450 Euro Job und freiwillig GKV als Selbständig. m. 2 Kinder

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JackNapier
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450 Euro Job und freiwillig GKV als Selbständig. m. 2 Kinder

Beitragvon JackNapier » 12.09.2013, 22:52

Hi,

ich habe da ein Problem.

Ich habe einen 450 Euro Job und bin aktuelle noch über meine zukünftige Exfrau Familienversichert.

Ich mache mich nun aber ab dem 01.10. selbständig (ohne Zuschüsse vom Amt) neben meinen 450,- Euro Job und verdiene dort zunächst ca. 560,- Euro monatlich.

Nun muss ich mich ja selbst freiwillig versichern bei einer GKV.

Ist es richtig das ich dort 247,88 Euro pro Monat zahlen muss?

Was passiert mit meinen 2 Kindern? Sind die dann über mich beitragsfrei Familienversichert? Da ich ja auch das Sorgerecht habe?

Und gibt es da irgend eine Möglichkeit wie ich um diesen Hohen Beitrag drum rum komme?

Danke schon mal im Voraus!

Czauderna
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Re: 450 Euro Job und freiwillig GKV als Selbständig. m. 2 Ki

Beitragvon Czauderna » 13.09.2013, 12:09

JackNapier hat geschrieben:Hi,

ich habe da ein Problem.

Ich habe einen 450 Euro Job und bin aktuelle noch über meine zukünftige Exfrau Familienversichert.

Ich mache mich nun aber ab dem 01.10. selbständig (ohne Zuschüsse vom Amt) neben meinen 450,- Euro Job und verdiene dort zunächst ca. 560,- Euro monatlich.

Nun muss ich mich ja selbst freiwillig versichern bei einer GKV.

Ist es richtig das ich dort 247,88 Euro pro Monat zahlen muss?

Was passiert mit meinen 2 Kindern? Sind die dann über mich beitragsfrei Familienversichert? Da ich ja auch das Sorgerecht habe?

Und gibt es da irgend eine Möglichkeit wie ich um diesen Hohen Beitrag drum rum komme?

Danke schon mal im Voraus!


Hallo,
zunächst zur Familienversicherung - ja, die beiden Kinder sind weiterhin kostenfrei familienversichert in der GKV - ob bei dir oder einer Ehefrau spielt dabei keine Rolle.
Was deine Versicherung angeht so solltest du dich deswegen mit deiner künftigen Krankenkasse in Verbindung setzten. Diese präft nämlich ob du hauptberuflich Selbständig bist oder ob du zum Kreis der sonstig, freiwillig Versicherten gehörst. Entscheidend Punkte für die Prüfung sind die wöchentliche Stundenzahl und die wirtschaftliche Bedeutung
des Arbeitseinkommens (Selbständigkeit). Sollte die Kasse zum Ergebnis "Hauptberuflich selbständig" kommen gilt für die entweder die normal Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 2.021,25 €
bzw,. auf Antrag 1.347,50 € - was einen Mindestbeitrag von 342,51 € bzw. 228,60 € (ohne Krankengeld incl. Pflegeversicherung) zuz Folge hätte.
Sollte die Kasse aber auf sonstig freiwillig Versicherter entscheiden gilt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 898,33 €, was einen Mindestbeitrag von 152,27 € zur Folge hätte.
Gruss
Czauderna


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