Aufnahme in GKV, aber wie ?

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hübner
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Aufnahme in GKV, aber wie ?

Beitragvon hübner » 08.11.2007, 16:35

Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!

Ein Onklel von mir war 25 Jahre lang selbstständig und in keiner Krankenversicherung. Jetzt ist er Rentner und praktisch pleite. Seine Rente beträgt nicht mal 100,00 €/Monat.
Wie kann ich ihn jetzt in eine Krankenversicherung bekommen ?

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Beitragvon Rossi » 08.11.2007, 17:03

Tja, zunächst musst Du mal aus dem Nähkästchen plaudern.

Wo, wann und wie (gesetzliche KV / oder private KV) war der gute Onkel zuletzt versichert?

Wie alt ist er?

hübner
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Beitragvon hübner » 10.11.2007, 16:23

Er war als Elektrotechniker bei Siemens beschäftgit, bevor er sich selbstständig gemacht hat und in der Altbausanierung und mit dem Bau von Canadischen Holzhäusern beschäftigt war.

Ich kann Dir nicht sagen bei welcher KV er versichert war, auf jeden Fall in der gesetzlichen. Zu Zeiten der Selbstständigkeit hat er es nicht für notwendig erachtet. Jetzt hat er den Salat.

Er ist jetzt 66 Jahre alt und hat seit 1 Jahr seine Mini-Rente. Zusäthlich hält er sich durch kleine Gefälligkeitsdiensten über Wasser.

Kann er auch Zuschuss für den GKV-Beitrag beantragen ?

Rossi
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Beitragvon Rossi » 10.11.2007, 16:40

Okay, wenn er denn in der Tat während der Selbständigkeit nie privat versichert gewesen ist, dann dürfte er zum Personenkreis der Pflichtversicherten im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gehören. Er kommt dann wieder in die gesetzliche KV/PV.

Diese Versicherungspflicht besteht allerdings schon seit dem 01.04.2007. Zuständig ist die Krankenkasse, wo er vor Aufnahme der Selbständigkeit zuletzt versichert war. Das kann natürlich schon Jahre zurück liegen.

Nein, einen Zuschuss bei der Rente kann er nicht beantragen. Dieses geht nur bei einer freiwilligen KV; er wird pflichtversichert.

Wobei die Rente nunmehr auch beitragspflichtig wird. Der Rententräger hat Beiträge direkt von der Rente einzubehalten und an die KV/PV zu zahlen. Den Rest muss er selber (sog. Auffüllungsbetrag) löhnen.

Gehe mal davon, dass der Beitrag ca. 130,00 Euro, abzüglich Anteil des Rententrägers sein wird.

Wenn er noch kleine Gefälligkeitsdienste macht, kann es natürlich sein, dass die Krankenkasse den guten Onkel als hauptberuflich Selbständigen noch einstuft. Dann zahlt er fast das Doppelte.

Zahlt der den Krankenkassenbeitrag nicht, dann ruht der Anspruch auf Leistungen. Allerdings in akuten Notfall zahlt die Krankenkasse.

Ach ja, Dein Onkel hat kein Wahlrecht. Er ist seit dem 01.04.2007 kraft Gesetzes pflichtversichert.

Also je früher der KV-Schutz geregelt wird, destso besser dürfte es sein; denn irgendwann erwischt es jeden.

hübner
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Beitragvon hübner » 13.11.2007, 08:36

Super, vielen Dank !!!

Dann werd ich mir den alten Herrn mal schnappen und zur KV gehen. Bin gespannt ob das alles glatt läuft.


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