Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe einige Fragen zur GKV und hier speziell zu der „magischen“ Altersgrenze 55! Dieses Alter hatte ich am vergangenen 1. des Monats August erreicht!
Im Jahre 2007 bin ich nach Asien ausgewandert und habe mich auch damals bei meiner Krankenkasse abgemeldet. Eine private Vollkrankenversicherung bin ich zu keinem Zeitpunkt beigetreten. Lediglich eine Auslandskrankenversicherung fuer die ersten 3 Jahre (2007-2010) hatte ich bei der DKV in Anspruch genommen. Eine versicherungspflichtige Beschaeftigung bin ich seit 2007 auch nicht nach gegangen!
Nun ist es leider so, dass ich aus persoenlichen Grunden wieder nach Deutschland zurrueckkehren muss und dort auch erst einmal als arbeitssuchend gefuehrt werde.
Meine Fragen: Gilt diese Altersgrenze 55 fuer alle, heisst, muss ich auch im Zweifelsfall als Arbeitsloser einer PKV beitreten und sicher ebenso wichtig, kommt das Arbeitsamt sei es bei ALG oder Hartz 4 auch dafuer auf?
Wie verhaelt es sich bei einem vielleicht doch dann eintretenden Beschaeftigungsverhaeltnis?
Ich bin ein wenig Rat- und auch Wissenslos! javascript:emoticon('#-o')
Hoffe ihr koennt mir meine Fragen beantworten!
Liebe Gruesse
EVENT
Hoechstbeitrittsaltersgrenze GKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Zwangsläufig ...
... ist das
Hallo Event,
aus dem Kontext heraus warst Du aber sicher bis 2.2007 "gesetzlich", ob pflicht- oder freiwillig versichert, spielt hier keine Rolle.
Gruß von
Gerhard
zwar nicht, denn es gibt auch privat versicherte Angestellte.angestellt bis 02. 2007 und somit Mitglied einer GKV!
Hallo Event,
aus dem Kontext heraus warst Du aber sicher bis 2.2007 "gesetzlich", ob pflicht- oder freiwillig versichert, spielt hier keine Rolle.
Gruß von
Gerhard
Okay, Du bist zuletzt in der GKV gewesen. Dies ist der richtige Heimathafen.
Du solltest direkt nach der Rückwanderung Kontakt mit der damaligen Kasse aufnehmen. Dort bist Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V versicherungspflichtig. Bei dieser Versicherungspflicht gilt die Altersgrenze von 55 Jahren nicht.
Wenn Du dann bspw. nach 1 Monat eine Tätigkeit aufnimmst, dann spielt es auch keine Rolle, dass Du über 55 Jahre alt bist.
Wenn Du allerdings sofort mit der Rückwanderung eine Arbeit (sv-pflichtig) aufnimmst, dann gilt die 55ér Grenze.
Du solltest direkt nach der Rückwanderung Kontakt mit der damaligen Kasse aufnehmen. Dort bist Du gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V versicherungspflichtig. Bei dieser Versicherungspflicht gilt die Altersgrenze von 55 Jahren nicht.
Wenn Du dann bspw. nach 1 Monat eine Tätigkeit aufnimmst, dann spielt es auch keine Rolle, dass Du über 55 Jahre alt bist.
Wenn Du allerdings sofort mit der Rückwanderung eine Arbeit (sv-pflichtig) aufnimmst, dann gilt die 55ér Grenze.
Hallo Rossi,
was kann ich sagen! Schlichtweg ein herzliches Danke Schoen fuer diese doch sehr erfreuliche Auskunft!
Da sind mir gerade eben doch tatsaechlich einige Steine vom Herzen gefallen hatten sich hinsichtlich dieser Fragestellung doch einige Sorgenfalten auf meiner Stirn breit gemacht!
Vielen Dank noch einmal! Klasse!
Seid lieb gegruesst
Event
was kann ich sagen! Schlichtweg ein herzliches Danke Schoen fuer diese doch sehr erfreuliche Auskunft!
Da sind mir gerade eben doch tatsaechlich einige Steine vom Herzen gefallen hatten sich hinsichtlich dieser Fragestellung doch einige Sorgenfalten auf meiner Stirn breit gemacht!
Vielen Dank noch einmal! Klasse!

Seid lieb gegruesst
Event
Funktioniert einwandfrei
Habs gerade mal getestet
Gerade eben stand da nämlich noch "getextet"
Gruß von
Gerhard

Gerade eben stand da nämlich noch "getextet"
Gruß von
Gerhard
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