eine Familienversicherung (25. Lebensjahr) nur solange, in dem Du dich tatsächlich in einer Ausbildung befindest.
Zitat:
3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden
Weitere Gretchenfrage. Befindest Du dich nach der Exmatrikualtion noch in Ausbildung? Nein!
Noch eine Gretchenfrage. Gibt es im § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V (Fami bis 25. Lebensjahr) eine ähnliche lautende Vorschrift wie in § 190 Abs. 9 SGB V (studentische Pflichtversicherung mit Galgenfrist). Nein.
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